Nach dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts änderte die Stadt Büdingen ihre Satzung, um der örtlichen NPD staatliche Gelder entziehen zu können. Ob das Vorgehen rechtmäßig ist, entscheidet am Mittwoch der hessische VGH.
Die hessische Stadt Büdingen hat ihre Satzung geändert, um Mitgliedern der NPD die Fraktionsgelder streichen zu können. Dieser Schritt ist eine Reaktion auf das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. Januar. Er ist aber nicht unstrittig: Am Mittwoch wird der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entscheiden, ob die Satzungsänderung Bestand hat - oder nur ein symbolischer Schnellschuss war.
Das Vorgehen Büdingens sorgt bundesweit für Interesse. Es sei ein bislang "singulärer Fall", sagt Uwe Lübking, Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. Vom Gericht erhoffe man sich dort eine eindeutige Entscheidung in der Sache: "Um Klarheit zu bekommen, unter welchen Voraussetzungen Kommunen die Möglichkeit haben, Parteien und Fraktionen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, öffentliche Gelder zu verweigern."
Hintergrund: das NPD-Urteil des BVerfG
Das Verfassungsgericht hatte im Januar entschieden, dass die rechtsextreme NPD zwar verfassungsfeindlich, für ein Verbot derzeit aber zu unbedeutend sei. Die obersten Richter wiesen in ihrer Begründung dabei auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" hin, in der Politik folgten prompt entsprechende Diskussionen. Als Konsequenz der Entscheidung ist daher konkret davon die Rede, die Rechtsextremen von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Den Plan haben die Länder auch bereits aufgegriffen: Der Bundesrat beschloss am 10. März eine Initiative zum Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen.
Büdingen war mit seiner Satzungsänderung Ende Januar schneller: Demnach sollen "Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen" von den sogenannten Entschädigungszahlungen für Fraktionsmitglieder ausgenommen sein. Die NPD, die in dem Kommunalparlament vier Sitze hat, sah darin einen rechtswidrigen Vorgang. Man suche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts "krampfhaft nach Möglichkeiten, um der NPD schaden zu können", teilte die Partei mit - und reichte Klage beim Hessischen VGH ein.
Kampf gegen Image einer "NPD-Hochburg"
Büdingen gilt als eine Hochburg der NPD in Hessen. Bei den vergangenen Kommunalwahlen im März 2016 hatte die Partei kräftig Stimmen gefangen: Die Rechtsextremen holten 10,2 Prozent der Stimmen und damit vier Sitze in der Stadtverordnetenversammlung.
Schon lange kämpft die ländliche Kommune dagegen an, vor allem mit der NPD und Neonazis in Verbindung gebracht zu werden, allen voran Bürgermeister Erich Spamer (Freie Wähler). Er verweist immer wieder auf das Engagement von Stadt und Bürgern für Toleranz und Vielfalt oder auf das relativ problemlose Zusammenleben mit Flüchtlingen. Das Städtchen beherbergt eine große Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende.
Im Stadtparlament gebe es keine Zusammenarbeit mit den NPD-Vertretern, so Spamer vor einigen Monaten in einem Interview. Dass die Stadt mit ihrer Satzungsänderung Neuland betritt, ist dem Rathauschef klar. Man sei "gerne in der Vorreiterrolle", hatte er kurz nach dem Beschluss gesagt und mit Blick auf den Rechtsstreit angekündigt: "Wir klären das jetzt mal."
dpa/nas/LTO-Redaktion
Kleinstadt will NPD Geld entziehen: . In: Legal Tribune Online, 03.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22548 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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