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BRV-Vorsitzender zu Verfassungsschutz-Prüfung für Richteramt: "Ext­re­misten wissen nun, dass sie sich nicht zu bewerben brau­chen"

von Till Mattes

17.10.2016

Bewerber wird geprüft (Symbolbild)

© fotogenicstudio - Fotolia.com

2014 brachte der Fall eines rechtsextremen bayerischen Richters den Stein ins Rollen: Der Freistaat lässt Richter künftig vor Amtsantritt vom Verfassungsschutz prüfen. Walter Groß, Vorsitzender des BRV, im LTO-Interview zu den Neuerungen.

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LTO: Herr Groß, halten Sie die Gesetzesänderung der bayerischen Regierung für sinnvoll, künftig neue Richter vor Amtsantritt durch den Verfassungsschutz überprüfen zu lassen?

Walter Groß: Im Ergebnis halte ich diese Neuerung für sinnvoll. Es ist genau genommen auch keine Prüfung, sondern eine Regelanfrage an den Verfassungsschutz, ob entsprechende Erkenntnisse vorliegen. Wer nach einem Auswahlgespräch als Richter in Betracht kommt, wird aufgefordert, seine Zustimmung zu dieser Anfrage zu erteilen. Verweigert er diese, ist eine Einstellung nicht möglich.

Walter Groß

LTO: Wie ist das weitere Prozedere, wenn der Verfassungsschutz eine Auskunft erteilt, die den Bewerber belastet?

Groß: Wenn Zweifel an der Eignung des Bewerbers bestehen, wird er schriftlich davon in Kenntnis gesetzt und kann dazu Stellung nehmen.

LTO: Ist es dann überhaupt noch realistisch, dass ein solcher Bewerber in den Dienst des Freistaats übernommen wird?

Groß: Können die Zweifel an der Verfassungstreue nicht ausgeräumt werden, wird der Bewerber nicht in den richterlichen Dienst übernommen werden. Ob dies zu Recht geschehen ist, kann er dann gerichtlich überprüfen lassen. Er wurde ja zunächst, wie die Einladung zum Vorstellungsgespräch zeigt, grundsätzlich als fachlich und persönlich geeigneter Bewerber eingeschätzt.

"Die Neuerung hat auch eine gewisse prophylaktische Wirkung"

LTO: Bereits heute gibt es staatlicherseits eine Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern. Wie unterscheidet sich diese von der Regelanfrage?

Groß: Diese staatliche "Prüfung" besteht darin, dass Bewerber im Bewerbungsprozess schriftlich gefragt werden, ob sie einer verfassungsfeindlichen Organisation angehören. Die entsprechenden Organisationen sind auf einer Liste, die der Bewerber erhält, aufgeführt.

LTO: War die Neuerung überhaupt nötig?

Groß: Man hat jetzt noch einmal eine zusätzliche Sicherung eingebaut, da die Stellung der Richter aufgrund ihrer Weisungsfreiheit und Funktion eine besondere ist. Diese Sicherung greift vor einer Einstellung als Richter. Einmal im Dienst, ist es ungleich schwerer, jemanden aus diesem wieder zu entfernen.

LTO: War es dann nicht kurzsichtig seitens der Politik jetzt erst zu handeln? Wie machtvoll die Position eines Richters ist, ist ja schon seit jeher bekannt.

Groß: Da müssen Sie die Politik fragen. Die Bundesregierung Brandt hat die Regelanfrage damals eingeführt, Bayern hat diese als letztes Bundesland abgeschafft. Die jetzige Wiedereinführung ist eine politische Entscheidung. Meiner persönlichen Einschätzung nach reagiert man damit auf den Vorgang von 2014, als sich herausstellte, dass ein bayerischer Richter Mitglied einer rechtsextremen Musikgruppe war.

LTO: Halten Sie die Neuregelung angesichts dieses Einzelfalles für übertrieben?

Groß: Nun ja, es gab den einen Fall und jeder so geartete Fall ist einer zu viel. Die Neuerung hat auch eine gewisse prophylaktische Wirkung. Extremisten wissen nun, dass sie sich gar nicht zu bewerben brauchen.

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    Ohne Prüfung keine Einstellung als Richter

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    "Ich bin erstaunt, welche Aufregung dieser Schritt hervorruft"

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BRV-Vorsitzender zu Verfassungsschutz-Prüfung für Richteramt: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20884 (abgerufen am: 09.08.2026 )

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