Googles KI fasst Suchergebnisse zusammen, Nutzer müssen keine Links mehr klicken: Es ist die nächste Kapitalisierungsstufe von Information. Carl Christian Müller und Tori Gleisinger zu den rechtlichen und regulatorischen Problemen.
Seit Ende März 2025 schreibt Google die Spielregeln der Informationsverbreitung neu: Mit den sogenannten AI Overviews beantwortet der Konzern viele Suchanfragen nicht mehr ausschließlich mit einer Auflistung von Links, sondern direkt mithilfe von KI-generierten Texten. Diese erscheinen prominent im oberen Drittel der Suchergebnisse und verdrängen damit die Sichtbarkeit der originären Inhalte. Die klassische Funktion der Suchmaschine als Vermittlerin wird damit durch eine algorithmisch gesteuerte Inhaltskontrolle ersetzt.
Die Folgen sind messbar. Laut einer Studie der Advertorial-Agentur wordsmattr ist der Traffic auf Webseiten im DACH-Raum seit Einführung der Overviews durchschnittlich um 17,8 Prozent gesunken. Bei rein informativen Seiten wie Reise- und Ratgeberseiten, medizinischen Plattformen sowie speziellen Nischenpublikationen soll der Rückgang sogar bis zu 40 Prozent betragen.
Am 30. Juni 2025 reichte der britische Verlagsverband, die Independent Publishers Alliance, eine Kartellbeschwerde bei der EU-Kommission und der britischen Wettbewerbsbehörde CMA ein. Der Vorwurf: Google nutze die strukturelle Abhängigkeit der Inhalteanbieter aus und verursache durch seine neue KI-Praxis "schwere, irreparable Schäden". Es geht um nichts weniger als die Zukunft der digitalen Sichtbarkeit und um die Frage, ob Suchmaschinen noch Intermediäre oder längst eigene Inhalteanbieter sind.
Gleich mehrere Verstöße und Milliardenbußgelder denkbar
Die Kartellbeschwerde begründet der Independent Publishers Alliance damit, Google nutze seine marktbeherrschende Stellung im Suchmaschinengeschäft aus, um Inhalte von Verlagen ungefragt in KI-generierte Antworten zu überführen. Doch damit endet die Liste möglicher Rechtsverstöße nicht. Daneben stehen noch weitere Verdachtsmomente im Raum:
- Wettbewerbsverzerrung (DMA): Google platziert die AI Overviews ganz oben in den Suchergebnissen und drängt damit konkurrierende Inhalte nach unten. Diese Selbstbevorzugung könnte gegen das Diskriminierungsverbot im Digital Markets Act (DMA) für Gatekeeper-Plattformen verstoßen.
- Intransparente Algorithmen (DSA): Die Entstehung der Overviews ist für Nutzer wie für Inhalteanbieter kaum nachvollziehbar. Der Digital Services Act (DSA) verlangt jedoch von sehr großen Plattformen nachvollziehbare, transparente und risikoangepasste Empfehlungssysteme.
- Gefahr für Medienvielfalt (EMFA): Indem originäre journalistische Inhalte an Sichtbarkeit verlieren, steht Googles KI im Verdacht, die redaktionelle Vielfalt im Netz zu gefährden.
Was Google droht, ist nicht trivial: Nach dem DSA kann die EU-Kommission bei einem Verstoß Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Für Alphabet, den Mutterkonzern von Google, wären das bis zu 20,2 Milliarden Euro. Nach dem DMA drohen sogar bis zu 40 Milliarden Euro an Bußgeldern. Das wäre selbst für einen Tech-Giganten wie Google mehr als nur ein Griff in die Portokasse.
Zudem könnte Google verpflichtet werden, die AI Overviews weniger prominent darzustellen, klarer als KI-generiert zu kennzeichnen oder die Auswahl der Quellen offenzulegen und zu diversifizieren. Sogar die Öffnung des Google-Index für Wettbewerber bis hin zu einer vorübergehenden Aussetzung des Dienstes stehen als strukturelle Maßnahme im Raum. Das sind harte Maßnahmen, die jedoch nur bei besonders gravierenden Verstößen zum Einsatz kommen könnten.
Die EU-Kommission prüft und Google macht
Bereits im April hatte die EU-Kommission angekündigt, das neue Google-Feature unter dem DSA, dem DMA sowie dem European Media Freedom Act (EMFA) einer aufsichtsrechtlichen Vorabprüfung zu unterziehen. Noch handelt es sich um eine Sondierungsphase ohne formales Verfahren oder Sanktionen. Oft ziehen sich solche Verfahren über zwölf bis 24 Monate, bevor konkrete regulatorische Konsequenzen folgen. Das Bundeskartellamt wollte sich auf Nachfrage nicht dazu äußern, ob es ein Verfahren in Bezug auf AI Overviews einleiten wird.
Einstweilige Maßnahmen, wie sie die Independent Publishers Alliance zur Abwendung irreparabler Schäden gefordert hat, setzen voraus, dass unmittelbare, nicht wiedergutzumachende Wettbewerbsnachteile drohen. Diese sind mit Blick auf die einbrechenden Traffic-Ströme aus Sicht der betroffenen Verlage und Webseitenbetreiber wohl nicht von der Hand zu weisen. In der Praxis werden einstweilige Maßnahmen von der EU-Kommission jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen erlassen. Derzeit gibt es keine Anzeichen, dass die Kommission solche Schritte wegen der AI Overviews vorbereitet.
Hinzu kommt, dass sich die Durchsetzung digitaler Marktregeln aktuell auch im geopolitischen Spannungsfeld bewegt: In den laufenden Zollverhandlungen zwischen der EU und den USA stehen der DMA sowie weitere digitale Regulierungsinstrumente unter erheblichem Druck. Insbesondere die US-Regierung drängt auf eine Aussetzung oder Abschwächung der DMA-Vorgaben gegenüber US-Konzernen. Zwar betont die Kommission, dass sie an der Durchsetzung ihrer Digitalgesetze festhält, doch die politische Realität dürfte Einfluss auf den Takt und die Schärfe regulatorischer Maßnahmen haben. Einstweilige Anordnungen gegen Google, etwa im Zusammenhang mit AI Overviews, werden vor diesem Hintergrund unwahrscheinlicher. Betroffenen Verlagen und Webseitenbetreibern bleiben derzeit nur begrenzte Möglichkeiten, selbst gegenzusteuern.
Urheberrecht als schnelle Lösung?
Ein Hebel könnte das Urheberrecht sein, denn AI Overviews funktionieren anders als klassische KI-Chatbots: Sie greifen nicht auf vortrainierte Daten zurück, sondern werten Webseiteninhalte auf jede Suchanfrage zugeschnitten in Echtzeit aus. Urheberrechtlich gilt das als Vervielfältigungsvorgang. Google könnte sich insofern allerdings auf die Text- und Data-Mining-Schranke (Art. 4 DSM-Richtlinine, umgesetzt in § 44b Urhebergesetz) berufen. Diese erlaubt die automatisierte Auswertung digitaler Inhalte, solange der Rechteinhaber nicht ausdrücklich widerspricht, etwa über eine robots.txt-Datei.
Doch genau hier liegt das Dilemma: Ein solcher Widerspruch führt aktuell dazu, dass die gesamte Webseite nicht nur aus AI Overviews verschwindet, sondern auch aus den regulären Suchergebnissen. Eine gezielte Sperrung allein für die KI-Bots gibt es (noch) nicht. Hoffnung macht der ab dem 2. August 2026 geltende Art. 52c AI Act: Danach müssen Anbieter generativer KI-Systeme unterschiedliche Crawler eindeutig kennzeichnen, sodass Webseitenbetreiber künftig gezielt den Zugriff bestimmter KI-Bots untersagen können. In der Praxis dürfte aber auch dieser neue Hebel an Grenzen stoßen, denn dies dürfte dazu führen, dass diese Webseitenbetreiber im oberen Drittel der Suchergebnisse keine Rolle mehr spielen werden und damit für Google-Nutzer praktisch unsichtbar werden.
Google macht einfach weiter
Mit den AI Overviews hebt Google die Kapitalisierung von Informationen auf eine neue Stufe. Was einst mit Google Books begann, setzt sich heute fort: Vorschau statt Verlinkung, Nutzerbindung statt Verweisung, KI-Antwort statt offener Informationszugang. Der wirtschaftliche Nutzen liegt auf der Hand: AI Overviews verlängern die Verweildauer im Google-Ökosystem, reduzieren Klicks auf externe Seiten, sichern Marktanteile im neuen KI-Wettbewerb und schaffen künftig neue, hochattraktive Werbeplätze.
Wir Europäer wären gut beraten, die regulatorischen Instrumente, die wir uns selbst gegeben haben, jetzt zu nutzen, um uns in dieser Entwicklung Mitspracherechte zu sichern. Während sich KI-Systeme täglich weiterentwickeln, braucht die EU Monate bis Jahre für rechtliche Bewertungen und Maßnahmen.
Das Gefährliche daran: Ein Konzern, der für knapp 90 Prozent der europäischen Internetnutzer die erste Anlaufstelle ist, beginnt, die Informationen der gesamten Welt nicht mehr nur zu sortieren, sondern sie KI-basiert algorithmisch neu zu erzählen. Was heute noch als technische Optimierung gilt, kann morgen zur systemischen Verzerrung werden. Die demokratische Öffentlichkeit darf darauf nicht einfach nur reagieren. Sie muss die vorhandenen Instrumente nutzen, bevor Fakten geschaffen werden.
Der Autor Carl Christian Müller, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Mueller.legal Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin, die unter anderem auf Medien-, Urheber-, Presse- und Äußerungsrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie auf Fluggastrechte und Bankenrecht spezialisiert ist. Er ist zudem Justiziar des Deutschen Medienverbandes (DMV).
Die Autorin Tori Gleisinger ist seit 2023 als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Mueller.legal Rechtsanwälte tätig, wobei ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Plattformrechts liegt, insbesondere der Haftung von VLOPs. Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Streit um KI-Zusammenfassungen bei Suchmaschine: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57705 (abgerufen am: 10.12.2025 )
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