Der Block-Prozess zieht weite Kreise, ermittelt wird sogar mit verdecktem Ermittler gegen einen Ex-BND-Chef. Der zeigt sich empört und hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Hamburger Justizmitarbeiter eingelegt. Fundiert oder reine PR?
Der Block-Prozess ist in der aufgrund eines Flugstreiks verlängerten Osterpause. Neues gibt es trotzdem: Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning (80), hat im Kontext der Ermittlungen zu dem aufsehenerregenden Entführungsfall eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Hamburger Justiz eingereicht.
Dabei ist Hanning selbst kein Angeklagter im laufenden Prozess wegen Kindesentführung gegen die Unternehmerin Christina Block vor dem Landgericht (LG) Hamburg. Block ist angeklagt, den Auftrag zur Entführung ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/24 aus der Obhut des Vaters in Dänemark nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit erteilt zu haben - sie bestreitet das. Die Hamburger Justiz ermittelt gegen Hanning aber wegen eines mutmaßlichen früheren Entführungsversuchs.
Die nun von ihm erhobene Dienstaufsichtsbeschwerde ist trotzdem kein strafprozessrechtliches Instrument, sondern Teil des in Art. 17 Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützten Petitionsrechts. Daher sind die Behörden verpflichtet, sie anzunehmen, zu prüfen und zu bescheiden – mehr aber nicht. Weder besteht ein Anspruch auf eine bestimmte Bescheidung, noch hat diese rechtlich verbindlichen Charakter oder kann gerichtlich angegriffen werden.
Ex-BND-Präsident zog Aussagebereitschaft plötzlich zurück
Hanning war in dem Mammut-Prozess, der nächste Woche in die 44. Runde geht, zunächst als Zeuge geladen. Kurz vor seiner für Ende Oktober 2025 angesetzten Aussage machte er dann jedoch einen Rückzieher. Sein Anwalt teilte damals mit, dass Hanning sich endgültig entschieden habe, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, woraufhin er vom Gericht abgeladen wurde. Wer als Zeuge im Strafprozess geladen wird, muss grundsätzlich aussagen, wer durch die Beantwortung der Fragen riskieren würde, selbst wegen einer Straftat verfolgt zu werden, darf die Aussage verweigern. Noch etwa zwei Wochen zuvor hatte er der Bild gesagt: "Selbstverständlich werde ich aussagen und mich nicht auf mein Zeugnisverweigerungsrecht zurückziehen." Begründet hatte er den Sinneswandel laut Bild damit, er wolle nicht "Schauspieler in der Seifenoper des Block-Prozesses" sein.
Hintergrund der Verstrickung des Ex-Geheimdienstchefs in den sehr medienwirksamen Block-Prozess ist der bislang noch unbestätigte Vorwurf, Hanning sei an einem früheren Entführungsversuch 2022 beteiligt gewesen. Christina Block soll Hanning und seinem Geschäftspartner, einem pensionierten Beamten des Landeskriminalamts Hamburg, mehr als 100.000 Euro dafür gezahlt haben, dass sie Blocks Kinder (damals ca. neun und zwölf Jahre alt) aus Dänemark nach Hamburg zurückbringen. Der Vater der Kinder, Blocks Ex-Mann Stephan Hensel, hatte die Kinder im August 2021 in seiner neuen Wahlheimat Dänemark behalten.*
Die mutmaßlich von Hanning organisierte gewaltsame Rückholung der Kinder wurde jedoch vereitelt, weil der Kindesvater verdächtige Personen an seinem Wohnhaus bemerkte und die dänische Polizei informierte. Gegen Christina Block wurde daraufhin in Dänemark ermittelt, das Verfahren jedoch eingestellt. Deshalb trat insoweit ein Strafklageverbrauch ein, weshalb aus Sicht der Hamburger Staatsanwaltschaft (StA) ein Verfolgungshindernis gemäß Art. 50 Charta der Grundrechte der Europäischen Union i.V.m. Art. 54 Schengener Durchführungsübereinkommen bestand. Eine Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung läuft noch.
