Die Bundesregierung versprach Milliardenentlastungen bei der Einkommensteuer. Doch die meisten Bürger werden davon nicht profitieren. Warum von zehn Milliarden Euro Entlastung so wenig übrig bleibt, erklärt Dennis Klein.
Die Bundesregierung hatte als eines ihrer Reformvorhaben auch eine Entlastung bei der Einkommensteuer versprochen. Mit dem jetzt vorgelegten und vom Kabinett gebilligten Entwurf will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Schwerpunkt auf Familien mit kleinen und mittleren Einkommen legen. Die Gesamtvolumen soll sich verteilt über zwei Jahre auf rund zehn Milliarden Euro Steuerreduzierung belaufen. In Modellrechnungen hat das Finanzministerium für eine Familie mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen eine jährliche Einkommensteuerentlastung von 600 Euro ermittelt. Das Ganze soll stufenweise in den Jahren 2027 und 2028 erfolgen.
Der Regierungsentwurf sieht dafür ein Bündel verschiedener Maßnahmen vor, insbesondere die Anpassung von Freibeträgen und Einkommensgrenzen. So ist geplant, den jährlichen Grundfreibetrag im Jahr 2027 auf 12.564 Euro und 2028 dann auf 12.900 Euro zu erhöhen. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der bei allen Steuerpflichtigen steuerfrei bleibt und das Existenzminium vor dem Steuerzugriff abschirmt.
Kleinteilige Maßnahmen und krumme Beträge
Weitere wesentliche Punkte sind die Erhöhung des Kindergeldes von 259 Euro monatlich auf 267 Euro im Jahr 2027 und 272 Euro für 2028. Die Freibeträge für Kinder steigen auf 10.056 Euro (2027) bzw. 10.236 Euro (ab 2028). Für Arbeitnehmer erhöht sich der Pauschbetrag von jetzt 1.230 Euro auf 1.430 Euro. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird automatisch vom Brutto-Gehalt abgezogen und soll typische Werbungskosten wie Wege zur Arbeitsstätte oder Fortbildungskosten abdecken. Ein weiterer Punkt ist für Schichtarbeit relevant, nämlich die Ausweitung der steuerfreien Sonntags- und Feiertagszuschläge.
Schon die Kleinteiligkeit dieser Maßnahmen und die verhältnismäßig "krummen" Euro-Beträge zeigen eines: Es geht weniger um eine grundlegende Reform als um eine moderate Weiterentwicklung der bestehenden Einkommensteuer. Bei Lichte betrachtet bewirken die vorgesehenen Maßnahmen im Wesentlichen nur die Anpassung an die Inflation. Die Lebenshaltungskosten steigen, zum Teil drastisch. Mehr oder minder folgt dem auch die Lohnentwicklung, so dass ebenfalls die Einkommensteuer nachziehen muss. Inflationsbereinigt liegt weniger eine effektive Steuerentlastung, sondern nur die Abmilderung der andernfalls eintretenden Steuererhöhung vor.
So stößt der Gesetzesentwurf auf Kritik, noch kurz vor der Befassung im Bundeskabinett sogar aus der Bundesregierung selbst. Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) hat gerügt, die Entlastung ginge nicht weit genug. Auch Verbandsvertreter aus dem Handwerk oder vom Bund der Steuerzahler äußern deutliches Unbehagen.
Kürzung bei Handwerkerbonus und Mini-Jobs
Ein erster Kritikpunkt an der jetzigen Reform betrifft die effektive Entlastung. Dem plakativen Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro stehen nämlich an andere Stelle Gegenfinanzierungsmaßnahmen gegenüber, die sich auf rund fünf Milliarden Euro belaufen sollen. Per Saldo bleibt also ohnehin nur die Hälfte als Entlastung übrig.
Eine dieser Gegenfinanzierungen betrifft den sogenannten Handwerkerbonus. Wer für seinen Haushalt Handwerker beauftragt, von diesen ordnungsgemäß eine Rechnung erhält und unbar bezahlt, darf bei seiner Einkommensteuer 20 Prozent des in den Rechnungen enthaltenen Lohnanteils, maximal 1.200 Euro jährlich, von der Steuerlast abziehen. Diese ursprünglich vor Jahren zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeführte Vergünstigung ist sehr populär. Denn viele Steuerpflichtige beauftragen und bezahlen Handwerker – und sei es indirekt als Mieter einer Wohnung über die Nebenkostenabrechnungen. Diese Vergünstigung will der Finanzminister stutzen. Zukünftig sollen nur noch 15 Prozent des Lohnanteils und maximal 900 Euro jährlich abzugsfähig sein. Ein typischer Kompromiss nach langer Streichungsdebatte, wie es aus dem Finanzministerium verlautet.
