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Hubig will Mieter schützen: Neues Hei­zungs­ge­setz als Kos­ten­falle

von Hasso Suliak

06.03.2026

Justizministerin Stefanie Hubig an ihrem Platz im Bundestag

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) grübelt darüber nach, wie sich im neuen Heizungsgesetz der Mieterschutz gewährleisten lässt. Foto: picture alliance / dts-Agentur | -

Gasheizung statt Wärmepumpe: Auf Mieter könnten wegen des von der schwarz-roten Regierungskoalition geplanten neuen Heizungsgesetzes hohe Energiekosten zukommen. Die Bundesjustizministerin will das verhindern.

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In ihrem Koalitionsvertrag hatten es sich Union und SPD klipp und klar vorgenommen: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen." Das sogenannte Heizungsgesetz, das eigentlich Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt, hatte in der vergangenen Wahlperiode für heftigen Streit gesorgt. Vor allem der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kassierte für seinen "Heizungshammer" viel Kritik. CDU und CSU starteten daraufhin eine Unterschriftenkampagne, die die SPD-nahe Zeitung Vorwärts damals noch als "scheinheiligen Populismus" verurteilte. Juristische Experten kritisierten später allerdings auch die schwarz-roten Rückabwicklungspläne. Der Grund: europarechtlich schlicht nicht zulässig.

Jetzt aber hat sich Schwarz-Rot auf Eckpunkte für eine Nachfolgelösung für das "Heizungsgesetz", das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißt, geeinigt. Danach sind beim Heizungstausch künftig auch wieder klimaschädliche Gas- und Zentralheizungen zulässig. Als "technologieoffen und modern" preist Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) das Vorhaben an. Zwar sagen Union und SPD, dass Mieter, die nicht selbst über ihre Heizung entscheiden könnten, "vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen" geschützt werden sollen. Details dazu müssen aber noch ausgehandelt werden.

Zuletzt stellten SPD-Politiker klar, dass sie das Vorhaben nur mittragen werden, wenn das Gesetz Mieter vor hohen Kosten schützt. "Es darf nicht passieren, dass Vermieter Heizungen einbauen, die zwar in der Anschaffung billig sind, aber die Mieter das Risiko für das immer teurere Gas tragen. Wenn die Vermieter die Kostenrisiken tragen, werden sie sich eher für Heizungen wie Wärmepumpen entscheiden, die günstig im Unterhalt sind", hatte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) vergangene Woche im Bundestag erklärt. Schneider zufolge braucht es eine starke Mieterschutzregelung, die auch zu mehr Klimaschutz führe. "Ohne starken Mieterschutz", so Schneider, könne die SPD jedenfalls der Neuregelung nicht zustimmen. Ähnlich hatte zuvor auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch in einem Gespräch mit dem Magazin Stern reagiert.

Hubig: "Arbeiten mit Hochdruck an gesetzlichen Regelungen"

Vor diesem Hintergrund erweist es sich nun als äußerst praktisch, dass für das Mietrecht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) federführend ist, welches bekanntlich von einer Genossin geleitet wird. Gegenüber LTO bestätigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig am Freitag, dass sie an dem Thema arbeite. Zu rechnen sein dürfte mit Regelungen, die verhindern sollen, dass die hohen Kosten für fossile Energien auf die Mieter umgelegt werden. Ob das rechtstechnisch im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im neuen GMG passiert, ist noch offen.

"Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz in konkrete gesetzliche Regelungen zu überführen." Klar sei, so Hubig, dass das Gesetz "ausdrücklich für Mieterschutz" stehen werde. "Mehr als die Hälfte der Menschen in unserem Land lebt zur Miete. Sie müssen vor überhöhten Nebenkosten geschützt werden", so die Ministerin gegenüber LTO. Es könne nicht sein, dass Mieter die steigenden Energiekosten allein tragen. "Heizen dürfe für Mieterinnen und Mieter nicht zur Kostenfalle werden", warnte sie.

Einbau von Öl- und Gasheizungen soll erlaubt bleiben

Seit Anfang 2023 müssen Vermieter in Deutschland einen Teil der CO₂‑Kosten beim Heizen mit fossilen Brennstoffen mittragen. Nach einem Stufenmodell werden die Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher der Anteil des Vermieters. 

Der Mieterbund hält die Regelung jedoch für fehleranfällig, sie enthalte zu viele Ausnahmen für Vermieter. Aus Sicht von Eigentümerverbänden fehlt ein Anreiz für Mieter, sparsam zu heizen. Nach den Reformplänen von Union und SPD sollen Immobilienbesitzer nunmehr weiterhin Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen. Die pauschale Pflicht, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfällt. Allerdings müssen nun neue Gas- und Ölheizungen ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden.

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Grüne: "Reiches Heizhammer"

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) wies in diesem Zusammenhang die Kritik am geplanten verstärkten Einsatz von weniger klimaschädlichem Biogas zurück. Größere Mengen davon könnten aus der Ukraine importiert werden. Die oppositionellen Grünen sehen die schwarz-rote Koalition dagegen auf einem Irrweg. Biogas sei schon heute teurer als Erdgas, weil es kaum verfügbar sei, sagte die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner. "Und es wird ja nicht günstiger werden", fügte sie hinzu.

Weiter warnte Brantner vor einer stärkeren Abhängigkeit Deutschlands von US-Präsident Donald Trump. "Donald Trump kann morgen schon auf die Idee kommen, uns kein LNG-Gas mehr zu liefern", sagte Brantner der Rheinischen Post. "Dass wir uns mit Reiches Heizhammer in eine neue Abhängigkeit von den USA begeben, ist verrückt." Die nötige Energie könne Deutschland mit mehr Wind und Sonne, Speichern und optimierten Netzen selbst produzieren.

Mit Material von dpa

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Hubig will Mieter schützen: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59472 (abgerufen am: 18.05.2026 )

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