Zeugenaussagen belasten Hanning
Gegen Hanning und seinen Geschäftspartner dagegen wurden im Frühjahr 2025 Ermittlungen aufgenommen, die bis heute andauern. Als Verantwortliche der Sicherheitsfirma System 360 sollen die beiden Beschuldigten den Auftrag von Block zur Kindesentziehung angenommen und gemeinsam mit der Steak-House-Erbin geplant haben, "den Kindesvater und dessen familienrechtlichen Beistand durch wahrheitswidrige Vorwürfe aus dem Bereich der Pädophilie zu diskreditieren." Diesbezüglich laufen auch gegen Block noch Ermittlungen. Von der Firma System 360 und "ihren Methoden" haben sich andere Beteiligte des Verfahrens immer wieder distanziert. Hanning hatte die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe über seinen Anwalt Leon Kruse zurückweisen lassen. LTO gegenüber kritisierte Kruse, ein Polizei-Vermerk, aus dem hervorginge, dass Hanning "nicht an der 'Entführung' in der Silvesternacht beteiligt" gewesen sei, tauche nicht in der Leitakte auf.
Im bisherigen Prozessverlauf hatten Zeugen auch Hanning selbst schwer belastet. So sagte der mutmaßliche Chef-Entführer David B. aus, Hanning sei in Israel berühmt, weil er enge Kontakte zu israelischen Nachrichtendienstkreisen gepflegt habe. Bei einem Treffen habe Hanning von dem ersten Rückholversuch der Kinder im November 2022 erzählt und gesagt, dass sein Sicherheitsunternehmen System 360 den Auftrag durchgeführt habe. An der Entführung in der Silvesternacht 2023/24 lastete B. Hanning keine direkte Beteiligung an.
Auftraggeber der 2022 gescheiterten Rückholaktion soll laut B. "jemand aus der Familie Block" gewesen sein, an einen konkreten Namen konnte er sich aber nicht erinnern . Auch der "Familienpatriarch" Eugen Block und seine 2023 verstorbene Frau Christa werden im Verfahren immer wieder als mögliche Auftraggeber gehandelt. Der 85-jährige Hamburger Unternehmer ist nicht selbst Beteiligter im Prozess, die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt. Trotzdem kommentiert er den Prozess immer wieder von der Seitenlinie, wirft der Richterin Befangenheit, dem Gericht Schikane und der Justiz Versagen vor. Auch zwei (LTO vorliegende) Dienstaufsichtsbeschwerden hat er im Verlauf des Prozesses schon eingereicht, beide gegen die Vorsitzende Richterin. Als Außenstehender kann er keine Befangenheitsanträge gegen sie stellen, wie es die Verfahrensbeteiligten (bzw. deren Anwälte) gerne tun. Die Dienstaufsichtsbeschwerde dagegen kann jeder erheben. Die Richterin ließ seine Vorwürfe unbeantwortet und die Beschwerden wurden zurückgewiesen.
Verdeckter Ermittler gegen Hanning eingesetzt
Im März war bekannt geworden, dass die Hamburger Behörden mit gerichtlicher Anordnung einen verdeckten Ermittler bei der Firma System 360 eingeschleust hatten. Nach Informationen des Hamburger Abendblatts sollte er unabhängig vom Block-Verfahren herausfinden, was Hanning "so treibt". Laut seinem Vermerk, der dem Spiegel vorliegt, soll er die Führungsebene der Firma um Hanning und seinen Geschäftspartner als "sehr gestresst" und "sehr nervös" in Bezug auf Blocks Aussagen vor Gericht beschrieben haben. Sogar einen Prozessbeobachter soll die Firma ins Gericht geschickt haben.
Der verdeckte Ermittler soll zudem die aufsehenerregenden Razzien im September 2025 vorbereitet haben, bei denen die StA 13 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland und der Schweiz vollstrecken ließ und unter anderem die Wohn- und Geschäftsräume des ehemaligen BND-Präsidenten durchsuchte. Der Einsatz eines verdeckten Ermittlers nach § 110a Strafprozessordnung erfordert einen Anfangsverdacht für bestimmte erhebliche Straftaten, insb. aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Er ist unter besonderen Voraussetzungen wie einer bestehenden Wiederholungsgefahr auch bei Verbrechen zulässig.
Hannings Anwalt hatte den Einsatz des verdeckten Ermittlers als rechtswidrig bezeichnet, dies auf LTO-Nachfrage aber nur damit begründet, die Voraussetzungen dafür hätten nicht vorgelegen. Welche und warum, blieb offen. Er äußerte nur: "Man bekommt mit zunehmender Dauer des Block-Verfahrens den Eindruck, dass die Strafprozessordnung für die Hamburger Justiz kaum noch eine Rolle spielt." Das LG Hamburg dagegen sieht überhaupt keine Verbindung zwischen dem Block-Prozess und Hannings Beschwerde: Das seien schließlich verschiedene Verfahren gegen unterschiedliche Personen. Es sei "nicht ersichtlich", wie die Beschwerde in dem einen Verfahren Auswirkungen auf das andere haben könnte, wie eine Pressesprecherin auf Anfrage erklärte. Ob das die Beteiligten beider Verfahren auch so sehen, wird sich zeigen.
Hanning teilt aus, sein Anwalt bleibt vage
Ex-BND-Chef Hanning jedenfalls meint, er sehe "erhebliche Anhaltspunkte für ein strukturelles Versagen rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen der Hamburger Justiz", wie das Hamburger Abendblatt berichtete. Seinem Unmut soll er in einem achtseitigen Brief an die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina Luft gemacht haben, der verschiedenen Medien vorliegt. Darin soll er über Staatsanwaltschaft, Richter und Ermittler wüten, seine Unschuld beteuern und von Vorverurteilung, gezielter Rufschädigung und politischer Einflussnahme sprechen. Welche konkreten Rechtsverstöße Hanning der Justiz nun aber vorwirft, wollte Hannings Anwalt auf Nachfrage von LTO allerdings nicht konkretisieren. Das "gesamte Verhalten" der Strafverfolgungsbehörden sei aber "indiskutabel". Die Stichhaltigkeit der Beschwerde bleibt mithin nebulös und könnte auch reine PR von Hannig und seinem Anwalt Kruse sein.
Der Bild gegenüber kommentierte Hanning dagegen die in seinem Brief erhobenen Vorwürfe und erklärte, eine "öffentliche Entschuldigung der Staatsanwaltschaft" zu erwarten. In dem Brief soll er laut übereinstimmender Medienberichte unter anderem die Herausgabe alles Beschlagnahmten, die Einstellung der Ermittlungen gegen ihn, eine dienstrechtliche Überprüfung aller beteiligten Staatsanwälte und Richter, sowie disziplinarische Maßnahmen gefordert haben. Der Pressesprecher der Justizbehörde bestätigte LTO, die Beschwerde werde sorgfältig geprüft. Darüber hinaus wollte man sich nicht äußern.
Auch die Verteidiger der Angeklagten des Prozesses hatten die Hamburger Ermittler immer wieder kritisiert. Das Vorgehen von Polizei und StA sei nicht nachvollziehbar und bisweilen rechtswidrig. Die Aussagen der Beamten vor Gericht halfen nur selten, diesem Eindruck entgegenzuwirken. Sowohl diese, als auch Hannings Vorwürfe hat die StA bislang konsequent als haltlos und unzutreffend zurückgewiesen. Wie die übrigen Verfahrensbeteiligten im Kontext der entführten Block-Kinder Hannings Beschwerde aufnehmen, zeigt sich dann gegebenenfalls in der kommenden Woche, wenn es im Saal 237 des LG Hamburg mit der Zeugenaussage der Hauptermittlungsführerin weitergeht.
*Korrektur am 23.04.2026, 13.25 Uhr: Hier hatte es zunächst geheißen, Hensel habe die Kinder entgegen eines anderslautenden Gerichtsurteils im Sorgerechtsstreit mit Block bei sich behalten und den Kontakt mit Block aktiv verhindert.
Mit Material der dpa.
Hinweis: Die Abschnitte drei bis fünf wurden um eine nachgereichte Stellungnahme des Anwalts Kruse ergänzt (15.04.2026, 17:10 Uhr, jh).
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ermittler im Block-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 15.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59703 (abgerufen am: 08.05.2026 )
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