Druckversion
Freitag, 14.08.2026, 14:22 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/instagram-bilder-essen-restaurant-hausrecht-urheberrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
9281

Hausrecht des Restaurant-Inhabers: "Bitte das Essen nicht instagrammen!"

von Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec.

03.08.2013

Nudelgericht

© Alessio Orrù - Fotolia.com

Ein Restaurant in Berlin bittet seine Gäste auf einem Aushang, keine Bilder von ihrem Essen im Internet zu posten. Zwar hat der Küchenchef kein Urheberrecht an den angerichteten Speisen, der Restaurantbesitzer kann sich aber sehr wohl auf sein Hausrecht berufen und renitente Gäste im Zweifel auch rauswerfen, meint Niklas Haberkamm.

Anzeige

Dass das übermotivierte und undifferenzierte Posten von Fotos im Internet rechtlich nicht unproblematisch ist, sollte sich inzwischen herumgesprochen haben. Insofern verwundert es immer wieder, wie viele Internetnutzer in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram ihr Privatleben, aber auch das ihrer Freunde und Bekannten in die Welt hinausposten.

Junge Eltern posten offensichtlich blind vor Stolz die Fotos ihrer Kinder, ohne auch nur einmal darüber nachgedacht zu haben, ob ihr Kind damit einverstanden ist, sobald es darüber nachdenken kann. Dass es den Eltern selbst früher zutiefst peinlich war, wenn ihre Väter und Mütter ein paar Schnappschüsse aus dem Strandurlaub den nächsten Verwandten gezeigt haben, scheinen die unendlichen Möglichkeiten des Internets verdrängt zu haben.

Menschen posten ungefragt Fotos von betrunkenen Freunden im Karneval, weil "das Bild ja so witzig ist". Dass sie sich selbst in einer vergleichbaren Situation nicht im Internet abgebildet finden möchten, wird vergessen. Aus juristischer Sicht ist das kein Dummer-Junge-Streich, sondern eine klare Persönlichkeitsrechtsverletzung. Das Recht am eigenen Bild räumt jedem das Recht ein, selbst zu entscheiden, ob und wo sein Foto veröffentlicht wird oder nicht.

Kein Recht am Abbild des eigenen Essens

Auf dieses Recht kann sich allerdings nicht der Berliner Restaurantbetreiber berufen, der in seinem Lokal den Gästen verbietet, ihr Essen zu instagrammen. Die §§ 22, 23 Kunsturhebergesetz (KUG) schützen bei aller Qualität und Güte nicht das Bild an einem Teller Essen.

screenshot: twitter.com

Jüngst hatte das Oberlandesgericht München tatsächlich klarstellen müssen, dass sich auch ein wohl sehr populärer Mops nicht gegen die Veröffentlichung eines Fotos mit seinem Abbild wehren kann (Urt. v. 13.06.2013, Az. 6 U 4422/12). Dieser Fingerzeig gegenüber allen stolzen Hundebesitzern sollte stolzen Küchenchefs ausreichend verdeutlichen, dass es ein "Recht am Abbild des eigenen Essens" nicht geben kann, wenn es schon kein "Recht am Abbild des eigenen Tieres" gibt.

Urheberrechtlich wäre der Fall eher umgekehrt problematisch, nämlich dann wenn der Restaurantbesitzer das vom Gast aufgenommene Foto vom Essen veröffentlicht, ohne dessen Erlaubnis dafür zu haben. Denn nach den Vorgaben des Urheberrechts ist derjenige, der das Foto anfertigt, der alleinige Urheber des Bildes und damit derjenige, der entscheiden darf, ob und wo er das Foto veröffentlicht.

Dass das Posten des Essens in dem Restaurant aber dennoch zu einem Rauswurf und leeren Mägen führen kann, liegt weder am Urheber- noch am Persönlichkeitsrecht. Der Restaurantbesitzer macht schlicht und einfach von seinem Hausrecht Gebrauch. Es ist nun einmal sein Restaurant, also darf er auch die Spielregeln bestimmen. Und wenn er das Posten seiner Speisen auf Facebook, Instagram & Co. nicht wünscht, dann hat man das als Gast zu akzeptieren. All diejenigen, die ihren zügellosen Umgang mit der Veröffentlichung ihres Privatlebens nicht bremsen können, sind ja schließlich frei, sich ein anderes Restaurant suchen, um vor dem Essen ihrem Frevel zu frönen.

Der Autor Niklas Haberkamm, LL.M. oec. ist Partner der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum in Köln und spezialisiert auf das Urheber- und Medienrecht, dort insbesondere auf Rechtsverletzungen im Internet.

