Gute gesetzliche Regelungen: "Die Todesstrafe ist abgeschafft"
11/13: Todesstrafe
1981 wurde in Deutschland zum letzten Mal die Todesstrafe vollstreckt – das war in der DDR. In der BRD wurde sie mit Art. 102 Grundgesetz 1949 abgeschafft, in der DDR schließlich 1987. Verrückt genug, dass sie in Hessen noch vorgesehen ist: in Art 21 der Landesverfassung steht, dass ein Straftäter "bei besonders schweren Verbrechen […] zum Tode verurteilt werden" könne.