Druckversion
Dienstag, 11.08.2026, 22:18 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/gesetz-digitale-gewalt-hubig-gesetz-deepfakes-kritik-dav
Fenster schließen
Artikel drucken
59611

"Massive Ausdehnung der Strafbarkeit": DAV kri­ti­siert Hubigs Pläne zum Schutz vor digi­taler Gewalt

von Hasso Suliak

26.03.2026

Justizministerin Stefanie Hubig

Foto: Felix Zahn / phototek.de

Die Bundesjustizministerin will Strafbarkeitslücken bei pornografischen Deepfakes und anderen Formen bildbasierter Gewalt schließen. Konkrete Vorschläge liegen vor. Nach Ansicht der Anwaltschaft schießt Hubig damit "übers Ziel hinaus".

Anzeige

Nach der Aufregung um Porno-Deepfakes im Fall Fernandes/Ulmen treibt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die Arbeiten für ein digitales Gewaltschutzgesetz voran. Bekannt sind bisher die Änderungen, die es im Strafrecht geben soll. Geplant ist danach eine Überarbeitung des geltenden § 184k Strafgesetzbuch (StGB), der derzeit im Wesentlichen nur das sogenannte Upskirting und Downblousing regelt, künftig aber auch "digitalen Voyeurismus", etwa in der Sauna oder am Strand, erfassen soll. Auch das Filmen von bekleideten Körperteilen in sexueller Absicht kann dann verfolgt werden. Erfasst werden sollen zum Beispiel Situationen, wie sie etwa der Kölnerin Yanni Gentsch widerfahren sind. Ein Mann hatte ihren Po beim Joggen gefilmt.

Dazu kommt ein neuer § 201b StGB, der die Verbreitung von KI-generierten, persönlichkeitsverletzenden Deepfakes unter Strafe stellt. Die neue Vorschrift des §202e StGB soll künftig außerdem das unbefugte digitale Tracken und Ausspionieren einer anderen Person sanktionieren. LTO hatte über die neuen Normen bereits am Sonntag ausführlich berichtet.

Doch noch bevor Hubigs Gesetzentwurf überhaupt das Regierungskabinett oder gar das Parlament erreicht hat, formiert sich bereits Widerstand gegen diese Vorschläge. Den einen geht er zu weit, andere halten ihn für lückenhaft.

DAV: "Fernandes-Ulmen-Fall kein Anlass für gesetzgeberische Schnellschüsse"

Als definitiv zu weitgehend kritisiert werden die Pläne etwa vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Zwar dürfe der digitale Raum keine strafrechtsfreie Zone sein und der Schutz vor digitaler Gewalt sei – wie der Schutz vor physischer Gewalt – eine Kernaufgabe des Strafrechts. Hubigs Entwurf "schießt jedoch über das Ziel hinaus", findet Rechtsanwalt Prof. Ali B. Norouzi, Vorsitzender des Ausschusses Strafrecht im DAV in einem Statement gegenüber LTO.

So sei bei der vorgesehenen Ausweitung des § 184k Abs. 1 Nr. 4 StGB-Entwurf zu hinterfragen, "ob die Strafbarkeit tatsächlich bereits mit dem Herstellen beginnen muss oder nicht erst mit dem Verbreiten von Deepfake-Inhalten eingreifen sollte". Schließlich drohten allein schon beim Verdacht des Herstellens in einem Ermittlungsverfahren Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmen.

Unverhältnismäßig ausgedehnt werde auch die Strafbarkeit künftig im Zusammenhang mit Aufnahmen von bekleideten Körperstellen, befürchtet Norouzi. Hier knüpfe die Strafbarkeit künftig an innere Absichten an: "Bislang war die unbefugte Bildaufnahme der durch Unterwäsche bekleideten Körperteile sanktioniert, 'soweit diese Bereiche gegen Anblick geschützt sind'. Nunmehr soll es strafbar sein, etwa eine bekleidete weibliche Brust in der Öffentlichkeit zu fotografieren, wenn dies 'in sexuell bestimmter Weise' geschieht" (§ 184k Abs. 1 Nr. 3 StGB-E). 

Damit, so der Anwalt, schütze man die betroffene Person nicht mehr davor, dass Körperstellen gezeigt werden, die sie nicht zeigen möchte, sondern dass Aufnahmen mit einer sexuellen Motivation gemacht würden. "Das ist eine massive Ausdehnung der Strafbarkeit, die durch ein unbestimmtes Merkmal kaum praktikabel eingegrenzt wird", so Norouzi. "Bei allem Verständnis für die große Empörungs- und Solidarisierungswelle: Der aktuelle Fernandes-Ulmen-Fall sollte keinen Anlass für gesetzgeberische Schnellschüsse bieten."

Schutzlücke ja oder nein?

Der DAV-Anwalt hält aber auch aus anderen Gründen die geplanten Strafrechtsverschärfung für ungeeignet: "In Zeiten, in denen eine Reformkommission darum ringt, die Strafprozessordnung unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze zu entschlacken, sollte die Praxis nicht mit Strafgesetzen belastet werden, die zu schwierigen Beweisfragen führen." Im Übrigen, so Norouzi, dürfe auch nicht vergessen werden, dass digitale Gewalt gegenüber Frauen ein soziales Problem bleibe. "Was an Prävention und Sensibilisierung in der Gesellschaft fehlt, kann nicht allein das Strafrecht wettmachen."

Dass allerdings in Fällen von Deepfake-Pornographie der strafrechtliche Schutz aktuell unzureichend ist, räumt auch Norouzi ein: "Die einschlägigen Straftatbestände der §§ 185 ff., § 201a StGB sowie § 33 KUG erweisen sich als unzureichend, da sie teilweise Schutzlücken aufweisen, vorrangig auf den Schutz anderer Rechtsgüter ausgerichtet sind und das verwirklichte Unrecht nicht hinreichend spiegeln".

Im DAV sehen das jedoch nicht alle so. DAV-Vorstandsmitglied Niko Härting hatte seinerzeit gegenüber LTO einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Thema Deepfakes noch verneint. "Persönlichkeitsrechte sind bereits nach geltendem Recht geschützt, vor allem durch den Tatbestand der Beleidigung. Ebenso ist Betrug strafbar." Im Übrigen, so Härting, sei nicht die Technologie das Problem, sondern deren Missbrauch durch skrupellose Täter. Daher sei auch der Ansatz verfehlt, die Technologie zu regulieren und ihren Einsatz zu kriminalisieren.

Grüne kritisieren Hubigs Entwurf: Machtverhältnisse nicht berücksichtigt

Strafrechtlich nicht weit genug gehen unterdessen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Hubigs Vorschläge. Die Fraktion brachte einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der am Donnerstag debattiert wurde. Auch dieser Vorschlag sieht eine Überarbeitung von § 184k StGB vor. Erfasst werden sämtliche Formen des unbefugten Herstellens, Gebrauchens, Manipulierens sowie des Zugänglichmachens von Bildaufnahmen.

Während Hubig es bei einer Höchststrafe von zwei Jahren belässt, soll den Tätern nach den Vorstellungen der Grünen in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren blühen. Nämlich dann, wenn ein Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis besteht, in dem das Opfer untergeordnet ist. Dass Hubig diese "besondere Bedeutung von Machtverhältnissen" nicht besonders in den Blick genommen hat, empfinden die Grünen als lückenhaft, wie Lena Gumnior, Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und Berichterstatterin für das Strafrecht, gegenüber LTO betonte.

Außerdem kritisieren die Grünen, dass Hubig in ihrer Version des § 184k StGB auf den "Anschein einer sexuellen Handlung" abstellt. "Hier kann es dazu kommen, dass Gerichte von einer Strafe absehen, wenn Deepfakes klar als solche erkennbar sind, weil sie besonders schlecht und realitätsfern sind oder mit einer Kennzeichnung als KI-generiert versehen wurden", so Gumnior.

Die Europäische Union hat bereits im Mai 2024 eine Richtlinie verabschiedet, die die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material – einschließlich Deepfakes – als strafbare Form von Cybergewalt einordnet. Die EU-Staaten müssen die Vorschriften bis Mitte Juni 2027 in nationales Recht umsetzen.

Anzeige

Zivilrechtlicher Teil: Auskunftsrechte und Account-Sperrungen

Unterdessen ist damit zu rechnen, dass das BMJV in Kürze auch den zivilrechtlichen Teil des digitalen Gewaltschutzgesetzes fertigstellen wird. Danach sollen Accounts von Tätern per richterlicher Anordnung gesperrt werden können. Außerdem sollen Betroffene in Zivilverfahren bessere Auskunftsrechte darüber bekommen, wer hinter digitalen Fakes steckt. Damit Betroffene ihre zivilrechtlichen Ansprüche besser durchsetzen können, sollen sie zudem ein effektives Auskunftsrecht bekommen.

Umfangreiche Vorarbeiten für diesen Teil liegen im Ministerium längst vor. So hatte der damalige FDP-Justizminister Marco Buschmann bereits im Dezember 2024 ein "Gesetz zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet" vorgelegt. Auch dieser umfasst Auskunftsrechte sowie die Normierung richterlich angeordneter Sperrungen. 

