Justizminister Heiko Maas befürchtet nicht, dass mit der geplanten Mietpreisbremse der Wohnungsbau in Deutschland zurückgehen könnte. Der Mietrechtler Dominik Schüller ist da skeptischer. Auch von den Plänen der Großen Koalition zum Bestellerprinzip im Maklerrecht und einer neuen Berechnungsmethode für den Mietspiegel hält er nicht viel.
Sowohl Union als auch SPD haben die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt für den Wahlkampf genutzt. Daher ist es nicht überraschend, dass nun auch der Koalitionsvertrag eine Vielzahl von geplanten Regelungen für die Immobilienwirtschaft enthält. Die Bundesregierung möchte damit dem stetig wachsenden Bedarf an Wohnungen in Ballungszentren, den für die Energiewende notwendigen Umbaumaßnahmen sowie den demografischen und sozialen Herausforderungen begegnen.
Einige Ziele sind grob umrissen, andere schon relativ konkret ausformuliert. Insgesamt drohen der Immobilienwirtschaft herbe Einschnitte.
Besonders konkret sind die Pläne zur Mietpreisbremse, die es noch vor der Sommerpause ins Gesetzblatt schaffen und den Bundesländern die Möglichkeit geben soll, für die Dauer von fünf Jahren in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, eine Mieterhöhung bei einer Wiedervermietung zu deckeln. Maximal 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete sollen Vermieter dort verlangen dürfen. Ausnahmen sind für Erstvermietungen in Neubauten und Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen vorgesehen. Mindestens soll der Vermieter jedoch die bisherige Miethöhe verlangen können. Will ein Land diese Gebiete ausweiten, muss es zuvor einen Maßnahmenplan zur Behebung der Mangellage erarbeiten.
Mietpreisbremse senkt Mieten nicht zwingend
Der Deutsche Mieterbund begrüßt das Vorhaben naturgemäß, der Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen kritisiert das Vorpreschen ohne Berücksichtigung der weiteren Vorgaben des Koalitionsvertrages. Tatsächlich verwundert das schnelle Vorgehen der Bundesregierung. Flankierende Maßnahmen sind bisher nämlich nicht einmal ansatzweise auf den Weg gebracht worden. Die Auswirkungen auf die derzeit in Deutschland florierende Immobilienwirtschaft sind bislang nicht abzusehen. Es besteht die Gefahr, dass Investoren zunächst einmal abwarten werden. Die Mietpreisbremse wird am Ende also nicht zwingend zu günstigeren Mieten führen.
Zudem stellen sich auch rechtliche Probleme. Schon jetzt ist die Einordnung einer Mietwohnung in den Mietspiegel (sofern für das Gebiet ein solcher existiert) nicht unproblematisch. Die vielen Rechtsstreite vor den Amtsgerichten belegen dies. Auch bei der vorgesehenen Ausnahme für umfassende Modernisierungen sind Probleme zu erwarten. Wie wird eine solche Modernisierung definiert? Zahllose Klagen sind da vorprogrammiert.
Zudem könnte damit auch ein neuer Investitionsanreiz für eine Vollmodernisierung gesetzt werden. Gerade diese sind jedoch Kostentreiber für die Bestandsmieter. Zu guter Letzt muss eine solche Regelung auch seitens der Verwaltung überprüft werden können. Hierzu müssen sicherlich in den ausgedünnten Behörden neue personelle Kapazitäten aufgebaut werden. Zweifellos sind bezahlbare Mieten wichtig.
Dominik Schüller, Immobilienpolitik der Großen Koalition: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10824 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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