"Ich bin freigesprochen", "Das Video ist nicht das Original": Ofarims Aus­sagen fallen durch den Fak­ten­check

von Dr. Felix W. Zimmermann

07.02.2026

Tagelang behauptete Gil Ofarim im Dschungelcamp, nicht über sein Strafverfahren sprechen zu dürfen. Nun aber sprach er von Manipulation von Beweismaterial und behauptete freigesprochen worden zu sein. Seine Aussagen im Faktencheck.

Im Flüsterton sprach Gil Ofarim am Lagerfeuer mit Simone Ballack – und musste doch wissen, dass RTL und damit auch die Dschungelcamp-Öffentlichkeit ganz genau zuhörten. Hatte Ofarim in den Tagen zuvor stets beteuert, über sein Strafverfahren wegen einer Verschwiegenheitserklärung nicht reden zu dürfen, wurde er plötzlich redselig. Dabei wurde klar: Von Reue oder dem Eingeständnis, den Hotelmitarbeiter W. zu Unrecht des Antisemitismus beschuldigt zu haben, war Ofarim nicht getragen. Im Gegenteil: Er vermittelte den Eindruck, unschuldig und Opfer einer Intrige geworden zu sein.

Ofarim hatte in einem Instagram-Video am 4. Oktober 2021 behauptet, der Hotelmitarbeiter W. habe von ihm verlangt, den Davidstern-Anhänger wegzupacken. Nach Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage, unter anderem wegen Verleumdung. LTO hatte den gesamten Prozess gegen Ofarim damals täglich vor Ort in Leipzig beobachtet und kann daher den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen gut einschätzen. Seine Aussagen im Faktencheck:

Aussage 1: “Ich bin nicht verurteilt, ich bin nicht vorbestraft, ich bin freigesprochen.”

Die Aussage "Ich bin freigesprochen" ist falsch. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro nach § 153a der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Dies bedeutet weder eine Vorstrafe noch eine Verurteilung. Es ist aber auch kein Freispruch – weder im juristischen noch im umgangssprachlichen Sinne.

Das Gericht hatte zudem keine Zweifel an Ofarims Schuld erkennen lassen. In einem Rechtsgespräch machte es deutlich, dass der Prozess auf eine Verurteilung hinauslaufe. Es sprach von einem “Fehler” Ofarims und zeigte einen Weg zur Vermeidung einer Verurteilung auf: ein Geständnis mit anschließender Einstellung. Genau dieses legte Ofarim mit folgenden Worten ab: "Die Vorwürfe treffen zu. Ich möchte mich entschuldigen. Es tut mir leid. Ich habe das Video gelöscht." Es folgte die Einstellung des Verfahrens.

Warum ermöglichte das Gericht Ofarim diesen Weg? Auch das erklärte der Vorsitzende Richter, Dr. Andreas Stadler. In diesem Verfahren sei es vor allem um Rehabilitierung und Wahrheit gegangen; diese liege nun “offen zu Tage”. Die Entschuldigung Ofarims sei für den Hotelmitarbeiter W. wertvoller als ein Gerichtsurteil. “Ein Urteil ist anfechtbar, eine Entschuldigung ist es nicht”, so der Richter.

Hier dürfte sich Dr. Stadler jedoch getäuscht haben. Das Verhalten Ofarims im Dschungelcamp deutet darauf hin, dass er von seiner Entschuldigung deutlich abrückt und zumindest insinuiert, antisemitisch beleidigt worden zu sein – oder jedenfalls die Wahrheit verwischt. Bereits seine Äußerung in der vergangenen Woche, er habe die "Schuld auf sich genommen" – und zwar wegen seiner Kinder –, erweckte den Eindruck, er sei unschuldig und doch antisemitisch beleidigt worden. Dies wird durch seine Behauptung, er sei “freigesprochen”, nun weiter verstärkt.

Ob Ofarim damit auch gegen eine Unterlassungsverpflichtungserklärung verstoßen hat, wonach er seine Vorwürfe gerade nicht wiederholen darf, lässt sich nur beurteilen, wenn die genauen Formulierungen der Unterlassungserklärung bekannt sind. Auf LTO-Anfrage gaben jedoch weder der Rechtsanwalt des Hotelmitarbeiters Daniel Baumgärtner noch der Presseanwalt Ofarims, Markus Hennig, die Erklärung heraus.

Aussage 2: “Es gab einen Zeugen, der in der Schlange stand, den ich nicht kenne, der mehrfach ausgesagt hat, er hätte den Davidstern gesehen.”

Die Aussage trifft zu, führt aber in die Irre: Richtig daran ist, dass ein Zeuge die Davidstern-Kette in der Lobby gesehen haben will. Alle anderen haben die Kette nicht gesehen. Jedenfalls in dem Moment, in dem Ofarim an der Rezeption steht, ist die Kette offenbar unter seinem T-Shirt. Der Sachverständige Prof. Dr. Dirk Labudde ging im Prozess davon aus, dass der Stern mir großer Wahrscheinlichkeit in der gesamten Lobby nicht sichtbar war. Das Gericht folgte dem. Doch das entscheidende Argument für das Gericht war gar nicht die fehlende Sichtbarkeit der Kette, weswegen das von Ofarim aufgeworfene Thema darüber letztlich auf ein Verwirrspiel hinausläuft. 

Es stützte seine Auffassung auf die Zeugenaussage einer Frau, die neben Ofarim am zweiten Schalter gestanden hatte und mitanhörte, dass sich Ofarim wegen der langen Wartezeit und Bevorzugung von Stammgästen beschwerte und die Verbreitung einer schlechten Kritik angekündigt habe. Der Hotelmitarbeiter habe Ofarim nicht beleidigt oder gesagt, dass er seine Kette ablegen müsse. Dass die Zeugin kurz nach dem viralen Instagram-Video von Ofarim eine WhatsApp-Nachricht verschickte, spielte für das Gericht eine besondere Rolle. Zu diesem Zeitpunkt konnte sie noch nicht wissen, dass ihre Einschätzung später juristisch relevant werden würde. In der Nachricht schrieb sie:"Da stimmt nichts von, unglaublich!" Gerade weil diese spontane Reaktion ohne erkennbares Eigeninteresse erfolgte, hielt das Gericht ihre spätere Aussage für besonders glaubhaft.

Kurzum: Das Gericht kam vor allem wegen dieser und weiterer Zeugenaussagen, zu der Annahme, dass Ofarim sich den Antisemitismusvorwurf ausdachte. Die fehlende Sichtbarkeit des Davidsterns in der Lobby war für das Gericht nur ein weiterer Anknüpfungspunkt. Wenn Ofarim aber nun im Dschungelcamp betont, dass ein Zeuge ihn mit Stern gesehen habe, führt er die Zuschauer in die Irre, da er damit eine falsche Relevanz der Sichtbarkeit des Sterns suggeriert. 

Aussage 3: “Das Video ist nicht das Original.” / “Es wurde nachgewiesen, dass mehrere Sekunden fehlen”

Ofarim in Lobby des Westin-Hotels im Leipzig am 4.10.21Diese Aussage ist falsch beziehungsweise irreführend. Überwachungsvideos werden heute nicht mehr auf Band, sondern als digitale Datei gespeichert. Diese Dateien wurden der Staatsanwaltschaft auf einem Datenträger übergeben – es handelte sich damit um das Originalmaterial.

Richtig ist, dass in einer Videosequenz zwei Sekunden fehlen. Der Sachverständige Prof. Dr. Dirk Labudde ging von einem Kopierfehler aus, wollte eine Manipulation aber nicht vollständig ausschließen. Der IT-Mitarbeiter des Hotels erklärte im Prozess hingegen, eine Manipulation sei ausgeschlossen.

Allerdings betrifft die betreffende Sequenz Aufnahmen vom Bartresen, auf denen Ofarim ohnehin nicht zu sehen ist. Mit der Diskussion über eine angebliche Manipulation des Videos zündet Ofarim daher gleich zwei Nebelkerzen: Erstens kann das Video keinen Aufschluss darüber geben, ob er die Kette getragen hat, da er darauf nicht zu sehen ist. Zweitens kam es für das Gericht nicht entscheidend darauf an, ob die Kette in der Lobby sichtbar war. 

Aussage 4: "(BILD) hatte das Video vor den Ermittlern.“

Diese Aussage ist unwahr. Laut Prozessakten hatten die Ermittler das Überwachungsvideo sechs Tage nach dem Vorfall, also etwa am 11. Oktober 2021. Die BILD zeigte Ausschnitte aus dem Video erst am 17. Oktober 2021.

 

Wie sich Gil Ofarim weiter im Dschungelcamp schlägt, ist die eine spannende Frage. Perspektivisch könnte für ihn aber das juristische Nachspiel relevanter werden. 

Zitiervorschlag

"Ich bin freigesprochen", "Das Video ist nicht das Original": . In: Legal Tribune Online, 07.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59263 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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