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IGH erlässt vorläufige Maßnahmen zum Ukraine-Krieg: Russ­land muss Mili­tär­ge­walt sofort ein­s­tellen

16.03.2022

Der Internationale Gerichtshof bespricht rechtliche Maßnahmen gegen Russland im Kontext des Ukraine-Kriegs in einem historischen Saal.

IGH: Russland muss die Militärgewalt sofort einstellen. UN Photo/ICJ-CIJ/Frank van Beek.

Der IGH hat Russland dazu aufgefordert, unverzüglich alle militärischen Aktionen in der Ukraine zu beenden. Das hat der Gerichtshof am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden.

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Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in einem Eilverfahren am Mittwoch unter anderem angeordnet, dass Russland sofort die militärischen Operationen in der Ukraine einstellen muss. Die Gewalt müsse sofort enden, sagte die Präsidentin des Gerichtes, Joan Donoghue. Damit gaben die Richterinnen und Richter dem Antrag der Ukraine im Wesentlichen statt. Die Entscheidung erging mit 13 zu zwei Stimmen, dagegen stimmten der Russe Kirill Gorazijewitsch Geworgjan und die chinesische Richterin Xue Hanqin.

Zudem muss Russland sicherstellen, dass auch sämtliche Separatistinnen und Separatisten unter ihrer Kontrolle die militärische Operation nicht weiter unterstützen. Sowohl Russland als auch die Ukraine dürfen keine Handlungen unternehmen, die den Konflikt noch verschlimmern, so das oberste Gericht der Vereinten Nationen (UN). In ihrem Antrag hatte die Ukraine von Russland entsprechende Zusicherungen verlangt, der IGH verpflichtete nunmehr beide Seiten entsprechend.

Die Ukraine hatte außerdem gefordert, dass Russland eine Woche nach der Anordnung und dann in regelmäßigen Abständen Berichte über seine Fortschritte vorlegen muss. Diesem Antrag entsprach der IGH nicht.

Russland nahm nicht an Anhörung teil

Bei der Anhörung am Montag, 7. März 2022, hatte die Ukraine ihre Position vor den Richterinnen und Richtern dargelegt. Der russische Botschafter in den Niederlanden, Alexander Schulgin, hatte bereits im Vorfeld mitgeteilt, dass Russland nicht an der Anhörung teilnehmen werde.

Die russische Invasion in die Ukraine begann am 24. Februar 2022. Der russische Präsident Wladimir Putin wirft der Ukraine Völkermord an den Russinnen und Russen in Luhansk und Donezk vor. Diese Behauptung führt er als Rechtfertigung für den Einmarsch an. Bei der Anhörung vor dem IGH bezeichnete der Vertreter der Ukraine am IGH, Anton Korynevych, dies als "schreckliche Lüge Putins".

Bereits am 26. Februar 2022 hatte sich die Ukraine mit Klage und einem Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen an das höchste Gericht der Vereinten Nationen (UN) gewendet. Vor dem IGH ging es zunächst um das Eilverfahren.

Wie es weitergeht

"Die heutige Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs ist vorläufig, aber rechtlich bindend, und sie hätte nicht deutlicher ausfallen können: Die Russische Föderation hat ihren am 24. Februar begonnenen Gewalteinsatz gegen die Ukraine nun auch deshalb sofort einzustellen, weil der Gerichtshof es so angeordnet hat. Eine völkerrechtliche Stimme mit höherer Autorität als diejenige aus dem Friedenspalast im Haag gibt es nicht", so Völkerrechtler Prof. Dr. Claus Kreß gegenüber LTO.    

Dennoch bezweifeln Experten, dass Moskau sich an diese Anordnung halten wird. Der IGH kann seine Entscheidungen auch nicht selbst durchsetzen, wenn die unterlegene Partei sie nicht befolgt. Er kann jedoch den UN-Sicherheitsrat anrufen. Dort besitzt Russland jedoch ein Vetorecht.

Wann die Entscheidung in der Hauptsache fällt, ist noch offen.

fkr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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IGH erlässt vorläufige Maßnahmen zum Ukraine-Krieg: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47849 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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