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Flops und Fehler: Weltstrafgericht in der Krise

von Annette Birschel/dpa

09.03.2015

Frau geht zu den Büros des Internationalen Strafgerichtshofes

AFP PHOTO EPA/ANP/ROBIN UTRECHT

Ob Diktator oder Präsident - kein Menschenschinder soll ungeschoren davon kommen. Das ist das Ziel des Weltstrafgerichts in Den Haag. Doch die Bilanz ist mehr als mager: Nur drei Urteile in fast 13 Jahren, darunter ein Freispruch. Es ist eine Geschichte von Flops und Fehlern, quälend langen Verfahren und einer Zwangsjacke der internationalen Politik.

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Die Korken knallten beim Weltstrafgericht. Endlich gab es einen Grund zum Feiern: Der Neubau in Den Haag hatte Ende 2014 Richtfest. An der Stelle einer früheren Kaserne entsteht unter strengsten Sicherheitsmaßnahmen der neue Sitz des Internationalen Strafgerichtshofes. In drei Gerichtssälen soll ab 2016 den schlimmsten Menschenschindern der Welt der Prozess gemacht werden.

Der Neubau ist für das unter chronischem Platzmangel leidende Gericht der einzige Lichtblick. Vor 13 Jahren wurde es als Gewissen der Menschheit eingerichtet, um Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen. Kein Menschenschinder sollte seiner gerechten Strafe entgehen.

Gut gemeint, schlecht gemacht

Die Anklage leidet noch immer schwer unter dem Erbe des ersten Chefanklägers Luis Moreno Ocampo. Der Argentinier sorgte sich mehr um medienwirksame Auftritte in maßgeschneiderten Anzügen als um knallharte Beweise. Mitarbeiter klagten über seinen autoritären Führungsstil. Qualifizierte Ankläger gingen weg, an ihre Stelle kamen unerfahrene Juristen.

Ocampos Nachfolgerin, die aus Gambia stammende Chefanklägerin Fatou Bensouda hat bereits viel verändert, neue Ermittlungsstrukturen eingeführt und erfahrene Ermittler angestellt. Doch auch sie musste machtlos zusehen, wie im vergangenen Jahr der Prozess gegen den Präsidenten Kenias, Uhuru Kenyatta, platzte. Die Beweise reichten nicht aus.

Der Fall ist symptomatisch. In allen bisherigen Verfahren muss sich die Anklage vor allem auf Aussagen von Zeugen stützen. Doch die sind nicht immer zuverlässig oder werden eingeschüchtert. Im Kenyatta-Prozess etwa stellte sich erst spät heraus, dass ein Kronzeuge gelogen hatte.

Andere Beweismittel wie Spuren vom Tatort, DNA-Material oder Kamerabilder gibt es kaum. Massaker im Kongo sind nun mal nicht systematisch dokumentiert. Im Fall von Kenyatta etwa gab es zwar Dokumente, doch die von ihm geführte Regierung weigerte sich, die herauszugeben.

Strukurelle Schwächen

Dass bisher kein Staatschef oder Diktator auf der Anklagebank sitzt, liegt aber auch an der strukturellen Schwäche. Das Gericht kann die Mitarbeit von Staaten nicht erzwingen. Es hat auch keine Polizeimacht, die Verbrecher jagen kann.

In schrillem Kontrast dazu stehen die Anforderungen der internationalen Politik. Bei Konflikten wie in der Ukraine oder Syrien wird schnell mit Den Haag gedroht. Doch das Weltstrafgericht kann überhaupt nur ermitteln zu Verbrechen in einem Mitgliedstaat und auf Antrag eines der 123 Vertragsstaaten. Staaten wie Israel, Russland, die USA oder Syrien gehören dem Gericht aber erst gar nicht an.

Auch der UN-Sicherheitsrat kann den Gerichtshof mit Ermittlungen beauftragen. Das geschah im Fall des Sudan. Doch auch das wurde ein Flop. Kaum war der Kenyatta-Prozess geplatzt, musste Bensouda die Ermittlungen zum Massenmord in Darfur auf Eis legen. Sudans Präsident Omar al-Baschir wird dafür seit 2009 mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. Doch kein Land bemüht sich, ihn auch zu verhaften.

Bisher wurden nur Prozesse zu Verbrechen in Afrika geführt. Wutentbrannt drohten afrikanische Staaten damit, den "neo-kolonialistischen" Gerichtshof zu verlassen.

Das kann sich nun ändern. Palästina ist seit Beginn des Jahres Vertragsstaat und will Israel vor Gericht bringen. Chefanklägerin Bensouda hat bereits erste Vorermittlungen zu möglichen Verbrechen in Gaza im letzten Sommer eingeleitet. Damit begibt sich das Gericht mitten ins politische Wespennest Naher Osten - es kann der Testfall werden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Flops und Fehler: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14887 (abgerufen am: 20.05.2026 )

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