Der Fachkräftemangel zeigt Wirkung, das Bundeskabinett will die Anerkennung ausländischer Abschlüsse auch für Nicht-EU-Bürger vereinfachen. Winfried Kluth über einen richtigen Schritt, die falsche Motivation und den Teufel im Detail der "Gleichwertigkeit" der Qualifikation.
Die deutsche Wirtschaft hat nach 1945 mehrfach von der Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte profitiert. Unmittelbar nach dem Krieg waren es die vielen tausend Vertriebenen, durch deren Zuzug die deutsche Wirtschaft in der Aufbauphase über ein überdurchschnittlich großes Potenzial qualifizierter Arbeitskräfte verfügte und so ein Wirtschaftswunder auf die Beine stellen konnte.
Mit dem Mauerbau und ein zweites Mal nach dem Fall der Mauer waren es qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Gebiet der DDR, die vor allem die wirtschaftliche Entwicklung im Südwesten der Republik unterstützten.
Mit dem am Mittwoch vom Bundeskabinett in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) sollen nun vergleichbare positive Effekte im Hinblick auf den Zuzug von Fachkräften aus Drittstaaten gezielt ausgelöst werden.
Das Ziel: Prüfung und Anerkennung binnen drei Monaten
Wer bisher in einem Drittstaat, also außerhalb der Europäischen Union, eine berufliche Qualifikation erworben hatte und damit auf dem deutschen Arbeitsmarkt aktiv werden wollte, musste einen bürokratischen Spießrutenlauf absolvieren. Fehlende allgemeingültige Kriterien und Verfahren hatten nicht selten zur Folge, dass ein studierter Ingenieur letztlich als Taxifahrer seinen Lebensunterhalt verdienen musste.
Auch wenn die Fachkräfte einen dauerhaften Aufenthaltstitel erlangen wollten, der vom Nachweis einer Beschäftigung abhängt, erwiesen sich die Schwierigkeiten bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen als hinderlich.
Damit soll jetzt Schluss sein. Vier Jahre nach der Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie will die Bundesregierung das in dieser Richtlinie für den Binnenmarkt etablierte vereinfachte Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen mit gewissen Abweichungen auch auf Drittstaatsangehörige ausdehnen.
Auch Migranten aus Asien, Afrika und Russland sollen in Zukunft einen einklagbaren Anspruch darauf haben, dass ihre berufliche Qualifikation innerhalb von drei Monaten überprüft und bei Vorliegen eines gleichwertigen Abschlusses anerkannt wird. Gleichwertigkeit liegt dabei vor, wenn die nachgewiesene Qualifikation "im Wesentlichen" mit derjenigen vergleichbar ist, die das deutsche Recht für den entsprechenden Beruf verlangt.
Richtiges Ergebnis, falsche Motivation: Eigennutz statt Integration
Eigentlich sollte die Anerkennung vorhandener beruflicher Qualifikationen schon aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit selbstverständlich sein. Denn die dadurch ermöglichte angemessene Berufstätigkeit ist ein zentraler Bestandteil der sozialen Anerken-nung, die eine Gesellschaft auch jedem Migranten schuldet.
Es ist deshalb erfreulich, dass sich die Bundesregierung zu diesem Schritt entschlossen hat. Traurig ist allerdings, dass das in erster Linie aus Eigennutz zur Bewältigung des demografischen Wandels und der Befriedigung des Fachkräftemangels erfolgt, wie es ganz vorne in der Gesetzesbegründung heißt. Hier wäre ein höheres Maß an Selbstlosigkeit angebracht gewesen.
Zu begrüßen ist auch eine nicht unwichtige Formalität: Nach dem Gesetzentwurf sind für die Anerkennung grundsätzlich die fachlich maßgeblichen Wirtschafts- und Berufskammern zuständig. Das erspart nicht nur neue Bürokratie, sondern führt die Antragsteller auch direkt zu den Organisationen, die an ihnen besonders interessiert sind.
Der Teufel steckt im Detail: Was ist "gleichwertig"?
Abzuwarten bleibt, wie der Maßstab der Gleichwertigkeit in der Praxis gehandhabt wird. Nach der Wiedervereinigung dauerte es mehr als fünf Jahre, bis das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil die übertrieben anspruchsvolle Anerkennungspraxis der Behörden korrigierte.
Diesmal sollte früher daran gedacht werden, dass Deutschland ein Interesse an der Nutzung der beruflichen Qualifikationen besitzt. Immerhin sieht das Gesetz auch die Möglichkeit vor, gewisse Mängel in der Qualifikation durch Ausgleichsmaßnahmen zu über-winden. Auch darin lehnt sie sich an die EU-Richtlinie an.
Das Anerkennungsgesetz war längst überfällig. Es folgt einer politischen Maxime der Europäischen Union, die in Deutschland noch zu wenig unterstützt wird: die schrittweise Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen mit Unionsbürgern. Ob es zu der gewünschten win-win-Situation und einem neuen Wirtschaftswunder kommt, werden wir erst in einigen Jahren wissen.
Der Autor Prof. Dr. Winfried Kluth ist Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Richter des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt. Er forscht unter anderem zum deutschen und europäischen Migrations- und Berufsrecht.
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Gesetz zu ausländischen Berufsqualifikationen: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2864 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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