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Niklas Haberkamm, Hausrecht des Restaurant-Inhabers: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9281 (abgerufen am: 14.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Bilder
    • Gaststättenrecht
    • Urheber
Weinfest (Symbolbild) 11.08.2026
Gaststättenrecht

VG Trier lehnt Eilantrag wegen Lärmimmissionen ab:

Frei­heit für laute Wein­feste

Können einzelne Nachbarn ein Weinfest wegen angeblicher Lärmbelästigungen einschränken? Damit hatte sich das VG Trier zu befassen und betont die kulturelle Bedeutung solcher Feste.

Artikel lesen
Ein Presseausweis und ein Stift liegen auf einer Laptoptastatur 06.08.2026
Medien

LG Berlin II:

Anbieter von Pres­se­spie­geln gestärkt

Anbieter von Pressespiegeln sind nur Dienstleister – möchten Urheber der abgebildeten Artikel eine extra Vergütung dafür haben, müssen sie sich an diejenigen wenden, die die Pressespiegel beziehen. Das hat das LG Berlin II klargestellt.

Artikel lesen
Werbeschild aus Metall im Retro-Design mit einem bekannten Motiv der Tankstellenkette Esso. Darunter steht der berühmte englische Werbeslogan „PUT A TIGER IN YOUR TANK!“. Oben rechts ist der Text „PERFORMANCE MOTORING“ aufgedruckt. Auf der rechten Seite i 04.08.2026
Künstliche Intelligenz

Von KI erstellte Werbung:

Mit einem Klick in den Rechts­ver­stoß

Generative künstliche Intelligenz wird auch immer mehr zur Erstellung von Werbung und Marketingkampagnen verwendet. Dies führt bei unbedachter Bedienung durch die Funktionsweise der Modelle oft zu Rechtsverstößen, erklärt Nico Kuhlmann.

Artikel lesen
Peter Maffay, Sänger, sitzt im Vorfeld der Urteilsverkündung im Zuschauerraum des Landesgerichts. 31.07.2026
Künstliche Intelligenz

Gema siegt gegen Suno:

KI-Unter­nehmen darf Songs nicht unge­fragt nutzen

Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht über Musikkompositionen entschieden, die mit KI erstellt wurden. Suno verletzt mit seinem Musikgenerator Urheberrechte, so das LG München I. Martin Soppe und Johanna Schubert ordnen das Urteil ein.

Artikel lesen
The Bliq logo is displayed on a driverless mobility vehicle outside GITEX AI Europe at Messe Berlin in Berlin 30.07.2026
Künstliche Intelligenz

Urheber- und Markenrecht:

KI-Logos und ihre recht­li­chen Grenzen

Wer ein Unternehmen neu gründet, braucht unter anderem schnell ein Logo. Zum Glück hilft KI dabei. Zu welchen rechtlichen Folgeproblemen das dann führen kann, erklärt Nico Kuhlmann.

Artikel lesen
Simon Neil, Sänger und Gitarrist von Biffy Clyro live im Münchener Zenith am 12.02.2026. 15.07.2026
Urheber

Europas größter Musikfachhändler verklagt Fender:

Wem gehört die Form der Stra­to­caster?

Eine "zur Seite geneigte Tänzerin" – das LG Düsseldorf erklärt den Korpus der E-Gitarre Fender Stratocaster zum urheberrechtlich geschützten Werk. Jetzt zwingt ein Musikhändler Fender in ein streitiges Verfahren, erklärt Arno Grohmann.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von CMS
Er­fah­re­ne/r Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

CMS, Ham­burg

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Part­ne­rin (w|d|m) ge­sucht – Ar­beits­recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ca­pi­tal Mar­kets

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Logo von Morrison & Foerster LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/x/m) Ar­beits­recht

Morrison & Foerster LLP, Ber­lin

Logo von Erzdiöse Freiburg
Rechts­re­fe­rent/-in (w/m/d)

Erzdiöse Freiburg, Frei­burg im Breis­gau

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Open House

10.09.2026, Bonn

Logo von White & Case
Private Equity-Workshop

03.09.2026, Frankfurt am Main

Aktuelles: Übergang vom Erwerbsleben in die Rente

24.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Praktiker-Webinar Vom Listenplatz zur Zulassung – Das neue Berufsrecht der Insolvenzverwalter [§ 15

25.08.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Green Claims 2026: Finden. Prüfen. Rechtssicher steuern

26.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH