Druckversion
Dienstag, 19.05.2026, 15:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/grundgesetz-75-jahre-exportschlager-ungarn-verfassung-liberal-illiberal-orban-verfassungsgericht
Fenster schließen
Artikel drucken
54581

Exportschlager GG in Ungarn?: Liberal – illi­beral – ganz egal?

Gastbeitrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper

21.05.2024

Viktor Orban

Viktor Orban am 15. März bei einer Rede zum Jahrestag der gescheiterten Ungarischen Revolution von 1848/49. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Denes Erdos

Gleich zweimal hat sich Ungarn für seine Verfassungen auch am deutschen GG orientiert: Verfassungsgericht, Grundrechtsdogmatik, konstruktives Misstrauen. Welche Erfahrungen es damit gemacht hat, zeigt Herbert Küpper.

Anzeige

In der Wende 1989/90 gab sich Ungarn materiell eine neue postsozialistische Verfassung. Sie war gleich dem deutschen Grundgesetz (GG) eine liberale Spielregelverfassung, deren Werte sich auf Grundrechte, Rechtsstaat und Gewaltenteilung beschränkten, und nahm zahlreiche Inspirationen des GG auf. Gut 20 Jahre später krönte Viktor Orbán seinen Wahlsieg von 2010 mit einer neuen Verfassung, die den nationalistischen Wertekanon seiner Partei Fidesz festschrieb. Hierbei übernahm er meist unreflektiert vieles aus der Vorgängerverfassung, einschließlich ihrer vom GG inspirierten Elemente, die nach zwei Jahrzehnten als ungarische Verfassungstradition galten. Er rezipierte für seine Verfassung zudem noch weitere Elemente aus dem deutschen Verfassungsrecht.

Zurück zur ersten Verfassung von 1989/90. Damals handelte die Staatspartei den Übergang mit der Opposition aus, zu deren führenden Köpfen der auch hierzulande bekannte László Sólyom gehörte. Ein Rechtswissenschaftler, der später Verfassungsgerichtspräsident und Staatspräsident wurde und dank mehreren Forschungsaufenthalten in Deutschland unser GG gut kannte. Nicht zuletzt ihm sind etliche Anleihen bei der deutschen Verfassung zu verdanken. Insbesondere für ein eigenständiges Verfassungsgericht hat er sich unter Berufung auf die Rolle des deutschen Bundesverfassungsgerichts stark gemacht.

Die zweite Verfassung von 2011, "Ungarns Grundgesetz", ist das Werk des inneren Zirkels um Orbán unter Leitung von József Szájer. Um das Bild einer parlamentarischen Demokratie aufrecht zu erhalten, änderte dieser Zirkel oberflächlich gesehen am Organisationsrecht nur wenig und übernahm auch die mittlerweile als eigene Tradition geltenden, 20 Jahre zuvor vom GG übernommenen Elemente. Zudem befeuerte er den Verfassungstext v.a. mit der Fidesz-Parteiideologie, in deren Zentrum die Ethnonation steht. Der Begriff ist im ungarischen Grundgesetz allgegenwärtig. In ihren Dienst werden weitere Werte wie Familie, Christentum oder Nachhaltigkeit gestellt. Der Namenswechsel von ungarisch "Alkotmány" "Verfassung" (1989) zu "Alaptörvény" "Grundgesetz" (2011) bedeutet übrigens keine Anlehnung an Deutschland, sondern soll nach Aussage der Autoren eine Anspielung auf die vorsozialistische Verfassung sein. Vor 1949 hatte Ungarn keine geschriebene Verfassung, sondern nur mehrere einfache Gesetze mit verfassungsrechtlichem Inhalt. Dass der Begriff "Grundgesetz" darauf anspielen soll, erschließt sich allerdings auch ungarischen Lesern nicht ohne Weiteres.

Verfassungsgericht

Als erste Anleihe ist das Verfassungsgericht als mächtige eigenständige Institution zu nennen. Allerdings gehörte die Verfassungsbeschwerde zunächst nicht zu den Aufgaben des ungarischen Gerichts. Es konzentrierte sich auf die Normenkontrolle. Daher war es vor 2011 weniger Verteidiger der Grundrechte, sondern setzte flächendeckend das überkommene verfassungswidrig gewordene sozialistische Recht außer Kraft. Hierzu gehören z.B. die einheitliche Personenkennziffer für alle behördlichen Zwecke (die 2023 durch die Hintertür wieder eingeführt wurde) oder die Privilegierung des Staates in bürgerlichen Rechtsbeziehungen.

Das Grundgesetz 2011 behielt die wesentlichen Regelungen bei. Jedoch beschränkte es die Normenkontrolle, um das Verfassungsgericht für eine 2010 gefällte unbotmäßige Entscheidung zu bestrafen und einzuschüchtern. Außerdem führte es unter Berufung auf das GG die echte Verfassungsbeschwerde ein, sodass sich die Arbeit des Verfassungsgerichts nun weniger auf das Parlament, sondern vielmehr die Justiz konzentriert. Auch wenn das Gericht 2011 ein Bekenntnis ablegte, keine "Superrevisionsinstanz" – es übersetzte diesen Begriff aus dem Deutschen – sein zu wollen, ist es seitdem immer mehr in diese Rolle gerutscht. Die Kontrolle der politischen Verfassungsorgane ist hingegen verkümmert. Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Sólyom sprach in Bezug auf die Artikel über das Verfassungsgericht von einer "unheilbaren Wunde im Grundgesetz".

Der Verfassungsgeber nahm noch eine weitere folgenreiche Änderung vor. Die 1989 nach deutschem Vorbild eingeführte zwingende Beteiligung der Opposition an der parlamentarischen Wahl der Verfassungsrichterinnen und -richter, wonach Regierung und Opposition im Nominierungsausschuss den Konsens suchen mussten, wurde 2010 abgeschafft und auch nicht in das Grundgesetz 2011 übernommen. Das erlaubt der Regierung Orbán, die stets über eine Zweidrittelmehrheit im Parlament verfügt, alle frei werdenden Posten mit Gefolgsleuten zu besetzen. Seit etwa 2015 ist das Gericht gleichgeschaltet und verzichtet auf innere Unabhängigkeit.

Verfassungsdogmatik

Verfassungsgerichtspräsident Sólyom (1990-98) rezipierte zahlreiche dogmatische Standards aus Deutschland in die Arbeit "seines" Gerichts. Dazu gehören die Struktur der Grundrechteprüfung (Schutzbereich – Eingriff – Schranke – Schrankenschranke) und die zentrale Stellung der Verhältnismäßigkeit, die wie in Deutschland geprüft wird (geeignet – erforderlich – angemessen). Auch die verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen, die in Ungarn "verfassungsrechtliche Anforderung an die Auslegung" heißt, die praktische Konkordanz und die teleologische Auslegung von Staatsorganisationsrecht wurden unter seiner Leitung fester Bestandteil ungarischer Verfassungsinterpretation. Da das "Sólyom-Gericht" seine Rezeptionen sorgfältig begründete und dabei die ausländische Quelle seiner Inspirationen nicht in den Vordergrund rückte, regte sich gegen die Anlehnung an deutsche Vorbilder kaum rechtspolitischer und nur selten dogmatischer Widerspruch. Zudem war das Verfassungsrecht nach der Wende eine neue akademische Disziplin, die zu Beginn noch nicht die Kraft zu fundierter Kritik aufbrachte, sondern ihrerseits die dogmatische Schrittmacherrolle des Verfassungsgerichts dankbar akzeptierte.

Trotz vergleichbarer Verfassungsvorschriften und methodisch-dogmatischer Ähnlichkeiten kamen das ungarische und das deutsche Verfassungsgericht in manchen Fragen zu anderen Ergebnissen. Beim Schutz des ungeborenen Lebens entschied das ungarische Gericht, dass die Verfassung diese Frage nicht regele und daher dem Gesetzgeber weiten Spielraum lasse; wegen der Gewaltenteilung dürfe das Gericht nicht seine Ansicht an die Stelle des Parlaments setzen. Zum Konflikt zwischen der formellen und der materiellen Rechtsstaatlichkeit kam es, als das Verfassungsgericht über die Bestrafung kommunistischer Staatsverbrechen zu entscheiden hatte. Dieses Thema erregte die Gemüter in Ungarn weit weniger als die Mauerschützenprozesse die Gemüter in Deutschland. In der Sache bevorzugte Ungarn die formelle Seite, um die nach dem Ende des Sozialismus wieder errichtete Rechtsstaatlichkeit zu stabilisieren, während Karlsruhe materielle Aspekte betonte. In der Abwägung von Pressefreiheit wider Persönlichkeitsschutz folgte das ungarische Gericht eher amerikanischen Vorbildern. Nach den Jahren der sozialistischen Diktatur sollte die Rede in Ungarn so frei wie möglich sein. Erst die Regierung Orbán fügte durch Verfassungsänderung 2013 einige Schranken der Meinungsäußerungsfreiheit in das Grundgesetz ein, v.a. die individuelle und kollektive Würde.

Die vom "Sólyom-Gericht" erarbeiteten Standards gehören bis heute zum Hausgut ungarischer Verfassungsauslegung. Allerdings verflachte das dogmatische Niveau des Gerichts nach dem Weggang Sólyoms 1998 zusehends. Seit seiner erwähnten Gleichschaltung ist das Verfassungsgericht dogmatisch und wissenschaftlich anspruchslos und meidet jeden Konflikt mit der Regierung, sieht sich vielmehr als deren Erfüllungsgehilfen. So erklärt es regelmäßig Urteile des obersten Gerichts, die für die Regierung unangenehme Ansprüche auf Offenlegung von Informationen von öffentlichem Interesse oder politisch heikle Volksbegehren zulassen, für unzulässig. Im Zusammenhang mit Volksbegehren führte das Verfassungsgericht erst 2024 aus, das Konzept des "mündigen Wählers" sei in Ungarn verfassungswidrig, weil man dem Wähler nicht zutrauen könne, die Tragweite seiner Entscheidungen abzuschätzen.

Staatsorganisation

Die bemerkenswerteste Rezeption aus dem GG im ungarischen Staatsorganisationsrecht ist das konstruktive Misstrauen, das sich sehr ähnlich in beiden ungarischen Verfassungen findet. Es wird jedoch in Ungarn und Deutschland zu unterschiedlichen Zwecken genutzt, wie sich v.a. in den "unechten Misstrauensverfahren" zeigt, von denen es etliche gegeben hat.

In Deutschland verwendeten mehrere Kanzler die "unechte Vertrauensfrage" dazu, dem Bundestag das ihm vom GG vorenthaltene Selbstauflösungsrecht zukommen zu lassen, was das Bundesverfassungsgericht akzeptierte. In Ungarn hingegen kann das Parlament sich auflösen. Unechte Verfahren haben einen anderen Zweck.

Vor 2010 versuchten zwei Regierungschefs, im Wege "unechter Misstrauensvoten" das zwingende Nominierungsrecht des Staatspräsidenten für den Kandidaten für das Ministerpräsidentenamt zu umgehen. Das ungarische Parlament kann keinen Kandidaten "aus der Mitte seiner Mitglieder" benennen, wie das GG es zulässt, sondern ist außer im Fall eines konstruktiven Misstrauensantrags auf die Vorlage des Staatsoberhaupts angewiesen. Daher inszenierten die Ministerpräsidenten Misstrauensvoten, um in der laufenden Wahlperiode ihren Wunschkandidaten zu ihrem Nachfolger wählen zu lassen.

Anzeige

Liberal – illiberal – ganz egal?

Beide ungarische Verfassungsordnungen, die liberale ab 1989/90 sowie die von Orbán selbst erstmals in einer Rede 2014 und danach immer wieder als illiberal qualifizierte ab 2011, haben Aspekte deutscher Verfassungskultur rezipiert. Was können wir hieraus für das GG ableiten? Enthält es trotz aller Bemühungen seiner Mütter und Väter, "von Weimar zu lernen", versteckte Gebrauchsanweisungen auch für Illiberales?

Dieser Schluss ist voreilig. Dass sich einzelne Elemente des GG auch mit einer Verfassungsordnung illiberalen Selbstverständnisses vertragen, hat wenig mit dem GG und viel mit den Eigenheiten der politischen Kultur in Ungarn zu tun.

Das ungarische Grundgesetz von 2011 ist auf den ersten Blick die Verfassung einer liberalen Demokratie. Der lange Grundrechtekatalog weist nur an einigen Stellen, z.B. bei der Tariffreiheit, schon im Text Defizite auf. Die Verfassung bindet Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen bei ihrer Zusammenarbeit ausdrücklich an die von der Regierung definierten öffentlichen Zwecke. Die checks and balances sind fast dieselben wie seit 1989: Viele wesentliche Personalentscheidungen und etliche zentrale Gesetze verlangen im Einkammerparlament eine Zweidrittelmehrheit.

Dass die checks and balances nicht funktionieren, liegt daran, dass Fidesz dank einem verzerrenden und manipulativen Wahlrecht selbst mit weniger als 50 Prozent der Stimmen stets über zwei Drittel der Mandate erhält. Dafür sorgen u.a. ein extrem einseitiger Zuschnitt der Wahlkreise ("gerrymandering") und eine Vergabe von Listen- und Ausgleichsmandaten, die überproportional die relativ stimmenstärkste Partei bevorzugt. Bei einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament laufen die Minderheitenrechte leer. Die Regierung kann alle Integritäts- und anderen Institutionen personell gleichschalten und tut das auch. Das Verfassungsgericht wurde schon erwähnt. Gleiches gilt für den Rechnungshof, die Ombudsleute, das Staatsoberhaupt. Der Versuch, eine gleichgeschaltete Verwaltungsgerichtsbarkeit zu errichten, scheiterte u.a. am Protest der Richterschaft. Diese hat zwar keine formalen Machtpositionen. Ihr Protest bewirkte aber, dass die als justizpolitisches Prestigeprojekt geplante Verwaltungsgerichtsbarkeit von der Öffentlichkeit nicht mehr als Erfolg wahrgenommen wurde. Folglich ließ Orbán das Projekt fallen.

Würde Deutschland denselben Weg gehen können? Zunächst erlaubt unser Wahlrecht keine derartigen Verzerrungen. Außerdem ist das ungarische Einkammerparlament einer Zweidrittelmehrheit schutzlos ausgeliefert, während der deutsche Föderalismus einschließlich des Bundesrats eine vertikale Gewaltenteilung etabliert, die in Ungarn fehlt. Dass einzelne Elemente des GG auch in eine sich selbst als illiberal verstehende Ordnung integriert werden können, spricht daher nicht gegen das GG. Es zeigt v.a., dass viele derartige Elemente, selbst die oft als "Krönung des Rechtsschutzes" gefeierte echte Verfassungsbeschwerde, für sich genommen neutral sind und je nach System verschiedene Funktionen entfalten. In einem liberalen Kontext dient sie dem Schutz des Individuums, in einem illiberalen Kontext hingegen der Schwächung des Verfassungsgerichts.

Prof. Dr. Dr. h.c. Herbert Küpper ist Geschäftsführer und wissenschaftlicher Referent für ungarisches Recht des Instituts für Ostrecht in Regensburg (www.ostrecht.de) und lehrt an der deutschsprachigen Andrássy Universität Budapest (www.andrassyuni.eu). Er spricht fließend Ungarisch, beschäftigt sich seit vier Jahrzehnten mit dem ungarischen Recht und hat mehrere Male in Budapest gelebt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Exportschlager GG in Ungarn?: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54581 (abgerufen am: 19.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • 75 Jahre GG
    • Grundgesetz
    • Rechtsstaat
    • Ungarn
    • Verfassung
Das Bild zeigt den Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio, relevant für die bevorstehende Entscheidung des BVerfG. 15.05.2026
Rundfunk

ARD und ZDF erwarten Grundsatzurteil aus Karlsruhe:

BVerfG ver­han­delt im Juni nun doch über Rund­funk­bei­trag

Das BVerfG will im Juni über den Rundfunkbeitrag verhandeln. Das überrascht: Schließlich muss der Rundfunkbeitrag nach der neuesten Empfehlung erst 2027 angehoben werden. Warum pochen die Sender trotzdem auf eine Entscheidung? 

Artikel lesen
Petr Bystron 07.05.2026
AfD

Doch keine "Hitlergruß"-Collage:

LG Mün­chen I spricht AfD-ler Petr Bys­tron frei

AfD-Politiker Petr Bystron wurde 2025 wegen der Verwendung von NS-Kennzeichen vom AG München verurteilt. Er hatte eine Montage von Angela Merkel und Bettina Wulff mit durchgestrecktem Arm gepostet. Das LG hat dieses Urteil jetzt aufgehoben.

Artikel lesen
Menschen auf einer Veranstaltung vor dem Reichtstagsgebüude 06.05.2026
Rechtsstaat

"Rechtsreport" eingestellt:

Woher wissen wir noch, wer der Justiz ver­traut?

Jahr für Jahr ermittelte eine repräsentative Studie die Einstellung der Deutschen gegenüber Justiz und Rechtsstaat. Nun ist Schluss – und das ausgerechnet in dem Jahr, in dem viel vor Vertrauensverlust der dritten Gewalt gewarnt wird.

Artikel lesen
Wolfram Weimer 30.04.2026
Neutralitätsgebot

VG Berlin nach Eklat um Buchhandlungspreis:

Staats­­­mi­­nister darf Buch­hän­d­­le­­rinnen nicht "Ext­­re­­misten" nennen

BKM Wolfram Weimer darf die Betreiberinnen einer Buchhandlung nicht als "politische Extremisten" bezeichnen. Das VG rügt eine fehlende Tatsachengrundlage – und erinnert das Ministerium an die Grenzen, denen amtliche Äußerungen unterliegen.

Artikel lesen
Eine Hand zeigt auf den Betreff eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. 27.04.2026
Wehrpflicht

2.656 Anträge schon im ersten Quartal:

Zahl der Wehr­di­enst­ver­wei­gerer steigt an

Die Bundeswehr soll wachsen, das neue Gesetz über den Wehrdienst ist in Kraft. Die Musterungspflicht lässt die Zahl der Wehrdienstverweigerer schon jetzt ansteigen, auch wenn eine Wehrpflicht noch nicht gilt, zeigen aktuelle Zahlen.

Artikel lesen
Vier Personen im Gespräch, möglicherweise über den "Pakt für den Rechtsstaat" und die Finanzierung neuer Richter. 22.04.2026
Justiz

"Pakt für den Rechtsstaat":

240 Mil­lionen Euro für neue Richter – warum eigent­lich nicht?

In Deutschland fehlen immer Richter und Staatsanwälte, der Bund will deshalb 240 Millionen Euro investieren. Es wollen aber nicht alle Länder mitmachen. Eine LTO-Umfrage zeigt, wo es hakt und wie die Chancen für einen Pakt bis Sommer stehen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Thomson Reuters
Se­nior Spe­cia­list Le­gal Edi­tor, Cor­po­ra­te Law and Practi­ce

Thomson Reuters, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
An­walts­per­sön­lich­kei­ten (m/w/d) im Ar­beits­recht ge­sucht!

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht / Steu­er­recht / Li­ti­ga­ti­on

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Köln

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Mün­chen

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Krypto: Umsatzsteuer

27.05.2026

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

26.05.2026

Die 3 wichtigsten Vertragsklauseln für Agenturen

27.05.2026

Intensivkurs KI für Anwaltskanzleien Modul 1: Basis-Einführung in KI, Prompting und Anwendungsfälle

27.05.2026

Verteidigung in Cannabis-Strafverfahren

27.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH