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Weiterbetrieb des Flughafens Tegel: "Das gäbe Chaos"

Interview mit Prof. Dr. Elmar Giemulla

05.04.2013

Flughafen Berlin-Tegel

© Lachgeist - Fotolia.com

Wenn der Hauptstadtflughafen irgendwann eröffnet wird, soll der alte Flughafen Tegel geschlossen werden. Laut der Berliner Zeitung sind nach einer Umfrage zwei Drittel der Hauptstädter dagegen. Hartmut Mehdorn, der neue Chef der Berliner Flughäfen, gehört dazu. Warum es dann in Berlin möglicherweise gar keinen Flughafen mehr gibt, erklärt der Luftrechtler Elmar Giemulla im LTO-Interview.

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LTO: Muss Tegel geschlossen werden?

Giemulla: Nach derzeitiger Rechtslage, ja. Rein formal gesehen ist die Genehmigung, den Flughafen Tegel zu betreiben, schon widerrufen. Der Widerruf steht nur unter der Bedingung, dass BER eröffnet. Ein halbes Jahr danach erlischt die Genehmigung für Tegel automatisch.

LTO: Könnte man denn diesen Widerruf widerrufen und Tegel so weiterbetreiben?

Giemulla: Das könnte man machen. Es ist in der deutschen Rechtsgeschichte aber noch nie passiert, dass ein Flughafen erst geschlossen wurde, dann aber doch nicht. Da würde auf jeden Fall jemand gegen klagen und ich bin nicht sicher, ob das Bundesverwaltungsgericht nicht der Auffassung wäre, dass dann für den Flughafen Tegel eine neue Planfeststellung gemacht werden muss.

Tegel ist ja von den Alliierten gebaut worden und man hat nach der Wende in das Luftverkehrsgesetz hineingeschrieben, dass er als planfestgestellt gilt. Diese Fiktion ist aber nur zu rechtfertigen, wenn der Betrieb wie gehabt weitergeht, nicht, wenn eine völlig neue Basis für den Luftverkehr in Berlin geschaffen wird.

LTO: Was ist ein Planfeststellungsbeschluss im Unterschied zu der Genehmigung eines Flughafens?

Giemulla: Normalerweise reicht für den Betrieb eines Flugplatzes eine Genehmigung. Einen Planfeststellungsbeschluss braucht man nur, wenn besonders viel Lärm zu befürchten ist oder um zu klären, welche Auswirkungen der Flughafen für die Umgebung hat. Welche Straßenanbindungen müssen gebaut werden, wie verändern sich die Siedlungsstrukturen, welches Gewerbe siedelt sich an? Dann braucht man beides, einen Planfeststellungsbeschluss und eine Genehmigung.

"Dann gäbe es nur noch den Flughafen Tegel"

LTO: Wenn man Tegel weiterbetreibt, muss dann auch das BER-Verfahren neu aufgerollt werden?

Giemulla: Die Planfeststellung für den Hauptstadtflughafen in Schönefeld beruht darauf, dass Tegel geschlossen wird. Der Bau von BER sollte ja auch dazu führen, dass der Flugverkehr nicht mehr so viele Menschen belastet. Wenn das wieder in Frage gestellt wird, dann wird an den Grundlagen des Planfeststellungsbeschlusses gerüttelt.  Dann kann die sogenannte Planrechtfertigung wegfallen und es kommt zu Chaos.

LTO: Und dieses Chaos sähe wie aus?

Prof. Dr. Elmar GiemullaGiemulla: BER dürfte nicht in Betrieb genommen werden. Die beiden Flughäfen hängen zusammen wie kommunizierende Röhren, was bei dem einen gemacht wird, wirkt sich unmittelbar auf den anderen aus.

Dann gäbe es in Berlin nur noch Tegel, für den ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müsste – mit ungewissem Ausgang. Und ich würde nicht meine Hand dafür ins Feuer legen, dass Tegel während der Planfeststellung weiter betrieben werden darf.

LTO: Dann hätte Berlin möglicherweise gar keinen Flughafen mehr.

Giemulla: Genau.

"Als Regierungsflughafen könnte man Tegel erhalten"

LTO: Der frühere Berliner Flughafenchef, Hans-Henning Romberg, hat vorgeschlagen, den Flughafen Tegel als Regierungsflughafen weiterzubetreiben. Wäre das zulässig?

Giemulla: Die Idee ist nicht so von der Hand zu weisen. Wir reden ja bisher nur über zwei Flughäfen derselben Kategorie, also von zwei allgemeinen Verkehrsflughäfen, zu denen jeder Zugang hat. Nach dem Vorschlag von Romberg wäre Tegel ein sogenannter Sonderflughafen, auf dem nur ein bestimmter Verkehr zugelassen wird, die Regierungsstaffel und das Militär. Das geht schon. Denn für einen Militärflughafen braucht man kein Planfeststellungsverfahren.

LTO: Zivile Maschinen dürften dann dort nicht mehr landen?

Giemulla: Wenn man Tegel als Militärflughafen weiterbetreibt, dann könnte man – die Aussage ist jetzt etwas gewagt – eine zivile Mitnutzung für bestimmte Fälle an die militärische Genehmigung dranhängen. Also zum Beispiel kleine Businessjets, das steht auch hinter dem Vorschlag. Romberg ist ja Geschäftsführer der Business-Luftfahrt. So will er anscheinend der Geschäftsluftfahrt Tegel erhalten.

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"Bund sollte nicht so zurückhaltend sein"

LTO: Wer hat jetzt darüber zu entscheiden, wie es weitergeht?

Giemulla: Für Tegel ist der Berliner Senat verantwortlich und für BER das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg. Politisch entscheiden werden also letzten Endes Klaus Wowereit und Matthias Platzeck.

LTO: Das heißt, der Bundesverkehrsminister Ramsauer ist gar nicht zuständig?

Giemulla: Das ist ein großes Problem. Man sollte meinen, der Bund müsste ebenfalls Einfluss nehmen können, und zwar nicht nur, weil er an der Betreibergesellschaft beteiligt ist. Wir reden vom Anspruch her über einen internationalen Verkehrsflughafen. Der Bund hat ein massives Interesse, den nicht nur den Ländern zu überlassen.

Dafür gibt es auch einen Hebel. Der Bund darf den Ländern in allen Luftfahrtfahrtangelegenheiten, die die Länder für ihn ausführen, Weisungen erteilen. Damit war er in der Vergangenheit allerdings sehr zurückhaltend. Der Bund müsste sein Weisungsrecht – gerade hier in Berlin – etwas mutiger ausüben. Wenn Ramsauer an die Presse geht und sagt: "Ich halte das nicht für nötig", ist das nur eine unverbindliche Meinungsäußerung. Er müsste die beiden Länder schon ganz konkret anweisen: "Ihr macht gefälligst nichts. Tegel wird geschlossen. Punkt." Das kann er machen.

LTO: Herzlichen Dank für das Gespräch.

Prof. Dr. Elmar Giemulla ist Honorarprofessor für Luftverkehrsrecht an der Technischen Universität Berlin, Professor für Verwaltungsrecht an der Fachhochschule des Bundes und Adjunct Professor für Luftrecht und Luftsicherheitsrecht an der Embry-Riddle Aeronautical University.

Das Interview führte Ludwig Hogrebe.

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Weiterbetrieb des Flughafens Tegel: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8466 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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