Zu dem Vorhaben hatten damals alle möglichen Verbände Stellung genommen, unter anderem auch der DAV. Mit Blick auf die geplanten Auskunftsansprüche gab der Verband damals zu bedenken, “dass hiermit ein weiterer Eingriff in das Fernmeldegeheimnis vorgesehen wird, was unbedingt eine Abwägung im Einzelfall erforderlich macht und nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn ein gravierender Eingriff in ein grundrechtlich geschütztes absolutes Recht vorgetragen wird”

Ein Sprecher von Hubig stellte indes gegenüber LTO am Donnerstag klar, dass der in Kürze zu erwartende zivilrechtliche Teil "nicht identisch mit dem Entwurf der vorangegangenen Legislaturperiode" sei.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

"Massive Ausdehnung der Strafbarkeit": . In: Legal Tribune Online, 26.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59611 (abgerufen am: 13.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • DAV
    • Digitalisierung
    • Sexualstrafrecht
    • Sexuelle Belästigung
    • Strafverfahren
Der Angeklagte steht mit seinem Verteidiger Dirk Gerlach am Verhandlungstisch im Saal 137 des Landgerichts und verdeckt sein Gesicht mit einem Aktenordner. 11.08.2026
Mord

LG Saarbrücken zur tödlichen Zwangsräumung:

Zehn Jahre Haft wegen Mordes

Bei einer Zwangsräumung tötete ein Mann den Gerichtsvollzieher mit mindestens 13 Messerstichen. Das LG Saarbrücken wertete das als Mord, ging wegen der schizophrenen Erkrankung des Täters aber von verminderter Schuldfähigkeit aus.

Artikel lesen
Richterin Isabel Hildebrandt, Vorsitzende Richterin am Landgericht, auf ihrem Platz hinter der Richterbank. 10.08.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 66:

Aus­ge­rechnet auf der Ziel­ge­raden meldet sich der nächste Israeli

Eigentlich hat das Gericht sein Beweisprogramm schon für abgeschlossen erklärt, da meldet sich der nächste, mutmaßlich an der Entführung in der Silvesternacht beteiligte Israeli. Muss die Kammer diesen möglichen Zeugen jetzt anhören?

Artikel lesen
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof. 07.08.2026
Extremismus

BGH bestätigt Beugehaft:

Lina E. hat kein Aus­kunfts­ver­wei­ge­rungs­recht

Lina E. hatte gerade erst das Gefängnis verlassen, da verweigert sie vor Gericht die Aussage zu Angriffen der Antifa-Ost-Gruppe. Die dafür angeordnete Beugehaft hält einer Prüfung aus Karlsruhe stand.

Artikel lesen
Özge İnan 07.08.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Özge İnan

"Recht wird gesprochen, Gerechtigkeit wird besprochen.", sagt Özge İnan. Sie verrät, warum sie schreibt, stört sich an einer Lücke in der juristischen Ausbildung und liefert ihr Destillat zur Debatte um das Jugendstrafrecht.

Artikel lesen
Außenansicht des Bundesgerichtshofs. 06.08.2026
Kriegsverbrechen

BGH zu Kriegsverbrechen in Syrien:

Lebens­lange Frei­heits­strafe für ehe­ma­ligen Mili­zionär

Wegen der Beteiligung an Vertreibungen, Tötungen und Misshandlungen von Zivilisten in Syrien muss ein ehemaliger schiitischer Milizionär lebenslang in Haft. Der BGH bestätigte das Urteil des OLG Stuttgart.

Artikel lesen
Der Angeklagte Farhad N. (3.v.l.) steht zu Prozessbeginn mit seinen Anwälten Ömer Sahinci (l) und Johann Bund (2.v.l.) im Prozesssaal. 06.08.2026
Extremismus

OLG München:

Lebens­lange Haft nach Auto-Anschlag auf Verdi-Demo

Farhad N., der 2025 mit seinem Auto in eine Demonstration in München raste und zwei Menschen tötete, muss lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht sieht ein islamistisches Motiv und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ca­pi­tal Mar­kets

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dort­mund und 1 wei­te­re

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von Morrison & Foerster LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/x/m) Ar­beits­recht

Morrison & Foerster LLP, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Betriebsbedingte Kündigung und soziale Auswahl

20.08.2026

Gestaltung und Anwendung der Patientenverfügung

20.08.2026

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Open House

10.09.2026, Bonn

Logo von White & Case
Private Equity-Workshop

03.09.2026, Frankfurt am Main

Aktuelles: Übergang vom Erwerbsleben in die Rente

24.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH