Druckversion
Dienstag, 11.08.2026, 16:46 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/fluechtlingsdrama-europa-und-der-problematische-abwehrreflex
Fenster schließen
Artikel drucken
2561

Flüchtlingsdrama: Europa und der pro­b­le­ma­ti­sche Abwehr­re­flex

Dr. Timo Tohidipur

17.02.2011

Die EU will Boote mit Migranten aus Nordafrika gar nicht erst in die Nähe ihrer Küstengewässer kommen lassen, um so eine Entscheidung über ihre Aufnahme als Flüchtlinge zu vermeiden. Dabei ist die menschenwürdige Behandlung der Betreffenden und eine Prüfung ihres Anliegens nicht nur eine politisch-ethische Frage, sondern rechtlich sogar geboten. Von Dr. Timo Tohidipur.

Anzeige

Mit dem Abfangen von Flüchtlingsbooten vor der tunesischen Küste begeben sich die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten auf ein nur schwer mit völker- und europarechtlichen Vorschriften zu vereinbarendes Terrain. Denn die Rechte der Flüchtlinge gebieten zumindest eine Prüfung ihres Anliegens, unabhängig davon, ob sie nun auf dem Landweg oder auf See aufgegriffen werden. Es besteht kein "humanitärer Notstand" für die Staaten, sondern vielmehr für den einzelnen Flüchtling, der im rechtsstaatlich organisierten Europa Schutz sucht und ungehört zurückgewiesen wird.

Sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten haben in den letzten Jahren viele Abkommen mit ihren Nachbarstaaten geschlossen, darunter auch die Staaten Nordafrikas. Demnach sind diese unter anderem dazu verpflichtet, keine oder jedenfalls nicht mehr allzu viele Flüchtlinge in die Nähe der Union zu lassen - eine menschenrechtlich äußerst fragwürdige Praxis.

Nach den politischen Erdrutschen in Staaten wie Ägypten und Tunesien offenbaren sich als Folge des Umsturzes autoritärer Regime nun instabile Verhältnisse der Staatsmacht an den südlichen Küsten des Mittelmeeres. Der konstruierte Sicherheitsring um die EU bekommt damit Risse.

Sicherheitskräfte vor Tunesiens Küste verletzen staatliche Souveränität

Dass nun Flüchtlinge aus Tunesien und Ägypten verstärkt versuchen, die nahegelegene italienische Insel Lampedusa und damit den politischen Raum der EU zu erreichen, stellt die Union vor eine migrationspolitische Herausforderung. Statt diese aber überlegt anzugehen, sollen nun in einem eiligen Reflex die Boote möglichst schnell und früh abgefangen und zurückgeschickt werden.

Dabei existiert für die Grenzsicherung durch Stationieren europäischer Sicherheitskräfte direkt an der Mittelmeerküste Tunesiens nach der Ablehnung durch die tunesische Regierung keine Rechtsgrundlage. Grund ist die Souveränität eines jeden Staates; die Charta der Vereinten Nationen betont diesbezüglich das Selbstbestimmungsrecht der Völker und die souveräne Gleichheit der Staaten.

Rechtlich nichts anderes gilt für die Gewässer vor der tunesischen Küste. Diese gehören nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) ebenfalls zum souveränen Staatsgebiet Tunesiens.

Einsätze der Grenzschutzagentur Frontex nur schwer kontrollierbar

In den Küstengewässern der Mitgliedstaaten der EU, der Anschlusszone sowie auf Hoher See (Art. 2, 33 und 87 ff. SRÜ) dürfen die europäischen und nationalstaatlichen Grenzschutzbehörden grundsätzlich autonom agieren. Während allerdings die Mitgliedstaaten für die Erlaubnis auf Einreise immer noch selbst zuständig sind, koordiniert die Kontrolle für die EU seit sechs Jahren die Europäische Grenzschutzagentur Frontex. Diese ist ihrerseits eine selbstständige Verwaltungsbehörde, die die politischen Vorgaben der restriktiven Migrationspolitik der EU durchsetzen soll.

