Internetcafé für Häftlinge: Freies Surfen im Gefängnis

von Daniel Grosse

26.06.2013

Für uns sind sie Alltag: soziale Netzwerke wie Facebook und Google+, Plattformen wie Amazon und Ebay. Ganz selbstverständlich tippen wir uns per Laptop oder Smartphone hinaus in die Welt – eine Welt, die anderen verborgen bleibt: den zehntausenden Gefangenen in den deutschen Justizvollzugsanstalten. Freien Zugang zum Internet gibt es für sie nicht. Manche Bundesländer beginnen jedoch, dies zu ändern.

"Gleiches Recht für alle! Freier Zugang zum Internet als Menschenrecht auch im Knast" – das fordert der Arbeitskreis kritischer Strafvollzug. Die Gruppe sieht im freien Zugang zum Internet ein Grundrecht, das für Gefangene gilt wie für jeden anderen Bürger auch.

Frei im Internet surfen dürfen deutsche Häftlinge aber bisher nicht. Jeder Art von Lebenshilfe aus dem Netz bleibt für sie so unerreichbar, ganz zu schweigen von sozialen Kontakten. Wie mühsam ist es aber, sich heute ohne Internet beruflich weiterzubilden, Arbeit oder eine Wohnung zu finden?

Surfen für die Ausbildung und Jobsuche erlaubt

Einige Bundesländer gehen nun erste kleine Schritte, um das zu ändern. Dabei stehen in der Regel Ausbildung und Jobsuche im Vordergrund.
In sechs bayerischen Gefängnissen startete jüngst ein Pilotprojekt, mit dem Gefangenen die Möglichkeit gegeben wird, auf die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zuzugreifen. Zudem bietet die JVA Würzburg ein Studium an der Fernuniversität Hagen an – weitgehend online.

In Brandenburg dürfen Gefangene das  Internet derzeit nur zu Ausbildungszwecken in speziellen Schulungsräumen nutzen, etwa für ein Fernstudium. Bei Neu- oder Umbauten werden dennoch auch in den Zellen Internet-Kabel verlegt, um im Zweifel ausgestattet zu sein.

Auch Niedersachsen betreibt derzeit im Verbund mit neun weiteren Bundesländern und Österreich die besonders gesicherte elis-Lernplattform. 250 PCs stehen dazu in den Gefängnissen für Ausbildung und zur Vorbereitung auf die Entlassung bereit, für freigeschaltete Internetseiten.

Black- und Whitelists

"Die gesetzlichen Formulierungen, die jetzt in einigen Bundesländern zum Thema Telekommunikation existieren, sind mir immer noch zu eng, weil sie den Gefangenen keinen Anspruch auf eine Nutzung des Internet geben, sondern die Gestattung allein in das Ermessen der Justizbehörden stellen", sagt der Strafrechtler Florian Knauer. Er ist unter anderem Mitglied des Berliner Vollzugsbeirates und der Ethikkommission des Psychologischen Institutes der Humboldt Universität zu Berlin. Bereits in seiner Doktorarbeit von 2006 hatte er sich mit dem Thema Strafvollzug und Internet befasst.

Knauer könnte sich in Gefängnissen eine Art Internetcafé vorstellen. Ein Raum mit zehn oder zwölf Rechnern. Nach Delikten und Tätern sollte man unterscheiden, wer dort das Internet nutzen darf und wer nicht. Dafür können entweder bestimmte Internetseiten gesperrt (Blacklist) oder nur bestimmte Internetseiten zur Nutzung freigegeben (Whitelist) werden. "Einen Heiratsbetrüger würde ich vielleicht nicht unbedingt Kontaktplattformen wie Facebook nutzen lassen. Aber was spricht gegen Internetauftritte großer Nachrichtenmagazine?", fragt der Jurist.

Eben dieser Ansatz soll in der JVA Bremen verfolgt werden. Bis 2018 wird saniert. Über ein Haftraummediensystem soll dann ein kontrollierter Internetzugang möglich sein. Zu Beginn sei die Whitelist-Variante wahrscheinlicher, heißt es aus Bremen. Nachrichtenseiten wie Spiegel Online oder eines regionalen Mediums, Seiten der Bundesagentur für Arbeit, JobCenter oder Immobilienportale könnten auf eine solche Liste gesetzt werden.

Opferschutz

Knauer gibt zu bedenken, dass auch für Inhaftierten das Recht auf Information elementar ist ebenso wie soziale Kontakte nach draußen zur Familie. "Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden."

Wenn man "verantwortungsvoll über das Thema freier Internetzugang für Gefangene reden will, muss man viel mehr im Blick haben", mahnt Hannes Hedke, stellvertretender Pressesprecher im bayerischen Justizministerium. Etwa den Schutz der Opfer. Wie soll man einer Frau, die Opfer einer schweren Sexualstraftat geworden ist, erklären, dass ihr gerade verurteilter Peiniger aus der JVA heraus per E-Mail oder Facebook mit ihr in Kontakt treten darf?

In Nordrhein-Westfalen ist für Gefangene im geschlossenen Vollzug das Internet mittlerweile wieder gänzlich tabu. Der Grund: Vor rund neun Jahren gab es dort ein Projekt, das den Gefangenen einen Internetzugang ermöglichte. Manche hatten jedoch versucht, auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten zu gelangen.

Zitiervorschlag

Daniel Grosse, Internetcafé für Häftlinge: Freies Surfen im Gefängnis . In: Legal Tribune Online, 26.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9010/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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