Druckversion
Samstag, 14.06.2025, 03:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/google-hangout-merkel-rundfunklizenz
Fenster schließen
Artikel drucken
8559

Interview zu Merkels Google-Hangout: "Staatliche Öffentlichkeitsarbeit ist ziemlich langweilig"

Interview mit Dr. Hans Hege

18.04.2013

Google Hangout

Screenshot Google Hangout

Am Freitag veranstaltet die Kanzlerin einen Live-Chat zum Thema Integration. Im Vorfeld wurde die Frage aufgeworfen, ob Merkel dafür nicht eigentlich eine Rundfunklizenz braucht. Der Direktor der Medienanstalt Berlin Brandenburg Hans Hege sieht das im LTO-Interview locker. Er erklärt, welche staatlichen Medienaktivitäten er für problematischer hält und warum alle Medien lizenzfrei sein sollten.

Anzeige

LTO: Herr Dr. Hege, was plant Angela Merkel da eigentlich?

Hege: Der Google-Hangout mit der Kanzlerin soll ein neues Format werden, also nicht nur einmal stattfinden. Dabei wird Merkel mit bis zu neun Teilnehmern dieses Mal über das Thema Integration diskutieren. Außerdem konnten bereits vorab Fragen gestellt werden.

Notwendig live dabei sind nur die Teilnehmer an dem Chat, für die das Ganze wiederum durch die Möglichkeit der Interaktion interessant wird. Wobei es das früher natürlich auch schon gab über Telefonanrufe. Wer nur zuschauen will, kann das bequemer zu jedem von ihm gewünschten Zeitpunkt durch Abruf. Ich vermute, dass die nichtlineare Nutzung viel größer ist als die lineare Live-Nutzung.

LTO: Wieso könnte der Hangout rundfunkrechtlich relevant sein?

Hege: Die Frage ist, ob das unter den Rundfunkbegriff des Staatsvertrags fällt. Wenn dies der Fall ist, bräuchte man eine Lizenz dafür.

LTO: Wie sehen Sie das?

Dr. Hans HegeHege: Ich persönlich denke, dass der Rundfunkbegriff nicht inflationär gebraucht werden sollte. Das geltende Recht bietet dafür auch genug Möglichkeiten. So verweist der Rundfunkstaatsvertrag ja darauf, dass ein Angebot einen Sendeplan haben muss, um als Rundfunk qualifiziert werden zu können. Diesen Begriff verstehe  ich so, dass mit einem Sendeplan eine bestimmte Abfolge von Sendungen zusammengestellt wird, die unmittelbar aufeinander folgen. Daraus ergibt sich dann auch die besondere Wirkung des Rundfunks. Beispielsweise RTL verwendet sehr viel Mühe darauf, einen Audience-Flow hinzukriegen, um die Leute bei einem Programm zu halten. Die bloße Ankündigung im Internet, hin und wieder eine Kochshow online zu stellen, entspricht dem nicht.

"Auch Blogger brauchen keine Lizenz für einen Hangout"

LTO: Ein Google-Hangout ist also kein Rundfunk und Merkel kann ihren Chat morgen problemlos veranstalten?

Hege: Genau. Und zwar egal, ob Merkel oder ein Blogger ihn veranstaltet. Und das gilt auch für wiederholte Hangouts, die in keinem unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang stehen. Daher hat mich auch eher gestört, dass die Blogger teilweise den Eindruck bekamen, sie bräuchten eine Rundfunklizenz und Merkel nicht. Da fühlten die sich natürlich nicht richtig behandelt.

LTO: Sehen Ihre Kollegen von den anderen Landesmedienanstalten das genauso?

Hege: Was den einmaligen Hangout der Kanzlerin betrifft, ja. Ansonsten besteht noch Diskussionsbedarf. Im Moment steht ja erstmal nur ein einziger Hangout an.

LTO: Würde man inhaltlich nicht eher sagen, dass Merkel da Öffentlichkeitsarbeit betreibt, und nicht Journalismus?

