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Geplatze Verfassungsrichterwahl: Wie geht's weiter nach der Som­mer­pause?

von Dr. Peyman Khaljani

06.08.2025

Brosius-Gersdorf in der Bundespressekonferenz

Nach der gescheiterten Verfassungsrichterwahl vom 11. Juli bleibt das weitere Vorgehen ungewiss: Wird sich Schwarz-Rot noch einig? Foto: picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Fiasko bei der Verfassungsrichterwahl: SPD und Union blockieren sich weiterhin, ein Kompromiss ist nicht in Sicht. Womöglich macht das Verfassungsgericht bald selbst Vorschläge. Doch auch ein kompletter Neustart steht im Raum.

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Nach dem Scheitern der Verfassungsrichterwahl am 11. Juli 2025 im Bundestag bleibt unklar, wie die vakanten Plätze in den beiden Senaten des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) schnellstmöglich besetzt werden. Die SPD hält weiterhin an ihrer Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf fest, während die Unionsspitze eine Wahl nicht garantieren kann – wegen des Widerstands zahlreicher Abgeordneter aus den eigenen Reihen.

Sollte bis zum Ende der parlamentarischen Sommerpause, also zwei Monate nach dem Ausscheiden der Verfassungsrichterin Doris König im Juni, deren Nachfolge Brosius-Gersdorf antreten soll, kein Kompromiss zwischen den Koalitionsfraktionen gefunden sein, wird dem BVerfG eine aktivere Rolle zuzukommen. In diesem Fall ist das älteste Mitglied des Richterwahlausschusses des Bundestags gemäß § 7a Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) gesetzlich dazu verpflichtet, das Verfassungsgericht "unverzüglich" zu einem Vorschlag für den vakanten Posten zu unterbreiten.

Da die nächste reguläre Bundestagssitzung erst am 10. September stattfindet und die Koalitionsfraktionen eine Sondersitzung ablehnen, gilt eine vorherige Einigung als unwahrscheinlich.

Vorgehen wie im Fall Seegmüller

Bereits im Mai hatte das BVerfG eingegriffen, nachdem die Grünen dem Unionskandidaten Robert Seegmüller die Unterstützung verweigert hatten. Drei Monate später schlug das BVerfG einstimmig Günter Spinner als Kompromisskandidaten vor. Solche Vorschläge sind laut § 7a Abs. 4 BVerfGG nicht bindend, sondern gelten lediglich als Orientierungshilfe. Das Wahlrecht des Bundestags bleibt unangetastet.

Wie lange das BVerfG für neue Vorschläge braucht, ist unklar. Eine Stellungnahme zu solchen "hypothetischen Vorgängen" lehnt das Gericht derzeit ab.

Wenn auch drei Monate nach einem gerichtlichen Vorschlag keine Wahl erfolgt, kann der Bundesrat einspringen – allerdings ist auch dort eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig (§ 7 BVerfGG). Eine solche Wahl wäre für Schwarz-Rot aber unberechenbar, da die uneinheitlichen Mehrheitsverhältnisse in den Bundesländern – insbesondere mit Blick auf Koalitionen mit Union, FDP, BSW und Freien Wählern – das Wahlverhalten schwer kalkulierbar machen.

Union und SPD: "Sind in Gesprächen"

Trotz des Patts betonen beide Seiten zwischenzeitlich immer wieder, eine Einigung ohne gerichtliche Hilfe erzielen zu wollen. Aus den Koalitionsfraktionen heißt es übereinstimmend, man befinde sich weiterhin in Gesprächen. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch soll die Unionsfraktion Brosius-Gersdorf "die Möglichkeit des Gesprächs" geben, um abseits der aufgeheizten Stimmung eine sachliche Meinungsbildung zu ermöglichen.

Die Unionsfraktion gibt sich derweil "zuversichtlich, eine Lösung zu finden". So zeigt sich etwa Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) optimistisch: "Eine Wahl wäre bereits in der ersten Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause möglich." Zugleich betont sie: "Die Wahl von Richterinnen und Richter für das BVerfG ist ureigenste Aufgabe des Bundestags – dieses Recht sollten wir wahrnehmen und uns nicht aus der Hand nehmen lassen." Damit dürfte Klöckner die Hälfte der Bundesverfassungsrichter meinen, die der Bundestag im Normalfall wählt. Gemäß § 5 Abs. 1 BVerfGG wählt die andere Hälfte nämlich der Bundesrat.

Andere Kandidaten oder gleich ein ganz neues Wahlverfahren?

Ein Vorschlag aus der Unionsfraktion, ein ganz neues Richterpaket zu schnüren, ist laut CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann immer noch auf den Tisch. Allerdings hatten SPD und Grüne bereits angekündigt, diesen abzulehnen. 

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) forderte sogar einen kompletten Neustart des Verfahrens: "Alle Kandidaten sollten zurückgezogen und das Verfahren durch die Fraktionen völlig neu aufgesetzt werden." Dabei könnten laut Woidke auch die bisherigen Kandidatinnen und Kandidaten erneut nominiert werden. Wie genau dieses "neue Verfahren" aussehen soll, bleibt allerdings unkonkret. Er rät jedoch, die Oppositionsparteien – mit Ausnahme der AfD – frühzeitig einzubeziehen.

Aus der Linksfraktion heißt es, es gebe derzeit keine Absprachen für ein gemeinsames Vorgehen. Die Grünen lehnen eine Änderung der vorgeschlagenen Kandidaten aktuell ab. Woidkes öffentliche Ratschläge seien "deplatziert". Die Grünen setzen weiter auf eine Mehrheitsbildung im Bundestag für die aktuell nominierten Juristen.

Neue Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf

Die Universität Hamburg hat derweil ein Prüfverfahren zu neuen Plagiatsvorwürfen gegen Brosius-Gersdorf gestartet. Die Ombudsstelle der Hochschule habe entsprechende Hinweise erhalten, denen nun nachgegangen werde. Nach den jüngsten Anschuldigungen des selbst ernannten "Plagiatsjägers" Stefan Weber soll es Anhaltspunkte dafür geben, dass ihre Doktorarbeit "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" in Teilen von ihrem Ehemann Hubertus Gersdorf verfasst worden sei. Brosius-Gersdorf weist sämtliche Vorwürfe entschieden zurück. Sie habe ihre Dissertation "allein verfasst", teilte eine von ihr beauftragte Anwaltskanzlei mit. 

Die scharfe Kritik an dem öffentlichen Umgang mit Brosius-Gersdorf hält unterdessen an. So erklärte etwa der Präsident der Universität Potsdam, an der sie lehrt, Oliver Günther (SPD): "Es ist bedenklich, wie eine Persönlichkeit wie Frau Professorin Brosius-Gersdorf beschädigt und womöglich aus dem Rennen genommen werden."

Auch die Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann spricht von einem "ungeheuerlichen Vorgang". "Es muss endlich Schluss sein mit der Respektlosigkeit gegenüber den vorgeschlagenen und im Richterwahlausschuss mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählten Personen."

Die Besetzung der drei offenen Richterstellen bleibt damit weiter ungewiss. Ein Scheitern der Wahl droht, ein Vakuum zu erzeugen, das politischen Sprengstoff birgt.

Selbst wenn der Bundestag es auf Kandidatenvorschläge vom BVerfG ankommen lässt, muss das Gericht gemäß § 7a Abs. 2 BVerfGG drei Kandidatinnen oder Kandidaten pro freiem Platz benennen – insgesamt also neun. Nach den jüngsten Entwicklungen stellt sich allerdings die Frage, wer bereit wäre, für das höchste deutsche Gericht zu kandidieren.

Mit Material der dpa

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Geplatze Verfassungsrichterwahl: . In: Legal Tribune Online, 06.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57843 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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