Ermittlungen gegen Whistleblower?: Gehei­mes Deutsch­land

von Tanja Podolski

15.07.2015

Die Redaktion erfuhr es aus den Medien: Der Verfassungsschutz hat Strafanzeige gegen  Quellen des Online-Portals netzpolitik.org gestellt. Die Redakteure müssen mit Ermittlungen in ihrem Umfeld rechnen. Das Leben für Whistleblower wird härter.

Gefühlt ist es nicht lange her, dass der Begriff "Whistleblower" positiv besetzt war. Er stand für das Aufdecken von Missständen, für Zivilcourage. Seit Julian Assange von WikiLeaks und dem NSA-Enthüller Edward Snowden ändert sich das – jedenfalls im Blick der Behörden und Politik. Der Whistleblower wird zum Verräter, ein Staatsfeind. Das gilt über Bande auch für netzpolitik.org. Die fünfköpfige Redaktion versteht sich selbst als zwischen WikiLeaks und dem Spiegel stehend, sagt Chefredakteur Markus Beckedahl.

Das Online-Portal berichtet über Datenentwicklungen und hat dabei "die Philosophie, wenn es geht Originaldokumente zu veröffentlichen", sagt Beckedahl. "Das halten wir für wichtig und notwendig für die Transparenz." An der Stelle seien sie dann "mehr WikiLeaks als Spiegel".

Netzpolitik stellte vertrauliche Dokumente zu Spionage-Einheit online

Diesem Grundsatz entsprechend hatte netzpolitik.org im Februar geheime Dokumente veröffentlicht, die den Journalisten anscheinend aus den Reihen des Verfassungsschutzes zugespielt worden waren. Inhaltlich ging es um das Budget der deutschen Geheimdienste für 2013. Im April legten sie den aktuellen Wirtschaftsplan nach, veröffentlichten ein als vertraulich eingestuftes Konzept für eine neue Einheit beim Verfassungsschutz und den zugehörigen Organisationsplan. Die Redaktion stellte dar: "Für den Inlandsgeheimdienst wurden 2,75 Millionen Euro für den Posten 'Technische Unterstützung des Prozesses Internetbearbeitung" veranschlagt.

Zusammengefasst: Für mehrere Millionen Euro solle beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine Einheit mit über 75 Spionen eingerichtet werden. Diese solle "Chats und Facebook überwachen, Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke erstellen sowie verdeckte Informationen erheben'", schrieb netzpolitik.org.

Information offenbar bewusst gestreut

In beiden Berichten des Portals berufen sich die Journalisten also auf geheime Dokumente. Der Verfassungsschutz soll daraufhin gegen die Informanten der geheimen Dokumente, die aus dem Verfassungsschutz oder dem nahen Umfeld stammen müssen, Strafanzeige gestellt haben. Angeblich zog der Generalbundesanwalt bereits die Ermittlungen an sich.

Der Deutschlandfunk hatte dies als erster gemeldet, von dort erfuhr auch netzpolitik.org selbst von der Strafanzeige. Wer die Information an den Deutschlandfunk gestreut hat, ist unbekannt, die Behörden selbst hüllen sich in Schweigen und wollen die Strafanzeige und die Aufnahme von Ermittlungen weder bestätigen noch dementieren.

"Wir gehen davon aus, dass diese Info gezielt in Richtung Deutschlandfunk lanciert wurde, um unsere und andere Quellen einzuschüchtern", teilt Beckedahl auf der eigenen Website mit. Der Einschüchterungsversuch habe jedenfalls insofern Erfolg, als dass Informanten Angst bekommen werden, ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten. So werde "die Berichterstattung von netzpolitik.org und andere kritische Berichterstattung über den Überwachungsskandal und die zunehmende Ausweitung der Befugnisse von Geheimdiensten behindert." Der Artikel über die Vorgänge trägt die Überschrift "Einschüchterungsversuch: Generalbundesanwalt soll Whistleblower jagen".

Verfassungsschutz und Generalbundesanwalt schweigen

Der Verfassungsschutz hat die Strafanzeigen nie bestätigt. Auch gegenüber LTO teilt ein Sprecher lediglich die übliche Floskel mit, die schon in anderen Medien zu lesen war: "Wir ärgern uns über Durchstechereien, aber wie wir damit umgehen, das kommentieren wir nicht." Eine Sprecherin des Generalbundesanwaltes konnte sich gleichfalls nicht zu einer klaren Aussage durchringen, teilte aber mit: "Wir sind damit befasst."

Aus Sicherheitskreisen wird allerdings zumindest ein möglicher Grund für das Schweigen mitgeteilt. Mit einer Erklärung begebe man sich in eine öffentliche Arena, wo das Gespräch über den Umgang mit einem Geheimnisverrat die Geheimhaltung an sich ad absurdum führe. Angeblich könnte die bloße Kommentierung der Vorgänge als Bestätigung der Authentizität der von netzpolitik veröffentlichten Dokumente betrachtet werden. Tatsächlich wertet netzpolitik allein die Berichte anderer Medien über eine Strafanzeige als Bestätigung der Echtheit der Dokumente. Das stelle eine Behörde wie den Verfassungsschutz wiederum vor das Problem, die Geheimhaltungsregeln einzuhalten, war zu vernehmen.

Haushaltsplan für Geheimdienste ist geheim

In den Dokumenten geht es um als vertraulich eingestufte Informationen wie den Plan, eine neue Einheit zu installieren. Die Geheimhaltung erstreckt sich auch auf die Höhe der Mittel, die für konkrete Maßnahmen bereitgestellt werden. Insoweit bestehe für die drei Geheimdienste Deutschlands - den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz - eine Ausnahme vom Grundsatz, dass der Bundeshaushalt öffentlich ist. Ziel sei es, Rückschlüsse auf die Maßnahmen der Geheimdienste zu vermeiden, heißt es aus Sicherheitskreisen.

Das droht wohl anhand der veröffentlichten Unterlagen. Wenn man den Sicherheitskreisen Glauben schenken möchte. Daher wäre auch die behauptete Einschaltung des Generalbundesanwaltes in beiden Fällen folgerichtig – er ist zuständig für Straftaten, die sich in schwerwiegender Weise gegen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland richten.

Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Ermittlungen gegen Whistleblower?: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16227 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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