Interview mit BVerfG-Vizepräsident Harbarth: "Mir ist vor der Zukunfts­fähig­keit des Grund­ge­setzes nicht bange"

Interview von Michael Reissenberger

23.05.2019

Mit dem Politiker und Anwalt Stephan Harbarth kommt eine neue Perspektive an das Karlsruher Gericht. Wenn es nach ihm ginge, dann könnte es noch vielfältiger werden. Das Grundgesetz sieht er gut gerüstet für die Zukunft. 

LTO: Das Führungspersonal des höchsten deutschen Gerichts hat auch ganz maßgeblichen Anteil daran, wie das Bundesverfassungsgericht wahrgenommen wird und was sich vielleicht auch ändert. Was also ändert sich nun mit dem Karriereanwalt und Politiker aus der vorderen Reihe, also mit ihnen, Herr Professor Harbarth?

Prof. Stephan Harbarth: Ich denke, dass eine Institution wie das Bundesverfassungsgericht die Personen, die an dieses Gericht gewählt werden, stärker prägt als umgekehrt die jeweilige Persönlichkeit das sechzehnköpfige Gericht. Jede Persönlichkeit, die neu an das Bundesverfassungsgericht berufen wird, bringt freilich ihre eigenen Lebensperspektiven, ihre eigenen Erfahrungen und auch eine spezifische berufliche Expertise mit.

Ihre Kollegen kommen aus der Uni, waren hohe Beamte oder Berufsrichter, das ist eine bunte Mischung aus dem Feld der Juristen.

Das Bundesverfassungsgericht profitiert sehr von der Vielfalt der Perspektiven. Es geht auch darum, mit Blick auf die dauerhafte und nachhaltige Akzeptanz verfassungsgerichtlicher Entscheidungen die Blickwinkel ganz unterschiedlicher Bevölkerungskreise in die Entscheidungen mit einfließen zu lassen. Gerade diese Mischung trägt zu einer ausgewogenen Rechtsprechung bei. Und wenn man sich überlegt, dass momentan nur ein Rechtsanwalt dem Bundesverfassungsgericht angehört, dann bin ich nicht der Auffassung, dass dies in den kommenden Jahren nicht zu steigern sein könnte.

Sie waren bei der Wiedervereinigung noch Oberschüler, da können Sie natürlich nichts dafür, aber fehlt Ihnen damit nicht vielleicht auch der Blick auf die Anfangszeit des Grundgesetzes oder auf die Zeit, in der auch der große Verfassungspatriotismus gewachsen ist.

Das ist zwangsläufig der Fall, wenn eine Verfassung und ein politisches System erfreulicherweise so lange bestehen. Es ist dann die logische Folge, dass es eines Tages Verantwortungsträger gibt, die bei der Gründung noch nicht dabei waren, sondern eine andere und neue Perspektive haben. Ich bin in dem Jahr, in dem der Eiserne Vorhang fiel, volljährig geworden.

Das heißt, sie haben immer schon das Lagebild vom ganzen Deutschland im Kopf gehabt, wobei ältere Menschen eher noch die geteilte Landkarte von BRD und DDR mit sich herumtragen.

In der Tat habe ich Deutschland in erster Linie als ein wiedervereinigtes Land wahrgenommen und erlebt. Ich glaube aber auch, dass es für das Bundesverfassungsgericht eine Bereicherung ist, wenn nachfolgende Generationen auch in diese Verantwortung hineinwachsen. Das Bundesverfassungsgericht ist bei aller Kontinuität der Rechtsprechung kein Gericht, das an einer bestimmten Entwicklungsmarke unseres Landes stehen geblieben ist, sondern es geht auch darum, den Rahmen, den eine Verfassung setzt, in eine neue Zeit zu überführen. Hier hat dann natürlich auch jede Generation ihre eigenen Perspektiven, die sie einbringt.

Also kein Gefühl von Überforderung durch Traditionslinien der Rechtsprechung?

Ein Gefühl der Überforderung empfinde ich nicht. Aber es ist das Bewusstsein großer Verantwortung, die auf den Schultern ruht, weil unglückliche Entscheidungen dieses Gerichts die Entwicklung unseres Landes auf eine sehr ungünstige Weise beeinflussen könnten.

Es kündigt sich doch aber auch ein gefährlicher Verdruss an, eine gesellschaftliche Unzufriedenheit. Früher war die soziale Marktwirtschaft das bundesdeutsche Markenzeichen, eine regelrechte Attraktion. Heute werden Debatten geführt über den Kapitalismus, der Reiche schützt und Armut schafft.

Die Bundesrepublik Deutschland ist mit dem Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell der sozialen Marktwirtschaft außerordentlich erfolgreich gefahren. Es ist Aufgabe der Politik, die Balance von wirtschaftlicher Freiheit und gesellschaftlicher Solidarität in jedem einzelnen Zeitalter und in jeder Generation zu bewahren und auszutarieren. Das Grundgesetz gibt keine spezifische Wirtschaftsordnung vor, aber es enthält natürlich auch eine Reihe von Grundrechten, die wirtschaftliche Freiheiten gewährleisten. Zudem enthält das Grundgesetz mit dem Sozialstaatsprinzip eine Vorgabe zur sozialen Ausgestaltung unseres Gemeinwesens. Es ist dann in erster Linie Aufgabe der Politik, diese Vorgaben mit Leben zu erfüllen.

Und dass sie irgendwann über eine Klage zu Artikel 15, also der Vergesellschaftung von Produktionsmitteln nachdenken müssen, hat sie eine solche fiktive Vorstellung schon mal ereilt?

Wenn man über solche schwierigen verfassungsrechtlichen Fragen nachdenken muss, dann ist die Vorbereitung eines Urteils oder Beschlusses dafür die beste Gelegenheit. Und wenn sie sich einmal stellen sollte, wird sie hier mit Sorgfalt durchdrungen und entschieden. Wir befassen uns nur mit konkreten Fällen, die wir aktuell zu entscheiden haben.

Mit atemberaubender Geschwindigkeit wird die Gesellschaft in die Digitalisierung gestoßen, das Leben der Menschen wird komplett umgekrempelt. Sortieren sie das auch schon mal ein bisschen, was da noch so auf das Gericht zukommen könnte?

Wir leben insgesamt in einer Welt, die sich unglaublich rasant verändert. Das gilt für die Digitalisierung, die technologische Entwicklung, die Bevölkerungsexplosion in der Welt, den Klimawandel, das Artensterben und für viele andere Aspekte aus den unterschiedlichsten Bereichen. An die Frage der Digitalisierung konnten die Mütter und Väter des Grundgesetzes 1949 natürlich noch nicht denken. Doch sehen wir, dass das Grundgesetz in der Ausprägung, die es durch das Bundesverfassungsgericht erfahren hat, auch hiermit zurechtkam. So hat das Gericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in den 1980er Jahren ausgeprägt und zur Anwendung gebracht. Oder denken Sie etwa an die epochalen Veränderungen, wie etwa den deutschen Wiedervereinigungsprozess oder die europäische Einigung, die das Grundgesetz ermöglicht hat. Mir ist vor der Zukunftsfähigkeit des Grundgesetzes nicht bange.

Was wir ja heute schon sehen ist, dass die Medienwelt sich sehr heftig ändert. Professionell arbeitender Journalismus mit einem gewissen Arbeitsethos, der ist bislang immer angesehen worden als eine Voraussetzung für das Gelingen der Demokratie. Sind wir da schon an einem heiklen Punkt angelangt?

Die Pressefreiheit ist eines der ganz zentralen Grundrechte zur Bewahrung eines freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens. Der Presse kommt hier eine ganz besondere Bedeutung zu. Dennoch ist klar, dass die augenblickliche Veränderung der Medienwelt, der Siegeszug des Internets, nicht aufzuhalten ist. Eine Welt, in der Qualitätsjournalismus, sei es in Print oder im Internet nicht mehr stattfindet, wäre mit Blick auf Freiheit und Demokratie hochproblematisch. Insofern hoffe ich es sehr, dass es gelingen wird, trotz der Veränderungen den Qualitätsjournalismus in die Zukunft zu tragen.

Da hat also auch der Bürger geradezu eine Verantwortung?

Jeder Bürger hat eine mehrfache Verantwortung. Er hat eine Verantwortung sich bewusst zu machen, wie wichtig Qualitätsjournalismus für eine funktionierende freiheitlich-demokratisch verfasste Gesellschaft ist. Er hat aber auch die Verantwortung nicht alles, was jemand im Internet über einen anderen Menschen schreibt, für bare Münze zu nehmen. Wir leben in einer Zeit, in der im Internet auch Desinformation und fake news verbreitet werden. Und da gibt es die ergänzende Verantwortung mit manchem, was man im Internet liest, auch zurückhaltend umzugehen.

Für die Demokratie und die politische Debatte wird ja schon Alarm geschlagen, die Diskussion über russische Manipulationen bei der letzten US-Präsidentenwahl zeigen, was auch hier passieren könnte. Und in Österreich fliegt gerade die Regierung auseinander wegen solcher Verdachtsmomente gegen einen populistischen Vizekanzler.

Wenn demokratische Wahlakte manipuliert werden, dann ist das ein Stoß in die Herzkammer unseres freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens. Deshalb sind alle Ebenen aufgefordert, dem entgegenzuwirken. Das betrifft zunächst einmal die Politik, die solche Maßnahmen möglichst zu unterbinden hat, es betrifft aber auch die Gesellschaft, die angesichts der Verbreitung von fake news, angesichts des Einsatzes von Desinformationskampagnen mit Informationen, die heute in rasender Geschwindigkeit verbreitet werden können, besonders verantwortungsvoll umgehen muss. Insofern ist auch die Sensibilisierung des Individuums im Hinblick auf die Manipulierbarkeit demokratischer Prozesse von herausragender Bedeutung.

Zitiervorschlag

Interview mit BVerfG-Vizepräsident Harbarth: "Mir ist vor der Zukunftsfähigkeit des Grundgesetzes nicht bange" . In: Legal Tribune Online, 23.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35563/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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