Druckversion
Donnerstag, 12.02.2026, 07:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/interview-geschwister-nachzug-fluechtlinge-gutachten-kein-anspruch
Fenster schließen
Artikel drucken
26311

Interview zum Familiennachzug für Geschwisterkinder: "Geschwister sind Teil der Kern­fa­milie"

Interview von Tanja Podolski

04.01.2018

Minderjähriger Flüchtling (Symbolbild)

© Lydia Geissler - stock.adobe.com

Der Familiennachzug ist für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt, doch auch für Ausländer mit besserem Schutzstatus gibt es hohe Hürden. Die gelten auch für unbegleitete Minderjährige. Die Rechtslage erklärt Carsten Hörich im Gespräch.

Anzeige

LTO: Herr Dr. Hörich, Sie haben ein Gutachten zum Geschwisternachzug geschrieben. Worum geht es?

Dr. Carsten Hörich: Das Gutachten betrifft die Rechtslage von Kindern, bei denen ein minderjähriges unbegleitetes Geschwisterkind in Deutschland einen Schutzstatus bekommen hat. Aus dessen Aufenthaltserlaubnis folgt nach § 36 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ein unbedingtes Nachzugsrecht der Eltern, nicht aber der Geschwister. Das führt dazu, dass die Eltern sich zwischen dem Kind in Deutschland und anderen minderjährigen Kindern im Ausland entscheiden oder die Eltern sich zwischen den Kindern aufteilen müssen.

LTO: Wenn Sie sagen, es geht um minderjährige Flüchtlinge – über welchen Flüchtlingsbegriff reden wir?

Hörich: Von der Nachzugssituation sind alle minderjährigen Flüchtlinge betroffen. Für subsidiär Schutzberechtigte ist der Familiennachzug nach § 104 AufenthG bis 16. März 2018 grundsätzlich ausgesetzt.

Die Problematik des Geschwisternachzugs stellt sich aber auch bei Minderjährigen, die den Schutzstatus als Asylberechtigter iSd Art. 16a Grundgesetz (GG) oder die Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) haben, was im deutschen Recht im Flüchtlingsbegriff des § 3 Abs. 1 AufenthG abgebildet ist.

Auch deren Eltern können die Geschwister bei einem Nachzug nach Deutschland gemäß §§ 32 Abs. 1 i.V.m. 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nur mitnehmen, wenn sie eine ausreichend große Wohnung und die finanzielle Absicherung für die mitziehenden Geschwisterkinder nachweisen können - was praktisch in vielen Fällen unmöglich ist.

Keine subjektiven Rechte der Kinder

LTO: Sie haben sich mit der Frage befasst, inwieweit diese Regelungen in Bezug auf Geschwisterkinder mit höherrangigem Recht in Einklang stehen. Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?

Hörich: Das Ergebnis ist, dass die Kinder im ersten Schritt keinen unmittelbaren Anspruch auf Nachzug ihrer Geschwister haben. Dies ergibt sich zum Einen nicht aus dem europäischen Sekundärrecht, wo sich schon keine einschlägigen Regelungen für den Geschwisternachzug finden. Doch auch aus der Kinderrechtskonvention (CRC), der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und den deutschen Grundrechten ergeben sich keine unbedingten subjektiven Nachzugsrechte der Kinder.

Von allen Regelungen hat überhaupt nur Art 3 CRC – zumindest nach herrschender Meinung – innerstaatlich Gesetzescharakter. Doch auch daraus folgt nur, dass das Wohl des Kindes bei allen Abwägungen als vorrangiger Gesichtspunkt zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus ergibt sich weder aus dem Völkerrecht noch aus anderen vorrangigen Rechtsnormen ein abwägungsfester Nachzugsanspruch der Kinder. Das Wohl des Kindes muss zwar immer ein starkes Abwägungsinteresse sein, aber es kann durchaus staatliche Interessen geben, die denen der Kinder entgegenstehen können. Dies muss immer im Einzelfall geprüft werden. Konkret muss also geprüft werden: Welche staatlichen Interessen könnten dem Mitzug der minderjährigen Geschwisterkinder entgegenstehen?

