Gericht bejaht Anspruch auf Invalidenrente: Ver­ur­sacht Mobil­funk Krebs?

15.05.2017

Italienische Richter erkannten einen Tumor als Berufskrankheit eines Vieltelefonierers an. Dabei sind sich Forscher längst nicht einig, ob es einen Zusammenhang gibt. Doch auch nach deutschem Recht ist so ein Urteil "nicht undenkbar."

Vor sieben Jahren stellte Roberto Romeo fest, dass er nicht mehr richtig hören konnte. Damals arbeitete der Manager für einen großen Telekommunikationskonzern, telefonierte 15 Jahre lang mehrere Stunden am Tag mit dem Handy am Ohr. Die Ursache für seine Beschwerden: ein Tumor, ein sogenanntes Akustikusneurinom.

Seit der Operation, bei dem der Hörnerv des rechten Ohres entfernt werden musste, ist der Italiener auf einem Ohr taub. Romeo zog gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht - und bekam Recht. Die Richter in Ivrea in Italien bestätigten einen Kausalzusammenhang zwischen seiner Handynutzung und der Erkrankung. Romeo bekommt nun eine monatliche Invalidenrente. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Tagelang ist in italienischen Medien von nichts anderem die Rede: "Das Handy provoziert Krebs", lauten die Schlagzeilen - auch wenn es sich bei Romeos Erkrankung um einen gutartigen Tumor handelte, keine bösartige Gewebeneubildung.

Justiz gegen Naturwissenschaft

Die Krux an der Entscheidung: Richter haben den Zusammenhang zwischen der Handynutzung und einer Tumorerkrankung nun bestätigt. Doch ob dieser tatsächlich besteht, dahinter setzen Forscher immer noch ein großes Fragezeichen. Seit etwa 20 Jahren beschäftigt sich die Wissenschaft mit dem Thema. Es gibt viele Fragen, aber keine definitive Antwort.

"Aktuelle Studien geben derzeit keinen Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen Handystrahlung auf der einen und Tumorerkrankungen auf der anderen Seite", sagt eine Sprecherin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) in Berlin. Eine Untersuchung des BfS habe ergeben, dass es innerhalb der gültigen Grenzwerte keine Hinweise auf eine schädigende Wirkung des Mobilfunks gebe. Bestätigt wird dieser Fund von anderen Studien.

Das nationale Krebs-Institut der USA gibt zwar an, dass es eine begrenzte Zahl an Studien gibt, die Hinweise auf eine Relation zwischen der Nutzung des Mobiltelefons und dem Risiko für einen Gehirntumor gefunden haben. "Aber die meisten Studien haben keinen klaren Zusammenhang gefunden." Das Problem: Die Mobilfunktechnologie ist relativ jung, abschließende Aussagen zu Langzeitwirkungen können noch nicht gemacht werden.

"Nichts ist undenkbar" - auch in Deutschland

Wie können dann Richter zu einem solchen Schluss kommen? Wäre so ein Urteil auch in Deutschland möglich? Der Vorsitzende des Oberlandesgerichts Hamm und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Joachim Lüblinghoff, sagt: "Nichts ist undenkbar." Entscheidend für ein Urteil sei, dass der Schaden nachgewiesen wird.

"Bei einem Gehirntumor müssten wir einen Spezialisten dafür haben, einen Onkologen, einen Neurochirurgen oder einen anderen Facharzt, der uns die Kausalkette erklären kann", so der Richter. Und komme der Facharzt zu der Ansicht, dass im spezifischen Fall mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit die Handynutzung ausschlaggebend für die Erkrankung war, wäre der Vollbeweis erbracht.

Der Beweis könne auch im Ausschlussverfahren geführt werden. Wenn also andere Ursachen für den Tumor ausgeschlossen werden würden, könnte ein Gericht ebenfalls entscheiden: Es war höchstwahrscheinlich die Handynutzung und nichts anderes, das die Erkrankung ausgelöst hat. "Wenn die Kausalitäten überzeugend bewiesen sind, ist so eine Entscheidung durchaus denkbar", so Lüblinghoff.

Der Fall Romeo ist ein Einzelfall

Paolo Crosignani war als Physiker und Mediziner im Fall Romeo der Sachverständige, der die Richter beraten hat. Er warnte in der italienischen Zeitung La Stampa vor einfachen Verallgemeinerungen.
"Oft hängt das Risiko, wie bei so vielen Dingen, von der Dosis ab." Romeo habe die meiste Zeit ein altes Handy genutzt, das höhere Radiofrequenzen aussendete als etwa Smartphones. Außerdem habe es sich bei seinem Tumor um eine seltene Form gehandelt.

Ein Akustikusneurinom ist ein meist gutartiger Tumor, der von Zellen des Hör- und Gleichgewichtsnervs ausgeht. Als bösartig - und damit als Krebs - wird ein Tumor bezeichnet, wenn die Tumorzellen in benachbarte Gewebe einwachsen, dabei umliegendes Gewebe zerstören und Tochtergeschwülste (Metastasen) bilden.

Der Fall Romeo ist ein Einzelfall. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte sich aber jeder so wenig wie möglich Strahlen aussetzen, rät auch das BfS. "Jeder Einzelne kann seine Strahlenexposition durch relativ einfache Verhaltensmaßnahmen verringern", sagt die Sprecherin. Das heißt: Festnetz statt Mobiltelefon, SMS schreiben statt telefonieren - oder mit einem Headset sprechen, damit der Abstand des Geräts zu Kopf und Körper größer wird. "Um die Aufnahme der Strahlung zu reduzieren, hilft jeder Zentimeter."

dpa/nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gericht bejaht Anspruch auf Invalidenrente: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22924 (abgerufen am: 15.10.2024 )

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