Druckversion
Dienstag, 10.02.2026, 04:51 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/fussball-super-league-uefa-dfb-nationalmannschaft-champions-league-bvb-kartellrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
44769

"Juristische Schlacht" wegen Super League: Cham­pions League-Aus­schluss kar­tell­rechts­widrig?

von Hasso Suliak

20.04.2021

Banner der UEFA Champions League

(c) picture alliance / SvenSimon | FrankHoermann/SVEN SIMON

Nach der Ankündigung von zwölf europäischen Spitzenvereinen zur Gründung einer Super League würde die UEFA die abtrünnigen Clubs und deren Spieler am liebsten sofort aus allen Wettbewerben verbannen. Allerdings gibt es rechtliche Bedenken.

Anzeige

Die Aufregung im europäischen Fußball ist seit Montag groß: Nach der Ankündigung von zwölf europäischen Top-Klubs, darunter bislang jedenfalls noch kein deutscher Verein, einen eigenen europäischen Wettbewerb, die sogenannte Super League zu gründen, hat der europäische Fußballverband UEFA harte Sanktionen gegen die betreffenden Vereine angekündigt. Ihnen soll der Ausschluss aus allen europäischen Wettbewerben drohen. Indes: Sportrechtler haben Bedenken, ob ein solcher Ausschluss kartellrechtlich zulässig wäre.

Am Freitag entscheidet sich auf einer außerordentlichen Sitzung des UEFA-Exekutivkomitees, ob bereits die aktuelle Europapokal-Saison von Sanktionen der UEFA betroffen ist. Im Champions League Halbfinale droht dann den Super League -Teams Real Madrid, FC Chelsea und Manchester City die Suspendierung. Im Semifinale der Euroleague wären die Manchester United und Arsenal London betroffen.

Eine "juristische Schlacht" zwischen den Verantwortlichen der Super League und der UEFA erwartet das Fußballmagazin "Kicker": Während die gemeldeten Super League-Teilnehmer AC Milan, der FC Arsenal, Atletico Madrid, der FC Chelsea, der FC Barcelona, Inter Mailand, Juventus Turin, Manchester City, Manchester United, Real Madrid und Tottenham Hotspur am Montag ankündigten "Gespräche mit der UEFA und der FIFA zu führen, um gemeinsam und partnerschaftlich die besten Ergebnisse für die neue Liga und den Fußball als Ganzes zu erzielen", reagierte UEFA-Präsident Alexander Ceferin, ein ausgebildeter Rechtsanwalt aus Slowenien, empört:

UEFA: "Wir werden alle Sanktionsmöglichkeiten ergreifen"

"Die Spieler, die in der Super League spielen, werden keine WM und EM mehr spielen können, sie werden nicht mehr ihre Nationalmannschaft vertreten können." Ein Ausschluss aus dem Ligabetrieb stehe ebenfalls zur Diskussion, dies sei dann aber Sache einer jeden nationalen Liga. Ceferin zufolge sei die Rechtsabteilung der UEFA dabei, die Situation zu analysieren und ein entsprechendes Vorgehen vorzubereiten. "Wir werden alle Sanktionsmöglichkeiten ergreifen. Meine persönliche Meinung ist: Klubs und Spieler sollten so schnell wie möglich aus den Wettbewerben verbannt werden."

Deutsche Sportrechtler, wie etwa der renommierte Kölner Hochschullehrer Prof. Dr. Jan F. Orth, halten dieses Vorgehen für rechtlich vertretbar, verweisen aber auch auf juristische Unwägbarkeiten: "Grundsätzlich ist ein Ausschluss aus den Wettbewerben rechtlich möglich, wenn die Verbände in ihrer Satzung eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage haben." Ein derartiger Genehmigungsvorbehalt für die Teilnahme an Wettbewerben, die nicht von den zuständigen Verbänden organisiert werden, sei in allen Sportarten weltweit absolut üblich.

Dahinter, so Orth, stehe das im Sport fast weltweit geltende "Ein-Platz-Prinzip“. Dieses bedeute, dass es für jede Sportart in jedem regionalen Gebiet immer nur einen zuständigen Verband geben könne. "Um dieses Prinzip zu sichern, wollen die Verbände verhindern, dass Vereine außerhalb dieser Verbandsstrukturen an Wettbewerben teilnehmen." Allerdings gibt Orth zu bedenken: "Ob dieses Prinzip rechtens ist, ist seit Langem umstritten und auch noch nicht abschließend entschieden."

