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Interview zu Trumps Grönland-Plänen: "Man kann keine Teile eines Staats­ge­biets ver­kaufen"

Interview von Carlotta Postel

10.01.2025

Donald Trumps Flugzeug am Flughafen von Nuuk (Grönland)

Donald Trump Junior, der älteste Sohn des künftigen US-Präsidenten, stattete Grönland Anfang Januar einen "Privatbesuch" ab. Foto: picture alliance / Ritzau Scanpix | Emil Stach.

Donald Trump will Grönland in die USA eingliedern. Schon in seiner ersten Amtszeit schlug er vor, die Insel den Dänen abzukaufen. Das verstößt aber gegen das Selbstbestimmungsrecht der Grönländer, erklärt Völkerrechtler Matthias Goldmann.

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LTO: Herr Professor Goldmann, der designierte US-Präsident Donald Trump will Grönland kontrollieren. Schon in seiner ersten Amtszeit hatte er vorgeschlagen, Grönland dem Königreich Dänemark abzukaufen. Wie ist der aktuelle völkerrechtliche Status von Grönland?

Prof. Dr. Matthias Goldmann: Seit 1979 ist Grönland in fast allen Fragen ein autonomer Teil von Dänemark mit einer eigenen Regierung, die seitdem immer mehr Kompetenzen bekommen hat. Eine Ausnahme bildet die Verteidigungs- und Außenpolitik. 

Zuvor war der Status Grönlands lange unklar. Seit dem 19. Jahrhundert gab es dort dänische Siedlungen. Nach damaligem Völkerrecht entstand ein Anspruch Dänemarks, den der Ständige Internationale Gerichtshof 1933 auch bestätigte. Angefangen mit dem Aufbau von staatlichen Institutionen und einer Infrastruktur hat Dänemark aber erst in den 1950er Jahren – nicht immer im Interesse der Grönländer. Nach Konflikten mit der dänischen Regierung entstand der starke Wunsch nach Autonomie. Grönland ist aber weiterhin ein Teil von Dänemark und wird von Dänemark finanziert.

"Nur die Grönländer können über Grönland verfügen"

Vorausgesetzt, Dänemark stimmt zu, können die USA Grönland jetzt einfach kaufen?

Nein, vor allem nicht ohne Einverständnis der Grönländer. Das würde gegen deren Selbstbestimmungsrecht verstoßen. Man kann heutzutage Teile eines Staatsgebiets nicht mehr verkaufen. Das völkerrechtliche Selbstbestimmungsrecht ist zwar eine neuere Entwicklung. Letztlich steht dahinter aber der seit der Aufklärung verbreitete Gedanke der Volkssouveränität. Danach konnte ein Monarch nicht mehr einfach so über Teile seines Gebiets verfügen, auch wenn sich diese Idee zunächst auf Europa beschränkte. Im 20. Jahrhundert entwickelte sich dann das allgemeine Selbstbestimmungsrecht der Völker, das bereits in der UN-Charta erwähnt wird und jeweils im ersten Artikel der beiden UN-Menschenrechtspakte steht. Im Jahr 2019 hat der Internationale Gerichtshof in einem Gutachten zu den Chagos-Inseln seine gewohnheitsrechtliche Geltung bekräftigt. Großbritannien hatte diese Inseln von Mauritius abgetrennt und dann, anders als Mauritius, nicht in die Unabhängigkeit entlassen. 

Das Selbstbestimmungsrecht besagt, dass ein Volk selbst über seine politische Zugehörigkeit bestimmen kann. Die Frage, wie man ein solches Volk definiert, ist so alt wie das Völkerrecht selbst. Oft wird ein Volk über die Staatsangehörigkeit definiert. Trotzdem kann das dänische Volk, das demnach auch die Grönländer umfasst, nicht einfach entscheiden, Grönland zu verkaufen. Berücksichtigt werden muss hier nämlich auch, dass die Grönländer selbst ein Volk bilden, das ein eigenes Selbstbestimmungsrecht hat. Darüber hinaus haben indigene Völker als Teil ihrer kollektiven Menschenrechte auch ein Selbstbestimmungsrecht. Dänemark ist also nicht völlig frei im Umgang mit Grönland. Die einzigen, die in dieser Frage über Grönland verfügen können, sind also die Grönländer. Dazu müsste eine Abtrennung Grönlands mit der dänischen Verfassung in Einklang stehen. Und sowohl die als auch die Dänen haben einem Kauf schon entschieden widersprochen.

Matthias Goldmann

"Ich wüsste nicht, dass Grönland von einer kolonialen Situation in eine andere geraten möchte"

Könnte denn Grönland durch ein Unabhängigkeitsreferendum unabhängig von Dänemark werden? 

Grundsätzlich ist ein Sezessionsrecht für Gruppen innerhalb eines Staats völkerrechtlich nicht anerkannt. Die Frage ist aber, ob Dänemark dem politischen Druck, ein Unabhängigkeitsreferendum in Grönland abzuhalten, widerstehen könnte. Manche Stimmen in Grönland fordern dies immer wieder. Hintergrund des Autonomiewunsches sind die Spannungen der oft aufgezwungenen Modernisierung Grönlands im 20. Jahrhundert, die bis heute bestehen. Bisher bindet die Finanzierung Grönland weiter an Dänemark. Grönland hat allerdings auch selbst Bodenschätze, durch die es sich möglicherweise finanzieren könnte.

Donald Trump hat angeboten, Grönland anstelle von Dänemark zu unterstützen. Wäre das eine Möglichkeit?

Ich wüsste nicht, dass Grönland von einer kolonialen Situation in eine andere geraten möchte. Ein Beitritt zu den USA als Bundesstaat ist anspruchsvoll, denn dafür braucht es einen Beschluss beider Kammern des Kongresses. Es gibt Territorien, die diese Hürde nicht genommen haben, Puerto Rico zum Beispiel. In diesen Zustand abhängiger Unselbständigkeit könnte auch Grönland geraten.

"Auch wirtschaftlicher Druck kann unzulässig sein"

Donald Trump hat am Mittwoch nicht ausgeschlossen, auch wirtschaftlichen Druck auszuüben, um Kontrolle über Grönland zu gewinnen. Wie ist das zu bewerten, setzt das Völkerrecht hier Grenzen?

Das ist umstritten. Im Zuge der Dekolonialisierung gab es Vorstöße von unabhängig gewordenen Staaten, wirtschaftlichen Druck als eine völkerrechtlich verbotene Intervention anzusehen. Mehrere Resolutionen der UN-Generalversammlung gehen in diese Richtung, wurden aber meist nicht mit überwältigender Mehrheit verabschiedet. Daraus entsteht kein Gewohnheitsrecht. Eindeutig ist nur der Fall, in dem ökonomischer Druck eine zwingende Wirkung entfaltet, die in der Intensität vergleichbar ist mit einer militärischen Intervention. Das ist völkerrechtlich unzulässig. 

Unterhalb dieser Schwelle tolerieren viele Staaten ökonomischen Druck, der auch regelmäßig in Form von Sanktionen ausgeübt wird. Die USA haben also einige Möglichkeiten. Das könnte zwar in Konflikt mit dem Welthandelsrecht stehen. Darin gibt es allerdings Ausnahmen zugunsten der nationalen Sicherheit, auf die sich die USA und auch Donald Trump in der Vergangenheit oft berufen haben.

"Trumps Vorstöße sind Signale an die konservativen Unterstützer"

Grönland ist nicht das einzige Land, auf das Trump Anspruch erhebt. Er möchte außerdem den Panama-Kanal kontrollieren und scherzt in letzter Zeit häufiger über Kanada als 51. Bundesstaat der USA. Woher kommt das Interesse an den Gebietserweiterungen?

Das Beispiel mit Kanada zeigt, dass es sich bei den Vorstößen von Donald Trump weniger um konkrete politische Vorhaben handelt als um Signale an die konservativen Unterstützer. Die richten sich an eine Gruppe vor allem weißer Wähler, die ihre privilegierte Stellung in den USA und in der Welt bedroht sehen und darauf mit einer starken Abwehrhaltung reagieren. So betrachtet könnte diese Art der Außenpolitik auch die Verlängerung einer White Supremacy sein. 

In Bezug auf Kanada ist die Diskrepanz zwar nicht rassistisch konnotiert, aber in vielerlei Hinsicht ist Kanada ein Gegenmodell zu den USA und besonders zum Trumpismus. Es hat zumindest einen besseren Sozialstaat und geht tendenziell besser mit der indigenen Bevölkerung um. Auf der internationalen Ebene präsentiert sich Kanada als Verteidiger der Menschenrechte und Klimaschützer und nimmt auch eine ganze Zahl von Geflüchteten aus Krisengebieten auf. Insofern scheint es mir eher ein kultureller Reflex von Trump zu sein, mit dem er sich gegenüber dem seinen Anhängern links-liberal erscheinenden Kanada profiliert.

"Momentan stellt sich grundsätzlich die Frage, wie es mit dem Völkerrecht weitergeht"

Wie können sich solche Aussagen langfristig auf die diplomatischen Beziehungen der USA und die Anerkennung von Grenzen und Völkerrecht auswirken?

Das ist potenziell fatal. Momentan stellt sich grundsätzlich die Frage, wie es mit dem Völkerrecht weitergeht. Die Völkerrechtsordnung nach 1990 beruhte im Wesentlichen auf der Ordnungsfunktion der USA mit ihrer militärischen und wirtschaftlichen Macht, auch wenn sie sich selbst oft genug nicht an die Regeln gehalten haben. Damit ist es jetzt vorbei und es stellt sich die Frage, ob völkerrechtliche Grundregeln wie das Gewaltverbot oder das Selbstbestimmungsrecht ihren Stellenwert behalten. Nur ihre hegemoniale Stellung erlaubte bisher den USA, Sonderregeln zu beanspruchen. Mittlerweile gibt es eine Reihe weiterer Staaten, die auch meinen, sie könnten die Regeln brechen. Wenn das um sich greift, ist die Ordnung insgesamt bedroht. Gerade das Gewohnheitsrecht verliert seine Geltung, wenn sich niemand mehr daran hält. 

Ich habe jedoch die Hoffnung, Donald Trumps Berater können ihm vermitteln, dass sich die USA auch selbst schaden, wenn sie bestehende völkerrechtliche Regeln in großem Stil über Bord werfen. Denn was sollte dann etwa noch China davon abhalten, in Taiwan einzumarschieren? Auch einige Resolutionen der UN-Generalversammlung, etwa zum Ukraine-Krieg oder zu Israel und Palästina, zeigen, dass die große Mehrheit der Staaten an den Grundfesten des Völkerrechts festhalten will und es ablehnt, in eine Ordnung mit Sonderrechten für regionale und globale Mächte überzutreten.

Vielen Dank für das Gespräch!

Prof. Dr. Matthias Goldmann ist Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht an der EBS Universität Wiesbaden sowie Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.

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Interview zu Trumps Grönland-Plänen: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56308 (abgerufen am: 15.12.2025 )

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