Im Rahmen dieser Abwägung muss ein Nachzug im Einzelfall dann aber immer möglich sein. Genau diese Möglichkeit wird aber durch die Vorschrift des § 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, nach welcher vom Wohnraumerfordernis auch im Einzelfall nicht abgesehen kann, verbaut. Insofern ist das deutsche Recht mit völkerrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge haben kein Recht auf Geschwisternachzug

  • Seite 2:

    "Der Gesetzgeber könnte die Lage entschärfen, doch er will es nicht "

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Interview zum Familiennachzug für Geschwisterkinder: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26311 (abgerufen am: 13.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Asyl
    • Familie
    • Familiennachzug
    • Flüchtlinge
    • Kinder
Alexander Dobrindt Bundesminister des Innern bei der Bundespressekanferenz mit dem Thema Vorstellung der Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland 10.02.2026
Gewaltschutz

Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen:

Sexu­elle Über­griffe werden kaum ange­zeigt

Eine neue Studie zeigt: Jeder zweite Mensch in Deutschland erfährt in der Kindheit Gewalt – egal ob Mann oder Frau. Später bleiben zahlreiche sexuelle Übergriffe auf Frauen unsichtbar, weil Betroffene sie nur selten zur Anzeige bringen.

Artikel lesen
Frau prüft Papiere 05.02.2026
Rente

Rentenansprüche nach Scheidung:

So will Hubig den Ver­sor­gungs­aus­g­leich gerechter machen

Hat ein Ex-Partner nach der Scheidung Rentenansprüche vergessen oder verschwiegen, trifft das auch den anderen. Nun hat Bundesjustizministerin Hubig einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Versorgungsausgleich gerechter machen soll. 

Artikel lesen
BVerfG 28.01.2026
Organstreitverfahren

Organstreitverfahren beim BVerfG:

Grüne klagen gegen neue Ein­stu­fung sicherer Her­kunfts­länder

Die Bundesregierung soll künftig per Verordnung entscheiden können, ob ein Herkunftsstaat sicher ist. Den Bundestag könnte sie so umgehen. Die Grünen-Fraktion sieht Grundrechte verletzt und zieht vor das Bundesverfassungsgericht.

Artikel lesen
Ein junger Mann in Anzug mit Blume, stolz vor dem Amtsgericht, symbolisiert den Aufstieg vom Flüchtling zum Juraabsolventen. 26.01.2026
Jurastudium

Vom Flüchtling zum Juraabsolventen:

"Habe erlebt, was pas­siert, wenn Gesetze nicht schützen, son­dern miss­braucht werden"

Diaa Bek Shkeer floh 2015 aus Syrien, 2024 legt er das erste Staatsexamen in Deutschland ab. Heute unterstützt er durch seinen Verein andere geflüchtete Jurastudierende. Im Interview spricht er über seinen Weg und Rassismus im Jurastudium.

Artikel lesen
Foto eines Eingangsschilds mit der Aufschrift "Bundesamt für Verfassungsschutz" 22.01.2026
Asyl

VG Köln sieht keine Ermächtigungsgrundlage:

Ver­fas­sungs­schutz durfte Asyl­be­werber nicht befragen

Die Datenerhebung des Bundesamts für Verfassungsschutz bei einem Asylbewerber auf Malta war unzulässig. Es gab laut VG keine gesetzliche Grundlage dafür – der Mann wurde in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Artikel lesen
Ankunft von aufnahmeberechtigten Afghanen in Deutschland 20.01.2026
Afghanistan

Bundesregierung zum Aufnahmeprogramm:

Hälfte der Zusagen für Afg­hanen wider­rufen

Sie hatten eine Zukunft in Deutschland schon fest im Blick. Doch mit dem Regierungswechsel in Berlin ist die Einreise auch für Afghanen mit Aufnahmezusage deutlich schwerer geworden.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung IT-Recht im Selbststudium/ online

20.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Energie­regulierung

20.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: KI

20.02.2026

§ 15 FAO - Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen

23.02.2026, Hamburg

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Exportkontrollrecht

23.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH