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Schweizer Gericht verhandelt Klimaklage: Vier Indo­ne­sier ver­klagen Zement­kon­zern Holcim

von Dr. Franziska Kring

03.09.2025

Bewohner der Insel Pari pflanzen Mangroven

Um die Insel vor den Folgen des Klimawandels zu schützen, pflanzen Bewohner Mangroven an. Foto: Rosa Panggabean/HEKS/EPER.

Vier Bewohner der kleinen indonesischen Insel Pari machen den Zementkonzern Holcim mitverantwortlich für den Klimawandel. Sie verlangen unter anderem Schadensersatz und die Reduzierung der Emissionen. Zunächst geht es um die Zulässigkeit.

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Mehr als 45 Millionen Schweizer Franken verdiente Holcim-Chef Jan Jenisch im Jahr 2024 und war damit der mit Abstand bestbezahlte CEO in der Schweiz. Bei dem Prozess, der am Mittwoch begann, geht es rein finanziell betrachtet um insgesamt knapp 14.000 Schweizer Franken – das ist nicht mal ein Stundenlohn von Jenisch. Bei den Klimaklagen geht es aber natürlich um weitaus mehr, für die Unternehmen steht viel auf dem Spiel. Bejaht ein Gericht die Haftung, könnten weitere Klagen folgen.

Erst Ende Mai hat in Deutschland das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sein Urteil im Fall der Klimaklage des peruanischen Bauern gegen RWE verkündet. Das OLG wies die Klage zwar ab, stellte aber klar, dass große Emittenten von CO2 grundsätzlich haftbar gemacht werden können – wenn eine konkrete Beeinträchtigung drohe und die weiteren Voraussetzungen erfüllt seien, etwa die Störereigenschaft des Unternehmens.

Mit dem Zementkonzern Holcim muss sich jetzt erneut ein Großkonzern vor Gericht für seine Emissionen verantworten: Geklagt haben vier Bewohner der indonesischen Insel Pari, die bereits jetzt stark von den Folgen des Klimawandels betroffen ist. Der höchste Punkt Paris liegt nur 1,5 Meter über dem Meeresspiegel. Erst Ende 2021 wurde die kleine Insel mit 1.500 Bewohnern von zwei schweren Überschwemmungen heimgesucht, bis 2050 könnten weite Teile der Insel unter Wasser stehen. Da Holcim seinen Hauptsitz in Zug in der Schweiz hat, verhandelt das dortige Kantonsgericht die Klage. 

Die vier Kläger verlangen eine Entschädigung für Einnahmeausfälle, eine Reduzierung von Holcims Emissionen sowie die Finanzierung von Schutzmaßnahmen auf Pari. Die Anhörung in Zug ist für einen Tag angesetzt. Zunächst geht es nur die Erfüllung von Prozessvoraussetzungen, also vor allem um die Frage, ob Betroffene des Klimawandels grundsätzlich vor Schweizer Gerichte ziehen können. 

"Die Touristen blieben zwei Monate fast ganz aus"

Die Haupteinnahmequellen der Menschen auf Pari sind der Fischfang und der Tourismus aus der rund 40 Kilometer entfernten Hauptstadt Jakarta. Die Kläger Arif Pujianto, Ibu Asmania, Pak Bobby und Edi Mulyono sind in unterschiedlicher Weise – unter anderem als Fischer und Gästehaus-Betreiber – von den Folgen des Klimawandels betroffen. Insbesondere die beiden schweren Überschwemmungen aus dem Jahr 2021 haben nicht nur weite Teile der Insel und die Häuser der Kläger selbst beschädigt, sondern auch dazu geführt, dass Gäste ausblieben und damit wichtige Einnahmen fehlten. 

Die Kläger Edi Mulyono, Ibu Asmania, Pak Bobby und Arif Pujiyanto (v.l.n.r.). Foto: HEKS."Die Touristen blieben zwei Monate fast ganz aus. Wir konnten keine Zimmer vermieten, kein Essen verkaufen, im Laden waren keine Kunden", so Klägerin Asmania, die gemeinsam mit ihrem Mann ein Gästehaus, einen Laden und eine Fischfarm betreibt, auf einer Informationsseite des Hilfswerks der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (HEKS). 

Neben HEKS unterstützen noch die indonesische Umweltorganisation WALHI und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) die Klage.

Holcims Emissionen seit 1750 höher als Emissionen der Schweiz

Laut der Datenbank "Carbon Majors" gehört Holcim zu den 180 größten Öl-, Gas-, Kohle- und Zementproduzenten der Welt, die historisch den Großteil der globalen CO2-Emissionen ausgestoßen haben. Der Konzern ist weltweit für 0,42 Prozent aller industriellen CO2-Emissionen im Zeitraum zwischen 1750 und 2021 verantwortlich – das ist mehr als das Doppelte der Emissionen der Schweiz im gleichen Zeitraum.

Deshalb verlangen die Kläger, dass Holcim anteilsmäßig – nämlich entsprechend seinem Anteil an den globalen Emissionen – Schadensersatz für ihre klimabedingten Schäden leistet, etwa die Einnahmeausfälle. Außerdem soll sich Holcim anteilsmäßig an den Kosten für Anpassungsmaßnahmen auf der Insel beteiligen, zum Beispiel dem Bau von Wellenbrechern und die Anpflanzung von Mangroven als Schutz gegen Überschwemmungen. Umgerechnet fordern die Kläger pro Person rund 3.600 Franken (rund 3.840 Euro).

Außerdem solle Holcim seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 43 Prozent und bis 2040 um 69 Prozent reduzieren. Das entspricht dem Reduktionspfad des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC), der die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius begrenzen soll.

Die Kläger stützen ihre Forderungen auf eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte aus Art. 28 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Durch den Anstieg des Meeresspiegels und den damit verbundenen immer häufiger vorkommenden Überschwemmungen sehen sie sich unter anderem in ihrem Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht.

Holcim: Klage ist "künstliche Inszenierung" 

Eine Klägerin und ein Kläger, Ibu Asmania und Arif Pujianto, sind zur Verhandlung in die Schweiz gereist. Dabei geht es zunächst um Grundsatzfragen wie die Erfüllung von Prozessvoraussetzungen.

Eine Schadensersatzklage wie jene der Gruppe aus Indonesien sei für ein Zivilgericht "reine Routine", sagte Cordelia Bähr, die Anwältin der Kläger in der Verhandlung. Es bestehe ein schützenswertes Interesse, das als Prozessvoraussetzung gegeben sein müsse. 

Holcim weist die Klage zurück. "Wer wie viel CO2 ausstoßen darf, ist unseres Erachtens eine Kompetenz des Gesetzgebers und keine Frage für ein Zivilgericht", teilte es auf Anfrage der dpa mit. Zudem habe Holcim seine direkten CO2-Emissionen seit 2015 schon um mehr als 50 Prozent reduziert, und arbeite an weiteren Reduktionen. 

Bei der Verhandlung bezeichnete die Anwältin des Konzerns die Klage als "künstliche Inszenierung" und "koordinierte Kampagne".

EGMR verurteilte Schweiz zu mehr Klimaschutz

Erst im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall der "Klimaseniorinnen" die Schweiz verurteilt, mehr für den Klimaschutz zu tun. 

Im Holcim-Fall wird am Mittwoch kein Urteil fallen. Dieses könne "Wochen oder Monate" später kommen, wie ein Gerichtsschreiber vorab sagte. 

Sollte das Gericht die Erfüllung der Prozessvoraussetzungen bejahen, geht es erst um die spannenden rechtlichen Fragen, etwa darum, inwiefern Holcims Emissionen kausal für die Klimaschäden der Inselbewohner auf Pari sind.

Mit Material der dpa

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Schweizer Gericht verhandelt Klimaklage: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58071 (abgerufen am: 19.01.2026 )

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