Rechtsgrundlage für Frontex sind zwei Verordnungen, die auf Art. 77 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) gestützt sind. Demnach steht der EU die Kompetenz zur Regelung der Kontrollen von Personen beim Überschreiten der Außengrenzen zu. Die von der Grenzschutzagentur jährlich erstellten Lagepläne dienen als Grundlage für fortlaufende oder auch einmalige Einsätze an allen äußeren See- und Landgrenzen der EU.

Nach dem jüngsten Einsatz an der griechisch-türkischen Grenze, der im November 2010 begann und mindestens bis März 2011 andauert, wurde nun im Zuge der Ereignisse in Nordafrika zum zweiten Mal ein so genanntes Soforteinsatzteam angefordert, das Frontex aus Grenzbeamten der EU-Mitgliedstaaten eilig zusammengestellt hat. Eine Mission der Agentur im aktuellen Fall der nordafrikanischen Flüchtlinge wird bereits vorbereitet.

Nach wie vor problematisch sind die mangelnde Transparenz der Frontex-Einsätze und die unzureichenden Mechanismen politischer und rechtlicher Kontrolle. Die von der Agentur selbst erstellten Einsatzpläne sind darauf ausgerichtet, "illegale Migration" effektiv zu verhindern.

Rein formal ist Frontex also erfolgreich, wenn immer weniger Menschen das europäische Festland erreichen. Allerdings lässt die reine Abwehr von Flüchtlingen außer Acht, ob die betreffenden Personen ein legales Anliegen haben, wie etwa einen rechtsrelevanten Fluchtgrund oder eine individuelle Schutzbedürftigkeit.

Anzeige

Abfangen auf See unterläuft effektive Rechtsschutzmöglichkeiten

Es wird außer Acht gelassen, dass die europäischen Grenzschutzbehörden in Ausübung staatlicher Hoheitsmacht agieren und deshalb an die Rechtspflichten der Staaten aus dem vielgestaltigen internationalen Flüchtlingsrecht gebunden bleiben.

Diese verbindlichen Rechtspflichten ergeben sich insbesondere aus der Genfer Flüchtlingskonvention (Art. 33), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 3 in Verbindung mit Art. 13), dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 7) und dem Recht der EU. Sie verbieten das "refoulement", also das sofortige Zurückweisen von Flüchtlingen. Das gilt so lange, bis ein administratives oder gerichtliches Verfahren zur Überprüfung des individuellen Schutzbegehrens der potentiell schutzbedürftigen Person abgeschlossen ist.

Ob diese Kriterien bei der Verfolgung von Flüchtlingsbooten eingehalten werden, ist auch angesichts wiederholter Todesfälle nach oder durch Zurückweisung äußerst zweifelhaft. Zumindest müsste den betreffenden Personen angesichts der oft mangelnden Seetüchtigkeit der Schiffe und der damit verbundenen Lebensgefahr auf See Hilfe geleistet werden, was unter anderem Art. 98 SRÜ zwingend festlegt.

Dabei bleiben die jedenfalls auf dem Papier bestehenden Klagemöglichkeiten gegen Frontex vor dem Gerichtshof der EU oder gegen Grenzbeamte der Mitgliedstaaten vor den nationalen Verwaltungsgerichten praktisch nutzlos, wenn die Betroffenen bereits auf See zurückgewiesen werden und ihr Begehr nicht einmal äußern können. Klar ist: Art. 2 des EU-Vertrages postuliert ausdrücklich "Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte" als Werte der Union. Hieran muss sie sich auch im aktuellen Fall der nordafrikanischen Flüchtlinge messen lassen.

Dr. Timo Tohidipur ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent am Institut für Öffentliches Recht der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und beschäftigt sich intensiv mit dem Grenzschutzregime der EU.