UEFA drohen Schadensersatzforderungen

Für "denkbar" hält es der Kölner Hochschullehrer auch, dass die UEFA den Spielern der Super-League-Clubs verbieten, an der Europameisterschaft oder Weltmeisterschaft teilzunehmen. Betroffen wäre davon derzeit die deutschen Nationalspieler Toni Kroos von Real Madrid, Marc-Andre Ter Stegen vom FC Barcelona, Manchester-City-Profi Ilkay Gündogan sowie die Chelsea-Spieler Timo Werner, Kai Havertz und Antonio Rüdiger. "Was für die Vereine gilt, wird auf die Spieler übertragen", so Orth. Letztlich, so der Sportrechtler, stelle sich bei den Ausschlüssen für Spieler oder Vereine ein kartellrechtliches Problem: "Die Strafen würden ja darauf abzielen, die Vereine davon abzuhalten, Verträge zur Errichtung einer Super League abzuschließen. Die Verbände könnten also ihre Marktmacht missbrauchen. Sie greifen ja in die Vertragsfreiheit und den wirtschaftlichen Gestaltungsfreiraum der Vereine ein."

Orth verweist auf eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG), das der UEFA möglicherweise ein Dorn im Auge sein könnte. So habe das EuG im Fall der International Skating Union (ISU) im Dezember 2020 entschieden, dass derartige Sanktionen für die Teilnahme an externen Wettbewerben kartellrechtswidrig sein können, insbesondere, wenn den Sportlern dadurch Einnahmen entgehen, die der Lebensführung dienen.

Kartellrechtliche Bedenken äußert LTO gegenüber auch der Berliner Sportrechtsexperte Fabian Reinholz von der Kanzlei HÄRTING: "Die UEFA ist Monopolist und der Rausschmiss der Clubs (wie auch die angedrohte Sperre von Spielern für künftige UEFA Wettbewerbe) sind ja faktisch Zugangsverbote (mit ausschließlich Sanktionscharakter) und könnten daher unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sein. Dann drohen UEFA Prozesse zur Außerkraftsetzung der Maßnahme und Schadensersatzforderungen."

Ähnlich sieht es auch der Dortmunder Sport- und Wirtschaftsrechtler Prof. Dr. Markus Buchberger. Er sieht die UEFA rechtlich in einer verzwickten Lage: "Wenn die Teilnahme an einem Parallelwettbewerb vertraglich zwischen UEFA und den Vereinen nicht ausgeschlossen wurde, gibt es meines Erachtens wenig Handhabe gegen die Clubs der Super League. Und sollte der Ausschluss von Parallelwettbewerben vertraglich fixiert sein, könnte dies ein kartellrechtliches Problem der UEFA darstellen, so Buchberger. "Wenn sich später herausstellen sollte, dass ein Ausschluss für das Halbfinale und das mögliche Finale rechtswidrig waren, drohen hohe Schadensersatzforderungen."

Wird PSG zum Champions-League Sieger erklärt?

Sollte die UEFA am Freitag die betroffenen Teams aus dem laufenden Wettbewerb ausschließen, stellt sich unterdessen die Frage, wie Champions League und Euroleague in dieser Saison zu Ende gespielt werden könnten. Denkbar ist, dass die im Viertelfinale den Super League-Teams unterlegenen Mannschaften (soweit sie selber nicht an der Super League teilnehmen) ins Halbfinale nachrücken.

Von einer solchen Lösung könnte dann etwa Borussia Dortmund profitieren, die gegen Manchester City den Kürzeren gezogen hatten. Sportrechtler Orth hält es dagegen für wahrscheinlicher, dass ein Ausschluss durch die UEFA zunächst mit Rechtsmitteln angegriffen werde. Und bis zu der rechtskräftigen Feststellung, ob der Ausschluss rechtmäßig ist, müsste die weiteren Spiele im Wettbewerb wohl erst einmal abgesetzt werden. "Wie der Wettbewerb dann weitergeht, müsste der Spielleiter, also die UEFA, entscheiden." In diesen nicht geregelten Situationen habe der Spielleiter ein weites Ermessen, "könnte also theoretisch auch auf die bereits ausgeschiedenen Viertelfinalisten zurückgreifen", so Orth.

Eine andere Lösung hält Sportrechtler Reinholz für realistisch: Die logische Folge des Ausschlusses der "Separatisten" wäre, dass der französische Club Paris St. Germain zum Sieger des Wettbewerbs erklärt werde, weil er als einziger unter den Abtrünnigen verbleibe. Mögliche Nachrücker ins Halbfinale (wie etwa der BVB) seien sportlich ausgeschieden. "Deshalb sehe ich vom Reglement her keine Basis dafür, das Halbfinale nachträglich aufzustocken."

Anweisung für Bundestrainer?

Unterdessen droht den bei den Super League Teams in England oder Spanien spielenden deutschen Nationalspielern auch unabhängig von EM und WM zumindest eine Unterbrechung ihrer Nationalmannschaftkarriere: Denn der DFB könnte den Bundestrainer wohl anweisen, die betreffenden Spieler prinzipiell nicht mehr in die DFB-Elf zu berufen: "Die DFB-Exekutive kann verbandspolitische Nominierungsvorgaben für Nationalspieler machen, an die sich der Bundestrainer als Arbeitnehmer des DFB im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers zu halten hätte", erläutert Orth gegenüber LTO.

Solche Nominierungsvorgaben dürften aber nicht willkürlich oder unbillig sein. Das, so Orth, wären sie hier aber offensichtlich nicht: "Der DFB verfolgt in wohl zulässiger Weise den Selbsterhalt, die Einheit des Fußballs und Schutz der seit Jahren gewachsenen und auch mit vielen Vorteilen verbundenen nationalen und internationalen Verbandsstrukturen im Fußball."

Sowohl DFB als auch die Deutsche Fußball-Liga DFL hatten die Gründung der Super League heftig kritisiert. In einer gemeinsamen Erklärung vom Montag hieß es: "Wir dürfen nicht zulassen, dass die finanziellen Interessen einiger weniger Top-Clubs aus England, Italien und Spanien die Abschaffung bewährter Strukturen bewirken. Der Fußball in Europa lebt auch davon, dass es theoretisch für jeden Club möglich ist, sich in einem Wettbewerb mit den Besten des Kontinents zu messen. Dieser Traum darf nicht durch eine nahezu geschlossene Gesellschaft ersetzt werden."

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

"Juristische Schlacht" wegen Super League: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44769 (abgerufen am: 10.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Kartellrecht
    • Fußball
    • Kartelle
    • Profisport
    • Sport
    • Wettbewerbsrecht
Frau am Laptop besucht die Seite von Amazon 05.02.2026
Amazon

Wegen rechtswidriger Preisvorgaben:

Kar­tellamt zieht 59 Mil­lionen Euro Gewinn von Amazon ein

Weil Amazon den Händlern unfaire Preisvorgaben machte, zieht das Bundeskartellamt den entstandenen wirtschaftlichen Vorteil nun ein. Erstmals nutzt die Behörde ein neues Gesetz, um solche unrechtmäßigen Gewinne beim Konzern abzuschöpfen.

Artikel lesen
Stephan Osnabrügge ist im Gerichtssaal des LG Frankfurt zu sehen. 04.02.2026
Fussball

LG Frankfurt in der Bandenwerbung-Affäre:

Frei­spruch für DFB Ex-Schatz­meister

Über fünf Jahre nach einer spektakulären Razzia in der DFB-Zentrale wurde der letzte der verbliebenen Angeklagten vom LG Frankfurt am Main freigesprochen. Der DFB hofft auf Rückzahlung einer Millionensumme.

Artikel lesen
Fitness First 20.01.2026
Werbung

LG Frankfurt zu Fitness-First-Werbung:

Ein Count­down ohne echtes Ablauf­datum ist irre­füh­rend

Der Countdown lief ab, der Rabatt nicht. Fitness First warb mit einer angeblich befristeten Sommeraktion, verlängerte sie jedoch einfach. Das LG Frankfurt erklärte die Rabattwerbung für irreführend und rügte zudem geschönte Preisangaben.

Artikel lesen
Mikrofone mit Sky-Beflockung 16.01.2026
Betrug

Kein Computerbetrug durch Pay-TV-Cardsharing:

BGH vern­eint Ver­mö­gens­schaden beim Bezahl­sender Sky

Wer Programminhalte von Sky oder DAZN unbefugt über ein sogenanntes Cardsharing-Netzwerk streamt, verursacht beim Pay-TV-Anbieter keinen Vermögensschaden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Artikel lesen
Unmut über Viagogo auch bei den Fans 08.01.2026
Kultur

Zweitmarktanbieter verliert gegen Bundesligisten:

Über Via­gogo gekaufte Tickets berech­tigen nicht zum Sta­di­on­be­such

Seit Jahren verägert die Ticket-Plattform Viagogo mit ihrem Geschäfsmodell Konzertveranstalter, Fußballvereine und deren Fans. Vor Gerichten kassierte der Zweitmarktanbieter zuletzt Niederlagen, die jüngste nun gegen den FC St. Pauli.

Artikel lesen
Präsident des EuGH Prof. Dr. Koen Lenaerts bei einer Rede am 15.09.2023 27.12.2025
EuGH

Sollte man kennen:

Sieben wich­tige EuGH-Ent­schei­dungen 2025

Upload-Filter-Diskussion reaktiviert, Mitgliedstaaten an die Menschenwürde von Asylbewerbern erinnert und Streit mit Polen eskaliert: Das Jahr 2025 war auch am EuGH spannend und thematisch breit gefächert. Ein Best-of.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Hausfeld Rechtsanwälte LLP
Rechts­an­wält*in/Pro­jekt­ju­rist*in in Voll­zeit

Hausfeld Rechtsanwälte LLP , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Ber­lin

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH