Zuschauergedrängel, doppelte Sicherheitskontrollen, gespannte Blicke. Im Mittelpunkt: Die Vernehmung von David Barkay, Geschäftsführer der Firma, die die Block-Kinder entführt haben soll. Am Ende des Tages gibt es eine böse Überraschung.
Drei Wochen pausierte der Block-Prozess. Doch ruhig war es in dieser Zeit nicht. Medien, auch LTO, zitierten aus dem durchgestochenen Vernehmungsprotokoll eines Hauptbelastungszeugen. Gemeint ist David Barkay, der Chef der israelischen Sicherheitsfirma Cyber Cupula. Er hat gegenüber der Staatsanwaltschaft zugegeben, die Entführung der jüngsten Block-Kinder aus Dänemark in der Silvesternacht 2023/24 durchgeführt zu haben. Nun soll seine Aussage im Gerichtssaal erstmals persönlich zu hören sein.
Doch bevor es dazu kommt, zeigt sich am Morgen des 24. Prozesstages vor Saal 237 des Hamburger Strafjustizgebäudes ein Bild, das den Druck dieses Verfahrens auf die Angeklagten um Christina Block spürbar macht: Der Flur ist bis weit über sein Ende hinaus mit Zuschauerinnen und Zuschauern gefüllt. Selbst die Terminrolle, die nahezu eine ganze Wand einnimmt und Termine bis Ende Juni ausweist, wirkt wie eine eigene Kulisse. Aus ihr ergibt sich eine bemerkenswerte Neuerung: Auch die beiden entführten jüngsten Kinder Christina Blocks treten nun als Nebenkläger auf. Zuvor war wegen der erforderlichen Bestellung von Ergänzungspflegern lange unklar gewesen, ob dies überhaupt möglich und der wirkliche Wille der Kinder sein würde. Heute war nur ihre Anwältin im Gerichtssaal.
Die Sicherheitsmaßnahmen sind am heutigen Tag verschärft worden. Vor dem eigentlichen Einlass zum Gerichtssaal steht ein zweiter Detektor. Eintretende werden einzeln ein weiteres Mal überprüft. Grund dafür ist die Vernehmung David Barkays. Die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen seien "in der Biografie des Zeugen begründet", erklärt Gerichtssprecherin Dr. Marayke Frantzen. Barkay soll für den israelischen Geheimdienst, den Mossad, tätig gewesen sein. Als die Vorsitzende Isabel Hildebrandt nach Erklärungen von Verteidigern und Staatsanwälten zum letzten Verhandlungstermin fragt, fällt die Technik aus. Der Ton ist weg, ein Techniker wird gerufen.
"Das scheint ja langsam ein Stuhlkreis zu werden"
Es folgt ein umfangreicher juristischer Schlagabtausch. Die Verteidiger wollen die Vernehmung von Barkay verhindern. Die Unterlagen zur Vorbereitung einer Vernehmung des Zeugen habe man viel zu spät erhalten. Ein faires Verfahren und Waffengleichheit, so der Tenor, seien nicht gewährleistet. Die Kammer sei im Begriff, den Zeugen zu früh zu vernehmen, rügen die Verteidiger. Dr. Marco Voß, Verteidiger des mitangeklagten Familienanwalts, beantragt eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Vorsitzenden Richterin zur Zeugenvernehmung nach § 238 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO).
Die Folge: Ein Schlagabtausch zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertretung. Diskutiert wird: Haben die Verteidiger wirklich keine vollständigen Informationen? Gibt es parallele Vernehmungen israelischer Beschuldigter durch die Staatsanwaltschaft in Hamburg? Die Staatsanwaltschaft verneint. Andere Verteidiger fordern, den zuständigen Staatsanwalt zu vernehmen, um die Entstehungsgeschichte der Barkay-Vernehmung aufzuklären. Ein weiterer Verteidiger beantragt die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 246 Abs. 2 StPO. Die Verfahrenssituation sei "ungewöhnlich und komplex".
Die Vorsitzende verliert spürbar die Geduld: "Das scheint ja langsam ein Stuhlkreis zu werden - jeder möchte etwas sagen." Am Ende bestätigt die Kammer ihre eigene Anordnung: Die Vernehmung findet statt. Die Vorbereitung sei ausreichend gewesen, der Unmittelbarkeitsgrundsatz aus § 250 StPO gebiete die direkte Vernehmung des Zeugen Barkay. Später lehnt die Kammer auch weitere Anträge auf Aussetzung gemäß § 228 Abs. 1 StPO und Unterbrechung nach § 265 Abs. 4 StPO ab.
Der Zeuge aus der Schattenwelt
Als David Barkay schließlich den Saal betritt, wird es still. Er wird begleitet von vermummter Security. Zwei Sicherheitskräfte postieren sich vor der Tür des Verhandlungssaals. Der 68-jährige Israeli, der sich selbst als Wissenschaftler im Bereich Cybersecurity bezeichnet, blickt in den ersten Minuten ausdruckslos geradeaus. Um ihn herum sitzen sein deutscher und sein israelischer Rechtsbeistand sowie eine Dolmetscherin. Die Vorsitzende belehrt ihn über sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO, da er als Beschuldigter dieser Tat gesondert verfolgt wird. Barkay will dennoch aussagen. Ihm wurde vom Gericht vor seinem Reiseantritt nach Deutschland sicheres Geleit nach § 295 StPO zugesagt. Das heißt: Er hat während der Dauer seines Aufenthalts in Hamburg keine Untersuchungshaft zu befürchten.
Barkay erzählt am ersten Tag seiner zunächst auf vier Tage angesetzten Vernehmung ruhig, präzise, manchmal fast lehrbuchhaft. Er sei Ende Dezember 2022 vom israelischen Mittelsmann, der bereits zuvor im Prozess ausgesagt hat und jegliche Involvierung über eine erste Bekanntmachung bestritten hatte, kontaktiert worden. Dieser habe Barkay in dessen Büro in Tel Aviv einen "tragischen Vorfall" geschildert - die familiäre Lage der Blocks. Eine familienrechtliche Anhörung im Februar 2023 habe bevor gestanden. Barkays Firma habe in Vorbereitung dessen Informationen beschaffen sollen. Bei einem Treffen von Mitarbeitern Barkays und dem mitangeklagten Anwalt der Familie, sowie Delling in Hamburg seien bereits 150.000 € als Vorleistung in bar gezahlt worden.
Ein Treffen in Hamburg Anfang 2023 sei gefolgt. Angeblich anwesend: Block, Delling, der mitangeklagte Familienanwalt, der Mittelsmann und Barkay. Block habe in "sehr gutem Englisch", sehr traurig und verzweifelt ihre Situation geschildert. "Ich muss erwähnen, dass ich zuvor noch nie in einer solchen Situation gewesen bin", sagt Barkay. Man vereinbart: Barkay soll einen Plan erstellen.
Der Plan: Beobachtung, Daten, ein "Hauptquartier"
Der Plan habe die Observationen des Wohnumfelds der Kinder bei ihrem Vater in Dänemark vorgesehen. Barkay betont: fettgedruckt sei in seinem an Block und den Familienanwalt übermittelten Plan vermerkt gewesen, dass keine Gewalt angewendet werden dürfe.
In Hamburg sei auf der Etage über der Kanzlei des mitangeklagten Familienanwalts ein "Hauptquartier" eingerichtet worden. Die Beteiligten kommunizieren über die interne Signal-Gruppe "BKH", sagt Barkay. Die Buchstaben stünden für "Bring Kids Home". Teilnehmer dieser Gruppe seien neben Barkay und seine Mitarbeiter, Block und der mitangeklagte Anwalt der Familie Block gewesen. Junge Israelis reisen für Barkay im Februar 2023 an, beziehen unter Aliasnamen Zimmer im Hotel Grand Elysee. Das Hotel gehört der Block-Gruppe. In Dänemark installieren die Mitarbeiter von Cyber Cupula Kameras zur Beobachtung der Kinder, Livebilder werden direkt ins "Hauptquartier" in Hamburg übertragen, berichtet es Barkay. Die Ergebnisse will Barkay zuerst dem Mittelsmann, dann dem mitangeklagten Familienanwalt, schließlich Block präsentiert haben. Diese sei "sehr berührt" gewesen. Die Kinder seien selten draußen gewesen, andere Kinder kaum zu Besuch.
