EU-Kommission will Sperren bei Streaming Diensten aufheben: Mit Net­flix und Spo­tify in den Urlaub

von Dr. Torsten Kraul

23.12.2015

2/2: Folgen für Diensteanbieter und Lizenzgeber

Die Folgen der Verordnung sind schnell zu umreißen: Diensteanbieter müssen registrierte, inländische Kunden vom Geoblocking ausnehmen. Sie können ihr Angebot aber weiterhin auf inländische Kunden beschränken, indem sie nur diesen eine Registrierung ermöglichen. Insoweit sind Maßnahmen des Geoblockings weiterhin zulässig. Auch eine Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Endgeräten bleibt möglich. In der Praxis dürfte die maßgebliche Änderung darin bestehen, dass der Zugriff von inner-europäischen IP-Adressen aus nicht mehr gesperrt werden wird.

Die geplanten Änderungen sollten Anbieter im Rahmen ihrer Content-Lizenzverträge berücksichtigen, denn auch bereits bestehende Vereinbarungen sollen von der Verordnung betroffen sein – und sei es in der Weise vorerst nur zu vereinbaren, dass die Verträge bei Inkrafttreten der Verordnung anzupassen sind. Auch der Umfang, in dem die inländische Kundeneigenschaft mit lediglich vorübergehendem Aufenthalt im Ausland zu prüfen ist, kann geregelt werden – etwa durch die Festlegung, dass die Prüfung bestimmter Merkmale wie einer inländischen Adresse und Zahlungsart ausreichend ist.

Möchte der Anbieter seinen Nutzern über die Regelungen der Verordnung hinaus Portabilität ermöglichen, etwa, weil eine Beschränkung auf Verbraucher für ihn faktisch kaum überprüfbar sein wird, so bedarf es einer entsprechenden Erweiterung des Lizenzgebiets. Grenzen für den Lizenzgeber folgen insoweit aus möglichen eigenen Beschränkungen des Lizenzgebiets sowie aus bereits vergebenen Exklusivrechten.

Auch wenn mit dem vorgelegten Entwurf die Diskussion im Detail erst eröffnet wird und daher noch Änderungen der Verordnung zu erwarten sind, scheint die EU-Kommission entschlossen zu sein, kurzfristig eine Regelung zur Portabilität zu erlassen.

Der Autor Dr. Torsten Kraul ist Rechtsanwalt bei Noerr LLP in Berlin. Er berät zu rechtlichen und strategischen Fragen bei operativen Projekten und M&A-Transaktionen in den Bereichen Online, IT, Technologie, Medien und Telekommunikation.

Zitiervorschlag

Dr. Torsten Kraul, EU-Kommission will Sperren bei Streaming Diensten aufheben: Mit Netflix und Spotify in den Urlaub . In: Legal Tribune Online, 23.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17947/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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