Wer Recht hat, muss auch zu seinem Recht kommen. Dafür braucht es mehr Ressourcen, denn der Rechtsstaat kann nur so gut sein wie die Justiz, die seine Gesetze umsetzt. Davon gab es einige. Appell und Bilanz von Heiko Maas.
Rechtspolitik bedeutet mehr, als die Wahl der Bundesrichter vorzubereiten und die Gesetzentwürfe der Bundesregierung auf ihre Rechtsförmlichkeit zu prüfen. Rechtspolitik ist Gesellschaftspolitik. Unsere Gesetze müssen aktuell und zeitgemäß sein. Wir brauchen ein modernes Recht für eine moderne Gesellschaft. Mindestens genauso wichtig ist, dass unser Recht gegenüber jedermann durchgesetzt wird, dass derjenige, der Recht hat, auch zu seinem Recht kommt und dass wichtige Lebensbereiche nicht von rechtlichen Regeln ausgenommen sind.
Wenn all dies nicht gewährleistet ist, wenn am Ende der Eindruck entsteht, dass wer Recht hat, kein Recht bekommt, dann droht uns eine Erosion des Rechtsbewusstseins. Ohne die freiwillige Beachtung des Rechts durch seine Bürger kann auf Dauer kein freiheitlicher Rechtsstaat bestehen. Und: Die besten Gesetze nützen nichts, wenn sie nicht ordentlich vollzogen werden.
Mehr Ressourcen für die Justiz
Wir brauchen in der Justiz ausreichend Personal und eine moderne Infrastruktur. Wenn wir weiterhin die besten Köpfe für den Justizdienst gewinnen wollen, brauchen wir zudem eine attraktive Besoldung in ganz Deutschland. Und die Besoldung in den einzelnen Ländern darf auch nicht weiter auseinanderdriften.
Wir haben seit 2015 das Personal beim Generalbundesanwalt um fast 20 Prozent aufgestockt; aber es sind vor allem die Länder, die hier gefordert sind. Der Deutsche Richterbund schätzt, dass bundesweit rund 2.000 Richter und Staatsanwälte fehlen. Was nützen mehr Polizei und eine Erhöhung der Aufklärungsquote, wenn es anschließend an Staatsanwälten und Richtern mangelt, um Täter auch anzuklagen und abzuurteilen?
Die Digitalisierung wird die Justiz effizienter und bürgernäher machen. Die Attraktivität und Autorität unserer Justiz hängen aber auch vom Zustand der Gebäude ab, in der sie arbeitet: Marode Gerichtssäle untergraben Ansehen und Autorität der Justiz. Justizgebäude sollten Leuchttürme der Gerechtigkeit sein. Deshalb sind in der gesamten Fläche deutlich mehr Investitionen nötig.
Vom Recht im Netz
Die Digitalisierung bringt unseren Rechtsstaat allerdings auch an einen Scheideweg: Nehmen wir hin, dass das Internet unsere Gesetze und damit auch unsere demokratische Streitkultur massiv infrage stellt? Oder machen wir Ernst mit dem Anspruch, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist? Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. In einer offenen Gesellschaft, in einer Demokratie sind Streit und Debatte unverzichtbar. Zur Meinungsfreiheit gehören auch scharfe und hässliche Äußerungen. Das muss jeder und jede ertragen können.
Aber die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt: Beleidigungen, Bedrohungen, Mordaufrufe, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge – mit solchen kriminellen Hass-Postings sollen Andersdenkende eingeschüchtert und mundtot gemacht werden. Solche Hass-Kommentare in sozialen Netzwerken sind die wahren Angriffe auf die Meinungsfreiheit. Sie müssen nicht nur konsequent von der Justiz verfolgt, sondern auch schnell aus dem Netz gelöscht werden.
Es geht hier nicht nur um die Streitkultur und den Kampf gegen die verbale Verrohung im Netz. Es geht auch darum, dass wir deutlich machen, dass unser Strafgesetzbuch auch online gilt. Und: Bei uns steht niemand über dem Gesetz – auch nicht Facebook, Twitter oder YouTube. Deshalb haben wir soziale Netzwerke in die Pflicht genommen. Diese sind schon lange verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. Allerdings sind sie dieser Aufgabe nur äußerst unzureichend nachgekommen. In Zukunft drohen ihnen Bußgelder, wenn sie kein effektives Beschwerdemanagement haben, das gewährleistet, dass offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden.
2/2: Deutschland braucht die Musterfeststellungsklage
Auch der aktuelle Diesel-Skandal in der Automobilindustrie zeigt, dass es manchmal für die Kunden schwer ist, sich gegen die Verletzungen ihrer Rechte zur Wehr zu setzen. Sie scheuen Aufwand, Kosten und Risiko, vor Gericht zu ziehen.
Die richtige Antwort darauf ist die Musterfeststellungsklage. Leider ist sie von der CDU/CSU in dieser Wahlperiode blockiert worden. Ich werde weiter dafür kämpfen: In Zukunft sollen Verbände massenhaft auftretende verbraucherrechtliche Streitigkeiten mit nur einer Klage vor Gericht bringen können. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nicht selbst klagen, sondern können ihre Ansprüche in diesem Verfahren niedrigschwellig und kostengünstig über ein elektronisches Klageregister anmelden.
Zentrale Streitfragen können dann zügig und einheitlich entschieden werden. Das erleichtert auch das Zustandekommen von Vergleichen zwischen den Parteien. Verbraucherinnen und Verbraucher kommen so zu ihrem guten Recht. Unternehmen können nicht mehr darauf bauen, mit kleineren Rechtsverstößen davonzukommen. Die Justiz wird entlastet, weil zahlreiche Parallelprozesse vermieden werden.
Ein starker Staat zum Schutz der Schwachen
Es war auch die neoliberale Ideologie des "schlanken Staates", die etwa einen massiven Stellenabbau bei der Polizei verursacht hat. Nach der eigentlichen Tat erhält das Rechtsbewusstsein der Menschen leider zu oft einen zweiten Schlag, wenn ihnen mitgeteilt wird, dass das Verfahren eingestellt wird, da der Täter nicht zu ermitteln war. Dabei geht es um den Schutz der Schwachen: Die Opfer des NSU-Terrors hätten einen starken Staat gebraucht, der der braunen Bande rechtzeitig auf die Spur gekommen wäre und deren Mordserie verhindert hätte.
Wir haben die notwendigen gesetzgeberischen Konsequenzen aus dem Staatsversagen bei den NSU-Morden gezogen. Der Generalbundesanwalt kann jetzt öfter und schneller eingreifen, damit nicht regionale Zuständigkeitskonflikte die Arbeit der Behörden behindern. Im Strafgesetzbuch ist klargestellt, dass rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Das sensibilisiert auch die Ermittler, stärker auf solche Motive zu achten. Keine rassistische Tat darf mehr als Kneipenschlägerei oder Nachbarschaftsstreit abgetan werden.
Auch die Gefahren durch den internationalen Terrorismus sind enorm. Deshalb war es richtig, dass wir unser Strafrecht hier angepasst haben. Extremistische Straftäter können mithilfe der elektronischen "Fußfessel" besser überwacht werden, und das Personal bei den Sicherheitsbehörden des Bundes haben wir aufgestockt. Wir haben bei alledem die Grundrechte beachtet. Denn wenn wir im Kampf gegen den Terror unsere Freiheit preisgeben, haben die Terroristen schon den ersten Sieg errungen.
Stalking, Nein heißt Nein und illegale Autorennen
Wo es der Freiheit dient, schaffen wir Strafvorschriften auch ab – wie etwa die "Majestätsbe-leidigung". Wir brauchen keine Privilegien für Autokraten wie Herrn Erdoğan. Das Recht soll nicht bevormunden, sondern schützen – gerade im Alltag.
Deshalb haben wir den bislang wirkungslosen Anti-Stalking-Paragraphen so verschärft, dass Stalker früher belangt werden können und Frauen mehr Sicherheit haben. Wir haben außerdem den Grundsatz "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht umgesetzt: Wer erkennt, dass jemand keinen Sex will, sich aber darüber hinwegsetzt, macht sich strafbar.
Für Wohnungseinbrüche gilt jetzt eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Das erlaubt den Einsatz moderner Ermittlungsinstrumente gegen die oft bandenmäßig organisierten Täter und verhindert vorschnelle Verfahrenseinstellungen. Und mit Blick auf die Verrückten, die bei illegalen Autorennen in deutschen Städten Menschen in tödliche Gefahr bringen, gehen wir mit einem verschärften Verkehrsstrafrecht vor.
Den Rechtsstaat nicht kaputtsparen
Unser Rechtsstaat lebt vom Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger. Die Aufgabe einer verantwortungsvollen Rechtspolitik ist es, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit dieses Vertrauen nicht enttäuscht wird. Allein die Gesetze zu reformieren, ist allerdings nur ein erster Schritt.
Gerechtigkeit braucht eine starke Justiz. Es gibt Dinge, die sind wichtiger als die "Schwarze Null". Und dazu gehört die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates. Zur Einhaltung der Schuldenbremse haben viele Länder auch in der Justiz Personal abgebaut. Geringe Aufklärungsquoten und viele eingestellte Verfahren sind unter anderem die fatale Folge einer falschen Sparpolitik. Zum Teil ist der Schalter jetzt wieder umgelegt. Aber das reicht nicht. Wir müssen die Prioritäten richtig setzen. Wir dürfen unseren Rechtsstaat nicht kaputtsparen.
Der Bund ist bereit, seinen Teil der Verantwortung zu tragen. Hier sind auch die Länder in besonderem Maße gefordert, wieder stärker in die Justiz zu investieren. Wenn Strafverfahren allein wegen Arbeitsüberlastung der Richter und Staatsanwälte eingestellt werden, nimmt das Vertrauen der Menschen in unseren Rechtsstaat schweren Schaden.
Heiko Maas (SPD) ist seit September 2013 Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.
Heiko Maas, Gastbeitrag von Bundesjustizminister Heiko Maas: Der Rechtsstaat lebt vom Vertrauen . In: Legal Tribune Online, 13.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24493/ (abgerufen am: 20.04.2024 )
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