Im Laufe der Monate habe Barkay den ehemaligen BND-Chef Dr. August Hanning und einem weiteren deutschen Auftraggeber getroffen. Es sollen sich weitere geschäftliche Pläne für Barkay entwickelt haben: Penetrationstests, Firmengründungen, europäische Expansion von Cyber Cupula.
Zwischen Hoffnung, Drohnen und Verzweiflung
Im Sommer 2023 sollen sich die Observierungsmaßnahmen in Dänemark verdichtet haben. Drohnen fliegen mehrfach über Hensels Haus. Barkay erhält einen Anruf vom israelischen Mittelsmann: Das Engagement solle beendet werden – eine Vorgabe aus "höherer Ebene". Block soll dagegen gehalten haben: Es müsse weitergehen.
Das Verhältnis von "Olga", Mitarbeiterin von Cyber Cupula, und Christina Block sei immer enger geworden. Sie soll Barkay von Versuchen berichtet haben, den Kindern ihre sterbenskranke Großmutter Christa Block nahe zu bringen. "Das war ein unglaublicher Moment von Verzweiflung für Block", sagt Barkay. Ein Treffen sei trotz Sicherheitsgarantien Blocks in Richtung Hensel verweigert worden. Bei der Beerdigung schließlich seien die Kinder ebenso nicht erschienen. Sein Team habe den Friedhof bewacht. "Es war ein sehr, sehr schwieriger Moment für Christina", sagt er.
Zur "eskalativen Gesamtsituation", derer man sich zur Kontextualiserung der Geschehnisse bewusst sein müsse, hätten zudem Pädophilie-Vorwürfe gegen Hensels Familienrechtsanwalt und Kinderpornografie-Vorwürfe gegen Hensel selbst beigetragen. Barkay sagt aus, er habe eine externe Firma mit der Überprüfung dieser Vorwürfe beauftragt. Diese habe ihm zwei Dateien gesendet, welche er unter anderem an Hanning und Block weitergeleitet habe. Später sollte die Staatsanwaltschaft wegen der offenbar konstruierten Kinderpornographievorwürfe Ermittlungen wegen Verleumdung einleiten. Diese Zeit sei, so Barkay, geprägt gewesen von Angst, Verzweiflung und wachsender Sorge, Hensel könne mit den Kindern fliehen oder Schaden anrichten.
Nach dem Hamas-Angriff auf das Nova-Festival in Israel am 7. Oktober 2023 wollten Barkay und seine Mitarbeiter zurück nach Israel. Doch Block und der mitangeklagte Familienanwalt baten Barkay zu bleiben. Der Anwalt habe für den als "Patriarchen" bezeichneten Eugen Block darauf gedrängt, die Kinder "vor Weihnachten zurückzubringen". Cyber Cupula bleibt in Hamburg und erweitert sein Engagement auf die Überprüfung der Cybersicherheit im Grand Elysee Hotel.
Block richtet das Wort an ihre Kinder
Die Verteidigung nutzte die Gelegenheit, ihre Einschätzung von Astrid Have, der Ehefrau des Kindsvaters Stephan Hensel, noch einmal deutlich zu machen. Deren Angaben zu den Ereignissen nach der Kindesentziehung der Silvesternacht seien zwar "recht schlüssig", vor allem ihre Schilderungen dazu, wie schlecht es den Kindern damals gegangen sei, so Dr. Ingo Bott, Verteidiger Blocks. Im Übrigen jedoch sei ihr Auftreten geprägt gewesen von Stress und dem Versuch, "jede Frage zu verhindern". Sie habe ein Auskunftsverweigerungsrecht für sich reklamiert, weil sie sich selbst hätte belasten können. Besonders brisant findet Bott: Die Frage nach einem Medienvertrag von Hensel sei unterbunden worden, da sie geeignet gewesen wäre, den Verdacht zu erhärten, Have habe Hensel möglicherweise dabei geholfen Akten an die Presse weiterzugeben. In diesem Zusammenhang wird wegen Verwirklichung des § 353d Nr. 3 StGB (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) gegen Hensel ermittelt. Unter Glaubwürdigkeitsgesichtspunkten, so Bott, sei "manchmal viel spannender, was eine Zeugin nicht sagt, als was sie sagt".
Dann meldet sich Block selbst – mit bewegter Stimme. Die Zeugin Have behauptet, jemand in diesem Prozess lüge. Block sagt: "Sie muss sich selbst gemeint haben." Sie erinnert daran, dass ihr Sohn am vergangenen Verhandlungstag Geburtstag hatte. "Ich hätte alles stehen und liegen gelassen, um mit dir deinen Geburtstag zu feiern", sagt sie an ihren Sohn gerichtet, offenbar in der Annahme, dass ihre Kinder die Ticker des Prozesses lesen und ihre Äußerungen dort zur Kenntnis nehmen. Have hingegen habe nach der Vernehmung "RTL ein Interview gegeben - und sie hat geholfen, meine Kinder vor nunmehr über vier Jahren entzogen zu haben". Block wendet sich erneut direkt an ihre Kinder: "So schlimm es euch jetzt gehen mag, ich verspreche euch, ihr werdet wieder gesund. Ich stehe euch immer zur Seite."
Neues strafrechtliches Ungemach für Christina Block
Zum Abschluss des Verhandlungstages kommt es zu einer unschönen Überraschung für Christina Block und den mitangeklagten Familienanwalt. Die Vorsitzende spricht einen rechtlichen Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO aus. Ein solcher Hinweis erfolgt immer dann, wenn ein Gericht es für möglich hält, dass sich die Angeklagten auch wegen weiterer bisher noch nicht angeklagter Straftaten schuldig gemacht haben. Er ist Voraussetzung für eine Verurteilung wegen weiterer in diesem Zusammenhang begangener Delikte.
Die Vorsitzende erklärt gegen den mitangeklagten Familienanwalt komme eine Verurteilung wegen Untreue im besonders schweren Fall in Betracht, weil er die kostenlose Einquartierung der Cyber Cupula-Mitarbeiter unter Aliasnamen im Grand Elysee veranlasst habe (nach §§ 266 Abs. 1 Var 1., Abs. 2, 263 Abs. 3 Satz 1, 2 Nr. 2, Var. 1 StGB). Hierdurch sei der Block-Gruppe, zu der das Elysee Hotel gehört, ein Schaden von rund 200.000 € entstanden. Und auch Christina Block kann sich nach Einschätzung des Gerichts wegen eines weiteren Delikts strafbar gemacht haben. Es käme eine Verurteilung wegen Beteiligung durch Anstiftung oder Beihilfe an einer solchen Untreue im besonders schweren Fall in Betracht. Zusätzlich wies die Vorsitzende gemäß § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO darauf hin, dass die mögliche Einziehung dieses Betrags nach §§ 73 und 73a StGB von den Angeklagten im Raum stehe.
Der heutige Prozesstag endet also mit neuen strafrechtlichen Vorwürfen gegen Block selbst und den mitangeklagten Familienanwalt.
Weiter geht es im Prozess schon morgen, am Donnerstag den 11. Dezember 2025.
Aussage von Ex-Mossad-Agent, juristische Gefechte und neue Vorwürfe im Block-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58840 (abgerufen am: 15.01.2026 )
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