Druckversion
Samstag, 6.06.2026, 04:28 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/google-android-app-store-datenschutz-erklaerung-kontrolle
Fenster schließen
Artikel drucken
22208

Strenge Anforderungen an Android-Apps: Wie Google dem Daten­schutz nützt

von Adrian Schneider

27.02.2017

Smartphone

© maria_savenko - Fotolia.com

Google will Programme ohne Datenschutzerklärung aus seinem App Store werfen. Das Unternehmen stellt sehr strenge Anforderungen und ist dabei auf einer Linie mit den deutschen Datenschutzbehörden. Adrian Schneider zu einem kleinen Kuriosum.

Anzeige

Früher war Vieles einfacher. Wer eine Taschenlampe kaufte, konnte davon ausgehen, dass sie nicht in seinem Adressbuch schnüffeln würde. Und eine Wasserwaage war frei von jedem Verdacht, heimlich die Post ihres Besitzers an den Hersteller zu übermitteln.

Heute ist das anders – zumindest dann, wenn Taschenlampe und Wasserwaage in Form von Apps auf dem Smartphone installiert sind. Denn theoretisch kann jede App neben ihrer eigentlichen Funktion im Hintergrund auf fast alle Daten des Telefons zugreifen. Zwar müssen Apps für die meisten Funktionen den Nutzer nach seiner Erlaubnis fragen. Aber welcher Smartphone-User hat noch nicht ein nerviges Pop-up weggewischt, ohne es zu lesen?

Schwarze Schafe unter den App-Anbietern

Problematisch ist das vor allem bei Android-Geräten. Denn anders als bei Apples Betriebssys-tem iOS ist Googles Pendant Android kein hermetisch abgeschottetes System, auf dem nur solche Apps landen können, die die strengen Kontrollen des App-Store-Betreibers passiert haben. Das kann viele Vorteile haben – macht es schwarzen Schafen aber auch sehr viel leichter.

Schon seit Jahren fordert Google daher von allen App-Anbietern in seinem App Store "Google Play", dass sie ihre Nutzer transparent darüber aufklären, welche Daten sie erheben – eben so, wie es auch das deutsche Telemedienrecht vorschreibt. In der Praxis funktioniert das aber nicht flächendeckend. Noch immer tummeln sich zahlreiche Apps bei Google Play, die fragwürdige Zugriffsberechtigungen fordern und mit keinem Wort erklären, was mit den so erhobenen Daten passieren soll.

Google will künftig durchgreifen

Nun hat Google allerdings angekündigt, hart durchzugreifen. In der vergangenen Woche erhielten erste App-Entwickler E-Mails, in denen Google ankündigte, ihre App aus dem Katalog von Google Play zu streichen, wenn nicht umgehend eine Datenschutzerklärung ergänzt wird. In der internationalen Entwicklergemeinde sorgte die Ankündigung für einige Nervosität: Denn wer einmal ein Hausverbot bei Google Play kassiert hat, ist vom Android-Markt nahezu vollständig abgeschnitten.

Hinzu kommt: Die Anforderungen, die Google an eine Datenschutzerklärung stellt, sind nicht ganz einfach zu verstehen. Eine Datenschutzerklärung ist danach nur dann entbehrlich, wenn eine App keine "sensiblen Zugriffsberechtigung oder Nutzerdaten" benötigt. Die europäischen Datenschutzgesetze kennen diese Begriffe jedoch nicht – sie erfassen ausschließlich "personenbezogene Daten", was zumindest begrifflich nicht dasselbe ist.

Ist Google also beim Datenschutz sogar strenger als das deutsche Datenschutzrecht, das inter-national als eines der schärfsten der Welt gilt? Jein. Denn auch die deutschen Datenschutzbe-hörden wenden das Datenschutzrecht nicht nur bei personenbezogenen Daten im engeren Sinne an. In einer "Orientierungshilfe" aus dem Jahr 2014 empfiehlt etwa der Düsseldorfer Kreis, das gemeinsame Gremium der deutschen Datenschutzbehörden, dass in Datenschutzerklärungen für Apps auch erklärt werden soll, welche Zugriffsberechtigungen eine App erfragt – auch dann, wenn die App hierdurch gar keine personenbezogenen Daten erhebt. Und auch einige Daten, bei denen jedenfalls fraglich ist, ob sie einen Personenbezug aufweisen, fallen nach Ansicht der Behörden unter das Datenschutzrecht, so etwa Gerätekennungen.

Das Gesetz gibt all dies zwar nicht her, ohne mehrere Male in Folge um die Ecke zu denken. Google liegt mit seinen Anforderungen aber im Wesentlichen auf einer Linie der deutschen Behörden.

Anzeige

Warum die Ankündigung eine große Bedeutung hat

Warum also die Aufregung um Googles neue Ankündigung, wenn die gleichen Regeln früher auch schon galten? Zum einen, weil Google jetzt ernst macht und im großen Stil konkrete Sanktionen ankündigt. Für Nutzer ist das eine gute Nachricht: Standards werden sehr wahrscheinlich besser durchgesetzt, Datenschutzverweigerer gelöscht. Vor allem auf internationale App-Entwickler kommt nun aber eine Menge Arbeit zu.

Zum anderen ist es nicht das erste Mal, dass Google gesetzlichen Regelungen in der Praxis zur Geltung verhilft, die vorher nicht einheitlich im Netz gelebt wurden. So war es etwa lange um-stritten, ob auch deutsche Internetseiten einen Hinweis anzeigen müssen, wenn sogenannte Cookies verwendet werden. Eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union hatte die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich umgesetzt und damit für viel Verwirrung ge-sorgt. In der Praxis setzte sich dieser Cookie-Hinweis in Deutschland erst flächendeckend durch, als Google einen solchen zur Voraussetzung für sein Werbenetzwerk AdSense machte. Ein Ausschluss aus dem Werbenetzwerk war für viele Anbieter ein größeres Drohszenario als ein Vorgehen der chronisch unterfinanzierten Behörden.

Ähnliches könnte sich nun wiederholen. Zwar wird Google nicht alle Datenschutzerklärungen auch inhaltlich prüfen können. Mit dem realistischen Szenario eines Ausschlusses aus Google Play erhöht sich jedoch für App-Entwickler das praktische Risiko von Datenschutzverstößen signifikant. So könnte es durchaus sein, dass Google mit seiner Ankündigung strenge deutsche Standards bei Datenschutzerklärungen international salonfähig macht.

Adrian Schneider ist Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln. Er hat viele Jahre als Software-entwickler gearbeitet und berät Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Strenge Anforderungen an Android-Apps: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22208 (abgerufen am: 06.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Apps
    • Datenschutz
    • Google
    • Smartphones
    • Technik
EuGH 12.05.2026
Medien

EuGH bestätigt Vergütungsregelung:

Ver­lage dürfen Meta & Co. zur Kasse bitten

Disruption im Mediensektor setzt Verlage unter Druck, gleichzeitig werden Konzerne wie Meta immer stärker. Die EU will für eine gesunde Balance sorgen – der EuGH billigt nun die italienische Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Mann, der in einem Podcast über rechtliche Themen diskutiert, hinterlegt mit einem pinken Hintergrund. 09.05.2026
Podcast

Zurückweisungen / Ulmen vs. Spiegel / Freibad / Wal-Wissen:

Ulmen ver­liert gegen den Spiegel – Über­zeugt die Ent­schei­dung des LG Ham­burg?

Folge 58 des LTO-Podcasts, die Themen: Bundesregierung feiert ein Jahr Zurückweisungen an den Grenzen, die Polizei soll Gesichter im Netz abgleichen, der Spiegel durfte so über Ulmen berichten, Ausweispflicht im Freibad und: Dürfen alle wissen, wo…

Artikel lesen
Eingang am Sommerbad Neukölln 06.05.2026
Videoüberwachung

VG Berlin hat Verständnis für Berliner Sommerbäder:

Nur mit Aus­weis ins Schwimmbad

Die Berliner Sommerbäder machten in der Vergangenheit mit Schlägereien und Polizeieinsätzen Schlagzeilen. Nun entschied das VG Berlin: Ausweiskontrollen und Videoüberwachung sind zulässig. Dadurch sei es in den Bädern ruhiger geworden.

Artikel lesen
Sitzung des Bundeskabinetts am 29.04.2026 im Bundeskanzleramt 29.04.2026
Organisierte Kriminalität

Beschlüsse des Bundeskabinetts:

Neue digi­tale Ermitt­lungs­maß­nahmen und här­tere Strafen für Umwelt­de­likte

Strafverfolgungsbehörden sollen künftig Daten automatisiert analysieren und Fotos online abgleichen können. Zudem sollen Umweltdelikte härter bestraft werden. Das Bundeskabinett hat entsprechende Gesetzentwürfe beschlossen.

Artikel lesen
Ansicht einer leeren Küche aus der Perspektive einer Überwachungskamera 23.04.2026
Datenschutz

BGH verhandelt über möglichen DSGVO-Verstoß:

Darf man Mutter und Schwie­ger­mutter heim­lich in der Küche filmen?

Darf man in den eigenen vier Wänden heimlich Familienmitglieder filmen? Der BGH hat einen eskalierten Familienstreit zu entscheiden. Wegen grundsätzlicher Fragen auch des EU-Datenschutzrechts kommt eine EuGH-Vorlage in Betracht.

Artikel lesen
Menschen bei der Gay Pride-Parade mit einer Regenbogenfahne in Budapest 21.04.2026
Ungarn

Grundsatzurteil des EuGH zum LGBTI+-Gesetz:

Ungarn ver­stößt gegen die Werte der EU

Ungarn verstößt mit einem Gesetz, das LGBTI+-Personen stigmatisiert und marginalisiert, gegen Unionsrecht, urteilt der EuGH. Erstmals stützt der Gerichtshof damit ein Urteil auch auf einen Verstoß gegen die Werte der EU. 

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Re­dak­ti­on öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d) (hy­brid)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Re­gu­lie­rungs­recht

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Recht und...

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von GvW Graf von Westphalen
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Ver­ga­be- und öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

GvW Graf von Westphalen, Mün­chen

Logo von Bryan Cave Leighton Paisner
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te/M&A

Bryan Cave Leighton Paisner, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te im Soft­wa­re-Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Juristinnen netzwerken ... After Work in Hannover

16.06.2026, Hannover

12. Stralsunder Steuerwissenschafts- und Praxistage

15.06.2026, Stralsund

Registeranmeldungen & beurkundungspflichtige gesellschaftsrechtliche Themen (zweitägig,15.–16.06.26)

15.06.2026

Logo von Notarkammer Baden-Württemberg
Karriere als Notar:in – Beraten & Gestalten

24.06.2026, Stuttgart

Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

15.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH