Neues Jahr, neue Regeln: Der Mindestlohn kommt und das Kfz-Kennzeichen kann man jetzt behalten, auch wenn man die Stadt verlässt. Etwas mehr Hartz IV, dafür werden gut verdienende Arbeitnehmer zur Kasse gebeten. Zum 1. Januar hat sich einiges geändert. Ein Überblick.
Mindestlohn: Der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde greift. Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 1.473 Euro brutto im Monat. Profitieren sollen rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor. Um Langzeitarbeitslosen den Job-Einstieg zu erleichtern, kann bei ihnen in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden. Für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Absolventen von Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt der Mindestlohn nicht.
Sozialversicherungsbeiträge: Gut verdienende Arbeitnehmer müssen 2015 dem NVL zufolge für einen höheren Bruttolohn Beiträge zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt von 5 .950 Euro auf 6.050 Euro im Monat, in den neuen Bundesländern von 5.000 Euro auf 5.200 Euro. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab Januar eine Beitragsbemessungsgrenze von 4.125 Euro.
Hartz IV: Die Regelsätze für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen steigen um gut zwei Prozent. Alleinstehende erhalten somit nun einen Betrag von 399 Euro und damit 8 Euro mehr als bisher.
Rente: Der Rentenbeitragssatz sinkt von aktuell 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Bis 2018 soll er unverändert bleiben.
Rentenfreibeträge: Wie in den vergangenen Jahren erhalten Rentner, die 2015 in den Ruhestand gehen, laut Neuem Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) einen geringeren Rentenfreibetrag als frühere Rentnerjahrgänge. Bei Rentenbeginn 2015 beträgt der Freibetrag nur noch 30 Prozent der Jahresrente. Für Rentner früherer Jahrgänge bleibt eine höhere Rente steuerfrei. Wer Anfang 2015 in Rente geht, muss bereits ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als 14.000 Euro mit einer Steuerbelastung rechnen, wenn er lediglich die gesetzlichen Versicherungsbeiträge als Ausgaben geltend machen kann.
Krankenkassen: Die gesetzlichen Krankenkassen können wieder über einen Teil der Beiträge selbst bestimmen. Dazu wird der bisherige Beitrag um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt. Auf dieser Basis ist es den Kassen möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben. Der dürfte im ersten Jahr bei fast allen Kassen um die 0,9 Prozentpunkte betragen.
Erwartet wird, dass er später deutlich steigt. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verspricht sich von der Änderung mehr Wettbewerb unter den Kassen.
Gesundheitskarte: Die neue elektronische Gesundheitskarte löst endgültig die alte Krankenversicherungskarte ab. Die neue Karte soll den Austausch von Patientendaten zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken verbessern. Die Anwendungen werden schrittweise eingeführt.
Die Karte ist aus Datenschutzgründen umstritten. Kritiker efürchten, dass sensible Gesundheitsdaten ausspioniert werden könnten.
Pflegeversicherung: Der Beitragssatz steigt von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3) um 0,3 Punkte und 2017 um weitere 0,2 Punkte. Die Leistungsbeträge steigen um vier Prozent. Das bringt etwa in vollstationärer Pflege bei Stufe eins 1064 Euro, also 41 Euro mehr. Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen besser kombiniert werden können. Zuhause Gepflegte sollen leichter vorübergehend in einem Heim oder von ambulanten Diensten betreut werden können. Auch andere Leistungen werden ausgeweitet.
Familienpflegezeit: Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Während der Familienpflegezeit kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Neu ist auch der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das während der monatelangen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll. Auf sechs Monate Pflegezeit ohne Darlehen hatten die Arbeitnehmer schon bisher Anspruch.
Nummernschilder: Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzügen in ganz Deutschland mitnehmen. Die Pflicht zur "Umkennzeichnung" für den neuen Zulassungsbezirk entfällt. Innerhalb einiger Länder galt dies schon. Der Tarif der Kfz-Versicherung richtet sich nach dem Wohnort.
Auto-Abmeldung: Ab dem 1. Januar zugelassene Fahrzeuge können später beim Kraftfahrt-Bundesamt online abgemeldet werden. Ermöglicht werden soll dies über neue Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten des Nummernschilds und im Fahrzeugschein sowie den neuen Personalausweis.
Biomüll: Biomüll muss nun bundesweit getrennt gesammelt werden. Laut Bundesumweltministerium haben bereits rund 340 der etwa 400 Stadt- und Landkreise eine Biotonne eingeführt, jetzt müssen die restlichen nachziehen. Das soll dazu beigetragen, dass die Stoffe verstärkt für Biogasanlagen oder etwa als Düngemittel genutzt werden können.
Lebensversicherungen: Der Garantiezins für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sinkt ab 2015 auf 1,25 Prozent. Von der Garantiezinssenkung sind nur Neuverträge ab 2015 betroffen. Seit 2012 betrug die Mindestverzinsung 1,75 Prozent.
Steuerbetrug/Selbstanzeige: Für reuige Steuerbetrüger wird es nun deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Steuerbetrug bleibt ab 2015 lediglich bis zu einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen wird nur gegen Zahlung eines kräftigen Zuschlags von einer Strafverfolgung abgesehen: Bei mehr als 25.000 Euro gilt ein Aufschlag von 10 Prozent. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100 000 Euro werden 15 Prozent fällig, bei einer Million verlangt der Fiskus sogar 20 Prozent mehr. Auch der Offenlegungszeitraum ändert sich: In Zukunft muss der reuige Steuersünder für zehn Jahre reinen Tisch machen.
dpa/mbr/pl/LTO-Redaktion
Neue Regelungen 2015: Mindestlohn, Nummernschilder, Biomüll . In: Legal Tribune Online, 02.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14250/ (abgerufen am: 28.03.2024 )
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