 

Mehr auf LTO.de:

EGMR urteilt über Abschiebung: Das europäische Asylsystem in der Krise

EGMR: Keine Abschiebung nach Griechenland

BVerfG: Dublin-II-Verfahren erledigt

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Timo Tohidipur, Flüchtlingsdrama: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2561 (abgerufen am: 11.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Abschiebung
    • Flüchtlinge
Ein Polizeibeamter bringt einen Mann zu einem Abschiebeflug nach Pakistan 31.07.2026
Abschiebung

VG Augsburg zu verurteiltem Betrüger:

In Deut­sch­land gebo­rener Mann kann abge­schoben werden

Ein Mann wurde wegen bandenmäßigen Betruges zu gut sechs Jahren Haft verurteilt. Deshalb kann er nach Nordmazedonien abgeschoben werden, obwohl er in Deutschland geboren ist. Ein deutliches Signal gegen Nachahmungstaten, so das VG Augsburg.

Artikel lesen
Ein ukrainischer Soldat hilft seinem Kameraden den Helm aufzusetzen. 30.07.2026
Ukraine-Krieg

Keine vereinfachte Aufnahme mehr in die EU:

Was ändert sich für wehrpf­lich­tige Ukrainer?

Viele ukrainische Männer wollen nicht im Krieg gegen Russland kämpfen. Sie fliehen unter anderem nach Deutschland. Doch das wird jetzt schwieriger, die vereinfachten Aufnahmeregeln sollen nicht mehr gelten.

Artikel lesen
Ein Flugzeug in der Ferne, das im Vordergrund von einem gerkräuselten Stacheldraht umrahmt ist. 23.07.2026
Abschiebung

Nicht mehr nur Straftäter und Gefährder:

Abschie­bungen nach Afg­ha­nistan sollen aus­ge­weitet werden

Mehrere Bundesländer haben angekündigt, Männer künftig verstärkt nach Afghanistan abzuschieben. Zu dem will der Gespräche mit den Taliban führen, um auch nicht straffällig gewordene Afghanen zurückschicken zu können.

Artikel lesen
Ein ukrainischer Soldat am 13.06-2026 mit einer Interceptor-Drohne nahe der Frontlinie am Stadtrand von Sumy im Nordosten der Ukraine. 15.07.2026
Ukraine-Krieg

EU-Einigung:

Keine ver­ein­fachte Auf­nahme mehr für wehrpf­lich­tige Ukrainer

Ausreisestempel oder Schreiben: Ukrainische Männer, die in der EU von vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren wollen, sollen künftig Belege liefern müssen. Was sieht die Einigung genau vor?

Artikel lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 26.06.2026
Flüchtlinge

BVerwG gibt BAMF Recht:

Kein sub­si­diärer Schutz bei vielen kleinen Straf­taten

Geflüchtete erhalten keinen subsidiären Schutzstatus, wenn sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Das setzt nicht voraus, dass sie bestimmte, schwere Straftaten begehen. Eine Vielzahl kleinerer, erheblicher Delikte reicht aus.

Artikel lesen
Das Europäische Parlament in Brüssel 23.06.2026
Abschiebung

Europäisches Parlament verabschiedet Rückkehrverordnung:

Wie Abschie­bung in Dritt­staaten recht­lich mög­lich ist

"Return Hubs" in Drittstaaten sollen Abschiebungen erleichtern. Das erlaubte das Europäische Parlament mit einer Mitte-Rechts-Mehrheit. Das Vorhaben ist menschenrechtlich kein Skandal, aber auch kein Wundermittel, meint Daniel Thym.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Health­ca­re/Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dort­mund und 1 wei­te­re

Logo von PwC Legal AG
Syn­di­kus­rechts­an­walt - Ver­trags­ver­hand­lung und IT (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Han­no­ver

Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Ham­burg

Logo von PwC Legal AG
Syn­di­kus­rechts­an­walt - Ver­trags­ver­hand­lung und IT (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Fehlerquellen im Erbschaftsteuerrecht

18.08.2026

Kommunikation über das eigene Arbeitsverhältnis

18.08.2026

Online-Seminar: Wichtige Aspekte beim Immobilienkauf im Notariat

18.08.2026

Compliance Lunch: NIS2 – Update: Sicherheit in der Lieferkette

19.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH