"Es gab keinen Anlass, den Großen Senat bei der Entscheidung zur Tatprovokation anzurufen"
LTO: Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der 2. Senat zwar gefestigte Rechtsprechung kippt, um den Großen Senat aber einen großen Bogen macht. Im Fall der Tatprovokation haben Sie ihn jedenfalls nicht angerufen.
Fischer: Tatsache ist, dass der 2. Strafsenat im letzten Jahr drei Verfahren vor dem Großen Senat nach § 132 GVG initiiert hat. Das ist mehr als jeder andere Senat in vielen Jahren. Der "Kritikpunkt" scheint mir daher nicht besonders gut informiert.
Was die Entscheidung zur Tatprovokation betrifft: Eine Divergenzlage war offenkundig nicht gegeben, nachdem der EGMR die Rechtsprechung des BGH für obsolet erklärt hatte. Warum sollte dann ein Senat bei den anderen anfragen, ob er von einer Rechtsprechung abweichen dürfe, die rechtskräftig und mit Bindungswirkung für menschenrechtsrechtswidrig erklärt wurde?
"System der Richterbeförderung ist unbefriedigend", "2. Strafsenat entscheidet ca. 15% nach Zehn-Augen-Prinzip"
LTO: Sie sparen nicht mit Kritik an Kollegen. Dennoch ist sicher jeder, der es zum BGH-Richter gebracht hat, über den Verdacht erhaben, ein schlechter Jurist zu sein. Aber vielleicht ein schlechter Richter? Will fragen: Sähen Sie im System der Einstellung und Beförderung von Richtern gerne andere / weitere Qualitäten betont, als dies bislang der Fall ist?
Fischer: Die kurze Antwort auf Ihre Frage lautet ja. Die lange habe ich an anderer Stelle unlängst sehr ausführlich gegeben. Im Übrigen ist die Behauptung, dass ich "nicht mit Kritik an Kollegen spare", grob falsch. Ich habe in manchen Fragen eine andere Meinung als andere. In denselben oder anderen Fragen haben andere eine andere Meinung als ich. Wieso sollte das unter der Überschrift "Kritik an Kollegen" laufen? Heißt es "Medienschelte" und ist es ein "Skandal", wenn die Süddeutsche Zeitung eine andere Meinung vertritt als die Frankfurter Allgemeine?
LTO: In wie viel Prozent aller Beschlusssachen entscheidet eigentlich der 2. Senat nach dem Zehn-Augen-Prinzip?
Fischer: Etwa acht Monate lang in ca. 15 Prozent der Fälle. Aus organisatorischen Gründen (Wechsel von Richtern, Krankheitsfälle) haben wir die Anwendung des ZAP Anfang 2015 leider aussetzen müssen. Wir werden uns aber in allernächster Zeit erneut mit dem Thema befassen und entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.
"Am schnellsten würde es gehen, wenn überhaupt keiner mehr die Akten liest"
LTO: 15 Prozent - mehr war nicht drin?
Fischer: Doch. Der Anteil lässt sich auf mindestens 50 Prozent steigern, ohne dass dies zu Erledigungs-Verzögerungen führt. Diese Verzögerungen sind im Übrigen ja nur ein Mosaikstein in der Argumentation. Am schnellsten würde es gehen, wenn überhaupt keiner mehr die Akten liest. Am zweitschnellsten, wenn einer liest, am drittschnellsten, wenn es zwei tun, usw. In der StPO steht allerdings nichts von Geschwindigkeitsrekorden. Dort steht, dass ein Senat aus fünf Richtern über die paar wenigen Revisionen entscheidet, die bis zum Obersten Gerichtshof gelangen.
Mit anderen Worten: Nicht die angeblichen "Rebellen" des ZAP haben irgendeine Darlegungs-oder Beweislast, sondern die herrschende Meinung, die behauptet, es sei für das Ergebnis gerade einmal egal, ob zwei oder fünf Richter die Revisionsakte jemals gesehen haben. Die Begründungen dafür sind derart hanebüchen und widersprechen in solch eklatanter Weise jeder wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis, dass man sich nur wundern kann, wie viele hochintelligente Menschen sie nachplappern.
Constantin Baron van Lijnden, Interview mit Thomas Fischer: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16207 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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