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21162

Kopftuchverbote an Gerichten?: Der Anschein einer Reli­gion

von Dr. Christian Rath

15.11.2016

Kopftuch

© Glaser - Fotolia.com

Der Stuttgarter Justizminister Guido Wolf (CDU) will das Tragen religiöser Kleidungsstücke bei Richtern und Staatsanwälten verbieten. Ein verfassungswidriger Ansatz, meint Christian Rath. 

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Guido Wolf ist seit Mai Justizminister der grün-schwarzen Koalition in Baden-Württemberg. Bundesweite Bekanntheit wird er mit dem Plan erlangen, Richterinnen und Staatsanwältinnen das Tragen von Kopftüchern zu verbieten. Bisher gibt es in keinem Bundesland ein derartiges Gesetz.

Die geplante Regelung ist abstrakt formuliert. Im Normtext ist nicht von Kopftüchern die Rede, sondern von sichtbaren religiösen Kleidungsstücken und sichtbaren religiösen Symbolen. Das Verbot soll außerdem auch für politische und weltanschauliche Symbole und Kleidungsstücke gelten. Referendare und Referendarinnen im Sitzungsdienst sollen ebenfalls davon erfasst sein, ebenso die Protokollkräfte des Gerichts. Die Vorschriften zum Tragen einer Amtstracht sollen entsprechend ergänzt werden.

Konkreter Anlass war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Augsburg vom Juni, das die Auflage an eine muslimische Rechtsreferendarin beanstandete, sie dürfe mit Kopftuch keinen Sitzungsdienst leisten. Für eine solche Vorgabe gebe es keine gesetzliche Grundlage Während die bayerische Staatsregierung gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt hat, will Guido Wolf in Baden-Württemberg gleich ein entsprechendes Gesetz schaffen.

Wolf: Vertrauen in Neutralität und Unabhängigkeit der Gerichte schützen

Bisher existiert allerdings erst ein noch nicht veröffentlichter Entwurf seines Ministeriums. Er wurde noch nicht im Landeskabinett diskutiert, weil Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) noch Bedenken hat. Ende des Monats wollen sich die beiden Regierungsmitglieder verständigen.

Wolf begründet seinen Vorschlag mit der Notwendigkeit, das Vertrauen in die Neutralität und die Unabhängigkeit der Gerichte zu schützen. Er kann sich dabei auf den grün-schwarzen Koalitionsvertrag berufen: "Wir wollen bei allen Verfahrensbeteiligten bereits den Anschein ausschließen, dass etwas anderes als die objektive Durchsetzung des Rechts auf die Entscheidungsfindung Einfluss gehabt haben könnte."

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht 2015 Kopftücher bei Lehrkräften als Ausdruck der Religionsfreiheit grundsätzlich zugelassen. Nur bei konkreten Gefahren für den Schulfrieden dürfen sie verboten werden. Wolf akzeptiert das Urteil, meint allerdings, die Neutralität der Gerichte sei strenger zu handhaben als die Neutralität an Schulen, wo es auch um Pluralismus und das pädagogische Einüben von Toleranz gehe. An Gerichten müsse dagegen größtmögliche Neutralität bestehen, jedenfalls dort, wo Richter und Bürger zusammenkommen: im Gerichtssaal und bei Zeugenvernehmungen.

Richter sind Menschen

Nun ist die Unabhängigkeit der Justiz und des konkreten Spruchkörpers sicher ein hohes Gut. Und sie ist auch hinreichend gesetzlich geschützt. Die bestehenden Vorschriften zu ihrer Sicherung genügen völlig.

Richter sind nicht nur von der Mitwirkung ausgeschlossen, wenn sie tatsächlich befangen sind, sondern bereits dann, wenn für objektive Beobachter der Anschein der Befangenheit besteht. Ein Richter kann deshalb abgelehnt werden, wenn die begründete Sorge besteht, dass er sich im konkreten Fall von Vorurteilen leiten lässt. Auch wenn im konkreten Fall seine persönlichen Interessen des Richters im Spiel sind, besteht die Besorgnis der Befangenheit.

Allerdings kann niemand erwarten, dass ein Richter oder Staatsanwalt keine Persönlichkeit hat. Solange die Gerichte aus Menschen gebildet werden und nicht aus programmierten Robotern, dürfen Richter menschliche Eigenschaften haben: Sie dürfen politisch sein, sie dürfen eine Weltanschauung und eine Religion haben. In aller Regel haben sie auch ein eindeutiges Geschlecht und eine sexuelle Orientierung.

All diese Persönlichkeitsmerkmale können in einer Justiz mit menschlichen Richtern nicht geeignet sein, Besorgnis über die Neutralität des Gerichts zu begründen. Das gilt logischerweise auch für Muslime. Und auch Guido Wolf ist weit davon entfernt zu behaupten, dass ein Muslim oder eine Muslima kein neutraler Richter sein kann.

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    Wolf: Vertrauen in Neutralität & Unabhängigkeit der Gerichte schützen

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    Scheinbare Gleichbehandlung hindert Diskriminierung nicht

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Christian Rath, Kopftuchverbote an Gerichten?: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21162 (abgerufen am: 21.05.2026 )

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