Hege: Ja, das ist eher staatliche Öffentlichkeitsarbeit und da stellt sich natürlich die Frage, wo diese ihre Grenzen hat. Die Bundesregierung verfügt ja über Mittel, die es auch erlauben würden, attraktivere Sendungen zu produzieren als einen Google-Hangout. Wenn das dann Rundfunk wäre, dürfte wegen der Staatsfreiheit des Rundfunks nach dem Landesrecht dafür keine Lizenz erteilt werden.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    "Ein Google-Hangout ist kein Rundfunk"

  • Seite 2:

    "Beim Rundfunkstaatsvertrag passt ja schon der Name nicht mehr"

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Interview zu Merkels Google-Hangout: . In: Legal Tribune Online, 18.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8559 (abgerufen am: 14.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Google
    • Politiker
    • Rundfunk
Uli Grötsch, SPD 10.06.2025
Polizei

Polizeibeauftragter des Bundes bezieht Stellung:

"Enga­ge­ment für die AfD" als Grund für die Diens­t­ent­las­sung

Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, äußert sich deutlich: eine AfD-Mitgliedschaft und die Tätigkeit als Polizist seien unvereinbar. Das müsse Konsequenzen haben, spätestens seit dem Verfassungsschutzgutachten über die Partei.

Artikel lesen
Grenzkontrolle an der deutsch-polnischen Grenze 06.06.2025
Asyl

"Vorläufig", "politisch motiviert", "unzuständig":

Die Mythen über die Zurück­wei­sungs­be­schlüsse des VG Berlin

Fake News und Halbwahrheiten sind der Nährboden für Hetze. Das bekommen die Richter des VG Berlin zu spüren, die Zurückweisungen von Asylsuchenden für rechtswidrig erklärt hatten. Anlass genug, die Fakten noch einmal geradezurücken.

Artikel lesen
Stefan Gelbhaar 16.05.2025
Politiker

LG Hamburg bestätigt einstweilige Verfügung:

Par­tei­kol­legin erweckte fal­schen Ein­druck über Kom­mu­ni­ka­tion mit Gelb­haar

Gegenüber dem RBB beschrieb Klara Schedlich die Kommunikation mit Stefan Gelbhaar als einseitig von diesem ausgehend, urteilte das LG Hamburg. Es untersagte ihr diese unzutreffende Darstellung ebenso wie Aussagen zu angeblichen Berührungen.

Artikel lesen
Friedrich Merz trifft Benjamin Netanjahu auf einer Israel-Reise am 12. Februar 2024 15.05.2025
Völkerstrafrecht

Merz will Netanjahu-Besuch ermöglichen:

Freies Geleit mit der Brech­stange

Um einen Staatsbesuch von Israels Premier Benjamin Netanjahu zu ermöglichen, will Bundeskanzler Friedrich Merz notfalls den Haftbefehl des IStGH ignorieren. "Mittel und Wege", eine Festnahme zu verhindern, gibt es – aber keine legalen.

Artikel lesen
Ein Schild mit der Aufschrift Bundesrepublik Deutschland 09.05.2025
Hintergründe

Der Dobrindt-Erlass über Zurückweisungen an der Grenze:

Von der "Herr­schaft des Unrechts" ins "Not­lagen-Chaos"?

Die Diskussion um den Dobrindt-Erlass über Grenz-Zurückweisungen krankt an vielen Missverständnissen. Neben die "Merkel-Rechtsbruch-Theorie" tritt nun Wirrwarr um die Ausrufung einer Notlage. Daniel Thym klärt das juristische Durcheinander.

Artikel lesen
Maximilian Krah 09.05.2025
Politiker

Generalstaatsanwaltschaft Dresden:

Ermitt­lungs­ver­fahren gegen AfD-Poli­tiker Krah ein­ge­leitet

Geheimdienstkontakte, Geldwäscheverdacht und der mögliche Verlust seiner Immunität: Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen AfD-Politiker Maximilian Krah – ein Fall, der bis nach China und Russland reicht.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DLA Piper UK LLP
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

DLA Piper UK LLP , Mün­chen

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) IT-Recht, E-Com­mer­ce und di­gi­ta­le...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Köln

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) IT-Recht, E-Com­mer­ce und di­gi­ta­le...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­chen Mit­ar­bei­ter/Re­fe­ren­dar/Dok­to­rand (m/w/d) in...

Becker Büttner Held , Mün­chen

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) IT-Recht, E-Com­mer­ce und di­gi­ta­le Re­gu­lie­rung

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Frank­furt (Oder)

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
ADR als Kostenfaktor – oder Wettbewerbsvorteil? Der ökonomische Blick auf Konfliktlösung

23.06.2025

Digital Dialog: Arbeitsrechtliche Restrukturierungsmaßnahmen

24.06.2025

Logo von Georg-August-Universität Göttingen
Kolloquium "Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Digitalisierung der Gerichtsbarkeiten"

23.06.2025

NomosWebinar: Cyber Resilience Act

25.06.2025

Alles nach Plan – Unternehmenssanierung durch Insolvenz- und Restrukturierungsplan (§ 15 FAO)

24.06.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH