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Spielsperre für US-Nationalspieler zur Bewährung ausgesetzt: Wenn Regeln nur noch Kulisse sind

Gastbeitrag von Dr. Paul Lambertz

06.07.2026

Fußballer Folarin Balogun

US-Nationalspieler Folarin Balogun regt sich über seine Rote Karte auf, die er im WM-Sechzehntelfinale am 1. Juli im Spiel gegen Bosnien-Herzegowina bekommen hat. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Paul Kitagaki Jr.

Weil es Donald Trump so wollte, darf der US-amerikanische Fußball-Nationalspieler Folarin Balogun trotz seiner Roten Karte das WM-Achtelfinale gegen Belgien spielen – entgegen den Regeln der FIFA. Eine Einordnung von Paul Lambertz.

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Der Fußball-Weltverband FIFA hat ein erstaunliches Talent, sich selbst in Momenten zu beschädigen, in denen sie eigentlich nur das Nächstliegende tun müsste: ihre eigenen Regeln anwenden. Die Causa Folarin Balogun ist dafür ein ziemlich gutes Beispiel. Nicht, weil die rechtliche Frage besonders kompliziert wäre. Sondern weil die rechtlich gerade noch vertretbare Antwort politisch, sportlich und institutionell verheerend wirkt.

Was ist passiert? Balogun, Stürmer der USA und bis dahin einer der auffälligsten Spieler dieser Weltmeisterschaft, sah am 1. Juli im Spiel gegen Bosnien-Herzegowina nach VAR-Überprüfung die Rote Karte. Der Vorwurf: ein hartes Einsteigen gegen Tarik Muharemovic. Man kann über die Karte streiten. Sie war hart, sie war für viele zu hart, sie war aber jedenfalls nicht völlig aus der Welt. Nach den FIFA-Regeln ist die unmittelbare Folge einer Roten Karte grundsätzlich klar: automatische Sperre für das nächste Spiel. Art. 66.4 des FIFA Disciplinary Code formuliert genau das; auch die WM-Regularien enthalten eine entsprechende automatische Sperre nach einem Feldverweis. Der belgische Verband hat gerade darauf verwiesen und prüft nach Medienberichten rechtliche Optionen.

Die FIFA entschied trotzdem anders. Sie setzte die automatische Sperre Baloguns für ein Jahr zur Bewährung aus. Begründung: Art. 27 des FIFA Disciplinary Code. Diese Vorschrift erlaubt es dem zuständigen Spruchkörper, die Umsetzung einer Disziplinarmaßnahme ganz oder teilweise auszusetzen und dafür eine Bewährungszeit von einem bis vier Jahren anzuordnen. Genau so wurde es im Fall Balogun gemacht. Formal ist das nicht völlig abwegig. Wer nur den Wortlaut von Art. 27 liest, findet dort eine Grundlage. Wer aber das Zusammenspiel mit Art. 66.4 und den Turnier-Regularien ernst nimmt, erkennt sofort den Widerspruch: Die automatische Sperre soll gerade die Spielordnung schützen, Vorhersehbarkeit schaffen und verhindern, dass nach jedem Platzverweis ein politischer, medialer oder verbandlicher Aushandlungsprozess beginnt.

Keine glaubwürdige Rechtfertigung

Die FIFA mag die Entscheidung juristisch irgendwie erklären, doch eine glaubwürdige Rechtfertigung bleibt aus. Letztendlich geht es nicht nur um reine Normtechnik, sondern um die Frage, ob Regeln bei der FIFA tatsächlich gelten oder ob sie im richtigen politischen Moment beliebig angepasst werden können.

Besonders brisant wird die Situation durch den Anruf von US-Präsident Donald Trump bei Gianni Infantino. Mehrere Medien berichten, Trump habe Infantino persönlich gebeten, die Rote Karte bzw. die Sperre zu überprüfen. Die FIFA und das Weiße Haus haben den Inhalt des Telefonats zwar nicht transparent offengelegt, doch Trumps öffentlicher Dank an die FIFA für das "Richtige" und die Korrektur einer "großen Ungerechtigkeit" sprechen Bände. Inzwischen hat der US-Präsident eingeräumt, dass er FIFA-Boss Infantino um die Aufhebung der Sperre gebeten hat.

Rechtlich führt das zur bekannten Grenze gerichtlicher Kontrolle im Sport. Die Meca-Medina-Entscheidung des EuGH von 2006 (Rechtssache C-519/04 P) stellt fest, dass Sportregeln unionsrechtlich überprüfbar sein können, wenn sie wirtschaftliche Tätigkeiten berühren und etwa Wettbewerbs- oder Grundfreiheiten tangieren. Der EuGH hat aber zugleich anerkannt, dass es sportliche Regeln gibt, die ihrem Wesen nach zur Organisation des Wettbewerbs gehören, einem legitimen Zweck dienen und nicht von Gerichten zu Ersatz-Schiedsrichterentscheidungen umgebaut werden sollen. Genau deshalb werden Gerichte eine einzelne Rote Karte oder deren sportinterne Folgen nur in extremen Ausnahmefällen anfassen. Das Spielfeld ist kein Gerichtssaal, und der EuGH ist keine VAR-Zentrale in Luxemburg.

Daraus folgt: Die FIFA ist grundsätzlich frei, ihre Spiel- und Disziplinarregeln anzuwenden. Sie darf Spruchkörper einsetzen, Sanktionen staffeln, Sperren bemessen und in gewissen Grenzen auch Bewährungen aussprechen. Diese Autonomie ist für den Sport notwendig. Kein Wettbewerb funktioniert, wenn jedes Foul am nächsten Morgen vor einem staatlichen Gericht neu verhandelt wird. Aber Autonomie ist kein Freibrief zur selektiven Regelanwendung. Gerade weil Gerichte Spielregeln nur zurückhaltend überprüfen, muss der Verband selbst besonders sauber, konsistent und transparent handeln. Wer die externe Kontrolle kleinhalten will, muss intern umso verlässlicher sein.

Das System FIFA zerlegt sich selbst

Und genau hier beginnt das System FIFA, sich selbst zu zerlegen. Nicht durch einen einzelnen Anwendungsfehler. Sondern durch die Wiederholung eines Musters. Regeln werden mit großem Pathos verkündet, dann opportunistisch angewandt, danach mit einer formalistischen Normbegründung verteidigt. Bei Cristiano Ronaldo wurde eine Sperre nach einer Roten Karte in der WM-Qualifikation reduziert beziehungsweise teilweise zur Bewährung ausgesetzt; schon das war umstritten. Bei Balogun geht die FIFA nun noch weiter: Die automatische Sperre wird nicht nur abgemildert, sondern faktisch für das nächste Spiel beseitigt. Der Unterschied ist entscheidend. Denn damit wird aus einer Milderung eine sportliche Verfügbarkeitsentscheidung zugunsten eines Gastgebers.  

Das passt leider in das Gesamtbild dieser WM. Die FIFA hat das Turnier auf 48 Mannschaften und 104 Spiele aufgebläht. Sie hat in Nordamerika ein Ticketmodell zugelassen, das mit dynamischen Preisen arbeitet und Fans teils mit extremen Preisen konfrontiert. Die FIFA verweist auf Marktnachfrage, Entwicklungsfinanzierung und volle Stadien; Kritiker sehen darin eine Monopolisierung von Fanloyalität. Auch die neuen verpflichtenden Trinkpausen werden offiziell mit Spielergesundheit und gleichen Bedingungen begründet. Das Anliegen ist legitim, gerade bei extremer Hitze. Aber wenn Pausen selbst in klimatisierten Stadien zwingend stattfinden, wenn sie taktisch genutzt werden und wenn TV-Zuschauer plötzlich Werbefenster sehen, entsteht wieder derselbe Eindruck: Der sportliche Zweck ist da, aber die Vermarktungslogik läuft immer mit.

Man muss nicht jede FIFA-Entscheidung skandalisieren. Trinkpausen können medizinisch sinnvoll sein. Dynamische Ticketpreise können ökonomisch erklärbar sein. Art. 27 kann rechtlich existieren. Aber ein Verband verliert nicht erst dann Glaubwürdigkeit, wenn seine Entscheidungen rechtswidrig sind. Er verliert sie früher: wenn niemand mehr glaubt, dass die Begründung der eigentliche Grund ist.

Die Causa Balogun ist deshalb gefährlicher als eine falsche Rote Karte. Eine falsche Rote Karte gehört zum Fußball. Selbst eine harte Sperre gehört zum Fußball. Was nicht dazugehört, ist der Eindruck, dass ein Staatspräsident beim FIFA-Präsidenten anruft und kurz darauf eine eigentlich automatische Sperre verschwindet. Vielleicht war alles regelkonform. Vielleicht war der Anruf nicht entscheidend. Vielleicht hätte die Disziplinarkommission auch ohne politischen Druck so entschieden. Das Problem ist: Nach Jahren der FIFA-Geschichte klingt diese Version nicht mehr besonders überzeugend.

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Fataler Gewohnheitseffekt

Was muss noch passieren, bis sich das System FIFA endgültig selbst zerlegt? Wahrscheinlich mehr, als einem lieb sein kann. Denn dieses System ist erstaunlich widerstandsfähig. Es lebt von nationalen Verbänden, die profitieren; von Sponsoren, die Reichweite kaufen; von Fans, die trotz Wut einschalten; und von Spielern, die keine echte Alternative zur Weltmeisterschaft haben. Deshalb wird vermutlich auch diesmal nichts Grundsätzliches passieren. Belgien kann protestieren, Kommentatoren können sich empören, Juristen können Art. 27 und Art. 66.4 gegeneinanderlegen. Am Ende wird gespielt.

Aber genau darin liegt der Kern. Systeme zerlegen sich selten mit einem großen Knall. Sie zerlegen sich durch Gewöhnung. Erst gewöhnt man sich an überteuerte Tickets. Dann an Turniere, die größer sind, als der Wettbewerb sportlich braucht. Dann an Trinkpausen, die auch Werbepausen sein könnten. Dann an Präsidenten in VIP-Logen. Und irgendwann auch daran, dass Regeln bei den einen zwingend und bei den anderen verhandelbar sind.

Die FIFA wird an Balogun nicht untergehen. Aber sie zeigt wieder einmal, wie man die wichtigste Währung des Sports entwertet: das Vertrauen, dass für alle dieselben Regeln gelten. Ein Verband kann viel überstehen. Korruptionsvorwürfe, schlechte Kommunikation, absurde Ticketpreise, aufgeblähte Turniere. Was er auf Dauer nicht überstehen sollte, ist der Eindruck, dass das Spielfeld nicht mehr eben ist. 

Wahrscheinlich passiert trotzdem nichts. Genau das ist das Problem.

Foto: Ilja Emrich

Autor Dr. Paul Lambertz arbeitet als Fachanwalt für Sportrecht in Düsseldorf.

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Spielsperre für US-Nationalspieler zur Bewährung ausgesetzt: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60357 (abgerufen am: 14.08.2026 )

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