Der Fall "PietSmiet" auf dem Gamescom Congress: Das Gesetz, der Spiel­ver­derber

von Marcel Schneider

24.08.2017

2/2: Rundfunklizenz nicht nur teuer, sondern kompliziert

Dabei sind die Kosten für eine Lizenz, die je nach  Wirtschaftlichkeit fünfstellige Beträge im unteren Bereich ausmachen können, für manche Kanäle und die dahinter stehenden Unternehmen nicht einmal das Hauptproblem. So wandte Dr. Pietro Graf Fringuelli, Rechtsanwalt und Partner bei CMS in Köln, ein: "So eine Rundfunklizenz druckt man sich nicht mal eben aus und schickt sie an die Aufsichtsbehörde zurück. Sie zu beantragen ist vielmehr höchst kompliziert und setzt Expertenwissen voraus, das sich die Streamer in Form von Rechtsberatung in der Regel extern einkaufen müssen."

Noch ein Knackpunkt: Wer ernsthaft über den Erwerb einer Rundfunklizenz nachdenkt, um mit Livestreams wirtschaftlich erfolgreich zu werden, hat die nötigen Ambitionen und klare Ziele vor Augen. Häufiger ist allerdings der Fall, dass Streamer klein, teils sogar nur hobbymäßig anfangen und entweder durch Zufall oder langsame Ausweitung ihres Angebots erfolgreich werden, bis sie die relevante Schwelle übertreten und sich so – mangels rechtlicher Kenntnisse oft unbewusst – dem Lizenzrisiko aussetzen.

Föderalismus verhindert schnelle Reformen

Schwartmann schlug vor, solchen Neulingen das "Reinwachsen" in das Geschäft zu erleichtern und bei einer Reform des Rundfunkstaatsvertrages einen "Vertrauens- und Freiheitsvorschuss" zu gewähren, der "an einen empfindlichen Sanktionskatalog geknüpft wird." So könne man für den Anfang eine Anzeige anstelle einer vollwertigen Lizenz  genügen lassen, um nach einem festen Zeitraum – etwa nach einem halben Jahr – erneut von der Behörde prüfen zu lassen, ob sich das Projekt zu einem lizenzpflichtigen Angebot ausgewachsen hat.

Das entspricht in etwa dem "abgestuften System", das in den zuständigen Arbeitskreisen der Länderkommission derzeit diskutiert werde, wie Heike Raab verriet. Die Staatssekretärin und Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund für Europa, Medien und Digitales berichtete ebenso über Pläne, "die Schwellenvoraussetzungen generell zu überarbeiten, um den Spezifika der Angebote aus dem Internet gerecht zu werden."

Die Verantwortlichen haben die Probleme also auf dem Schirm, eine Umsetzung wird aber noch auf sich warten lassen: "Koordinieren Sie mal 16 Bundesländer und unterschiedliche Ansichten wie die eines Horst Seehofers oder eines Olaf Scholz", so Raab. Schmid betonte, dass sich die Landesmedienanstalten auch "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten" in der Regel möglichst kulant zeigten. Die gesamte Branche sei aber genau wie die Aufsichtsbehörden "letztendlich auf den Gesetzgeber angewiesen".

Smits selbst zeigte sich mit dem Reformprozess zufrieden. Regelmäßig wird er zu diversen Veranstaltungen eingeladen, er steht auch in regem Kontakt mit der LfM. Ob und wann seine Kanäle aber wieder online gehen, ist indes völlig offen.

Zitiervorschlag

Marcel Schneider, Der Fall "PietSmiet" auf dem Gamescom Congress: Das Gesetz, der Spielverderber . In: Legal Tribune Online, 24.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24125/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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