Gute gesetzliche Regelungen: "Die Todes­strafe ist abge­schafft"

von Tanja Podolski

02.08.2017

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11/13: Todesstrafe

1981 wurde in Deutschland zum letzten Mal die Todesstrafe vollstreckt – das war in der DDR. In der BRD wurde sie mit Art. 102 Grundgesetz 1949 abgeschafft, in der DDR schließlich 1987. Verrückt genug, dass sie in Hessen noch vorgesehen ist: in Art 21 der Landesverfassung steht, dass ein Straftäter "bei besonders schweren Verbrechen […] zum Tode verurteilt werden" könne.

Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Gute gesetzliche Regelungen: "Die Todesstrafe ist abgeschafft" . In: Legal Tribune Online, 02.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23741/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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