Eine andere Gegenfinanzierung ist die höhere Pauschalsteuer für Mini-Jobs. Bislang müssen Arbeitgeber einen Pauschalsteuersatz von 2 Prozent auf diese Löhne abführen – zukünftig sollen es 5 Prozent sein. Für Arbeitgeber wird die Beschäftigung von Mini-Jobbern also teurer. Es ist zumindest fraglich, ob eine Erhöhung von Arbeitskosten in das derzeitige wirtschaftliche Klima in Deutschland passt.
Höhere Einkommensteuer bei besonders hohen Einkünften
Eine dritte Maßnahme ist die Erhöhung der Einkommensteuer bei besonders hohen Einkünften. So soll die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent zukünftig ab einem jährlichen zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen, bislang lag die Einkommensgrenze bei 277.826 Euro.
Zusätzlich soll neu eine sogenannten "Superreichensteuer" von 47 Prozent ab jährlichem zu versteuernden Einkommen von über 280.000 Euro eingeführt werden. Damit wird erstmals seit dem Jahr 2007 der Einkommensteuersatz erhöht. Diese Mehrbelastung an der oberen Einkommensskala ist erklärte Programmatik des Finanzministers, der eben kleine und mittlere Einkommen entlasten, höhere Einkommen mit dem Argument der Solidarität und Lastenverteilung hingegen höher heranziehen möchte. Mit 140.000 Menschen ist die Anzahl der Betroffenen verhältnismäßig klein, sie entspricht rund 0,3 Prozent der Steuerpflichtigen.
Kalte Progression nicht berücksichtigt
Die Hauptkritik an dem Gesetzentwurf betrifft hingegen Millionen von Steuerpflichtigen. Sie entzündet sich daran, was der jetzige Entwurf gerade nicht enthält. Dabei geht es um das Problem der sogenannten kalten Progression.
Der Einkommensteuertarif ist nämlich progressiv aufgebaut, der Steuersatz steigt mit jedem zusätzlichen Euro an. Er beginnt bei 14 Prozent für Einkommen über dem Grundfreibetrag und steigt kontinuierlich bis auf den Spitzensteuersatz von 42 Prozent an bei einem zu versteuernden Einkommen von derzeit 69.878 Euro jährlich. Danach verläuft der Tarif linear weiter und steigt nur für die schon erwähnte Reichensteuer nochmals auf 45 Prozent und zukünftig 47 Prozent an.
Dieser progressive Tarifverlauf hat zur Folge, dass mit jeder Gehaltserhöhung auch die prozentuale Steuerbelastung ansteigt. Wenn beispielsweise eine Gehaltserhöhung nur die Inflation ausgleichen soll, dann bewirkt die höhere Progressionsstufe eine überproportionale Steuerbelastung, so dass inflationsbereinigt weniger Kaufkraft verbleibt. In einzelnen Konstellationen kann sogar weniger Netto vom Brutto als vor der Gehaltserhöhung auf der Gehaltsabrechnung stehen.
Vor Jahren hatten Vorgängerregierungen versprochen, diese kalte Progression zu durchbrechen und daher auch den Tarifverlauf jährlich näherungsweise an die Inflation angepasst. Mit dieser Tradition bricht der jetzige Entwurf, denn ein Ausgleich der kalten Progression wie in den letzten Jahren ist nicht mehr vorgesehen. Lediglich die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz wird moderat auf 70.600 Euro angehoben. Dies flacht die Tarifkurve allenfalls geringfügig ab. Die Masse der Steuerpflichtigen mit Einkommen zwischen Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz wird hingegen Gehaltserhöhungen mit der kalten Progression bezahlen.
Beratungen stehen noch aus
Der Regierungsentwurf geht jetzt in den Bundestag in die Beratungen. Und hier gilt die alte Parlamentarierweisheit: Es hat noch kein Gesetz den Bundestag so verlassen, wie es in ihn hineingekommen ist.
Wie ernst der politische Entlastungswille unterm Strich wirklich ist, wird sich erst dann zeigen.

Prof. Dr. Dennis Klein ist Professor für Allgemeines und Besonderes Steuerrecht an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen und dort Forschungsgruppenleiter am Jean Monnet Centre of Excellence Crime Investigations and Criminal Justice.
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einkommensteuer: . In: Legal Tribune Online, 08.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60815 (abgerufen am: 12.10.2026 )
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