Druckversion
Freitag, 10.04.2026, 13:26 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/filehoster-ein-geschaeftsmodell-auf-dem-pruefstand
Fenster schließen
Artikel drucken
1482

Filehoster: Ein Geschäftsmodell auf dem Prüfstand

Christian Oberwetter

16.09.2010

Rapidshare Screenshot

Screenshot von www.rapidshare.com

Raubkopien von Filmen und Musiktiteln kosten die Rechteinhaber enorme Summen. Kämpften Film- und Musikindustrie zunächst gegen die sogenannten peer-to-peer-Netzwerke, so verlagert sich das Schlachtfeld nun in Richtung Filehoster. Wer sie sind, was sie tun und warum das rechtlich gar nicht so einfach ist.

Anzeige

Ein Filehoster stellt Speicherplatz im Internet (Webspace) zur Verfügung. Der Nutzer kann aus seinem eigenen Dateibestand eine Datei auswählen, die er dann mit einem einzigen Klick auf die Seite des Filehosters hochladen kann. Im Gegenzug erhält er einen Downloadlink, mit dem er die Datei jederzeit und überall vom Server des Unternehmens  abrufen kann.

Der Nutzer kann den Link jedoch auch weitergeben, zum Beispiel durch Veröffentlichung im Internet. Das läuft in der Regel völlig anonym, der Nutzer muss sich nicht registrieren und diejenigen, die den Downloadlink laden, ebenfalls nicht. Ob auf diesem Wege illegale Handlungen stattfinden, kommt darauf an, welcher Inhalt über den Link veröffentlicht wird.

Auf den Servern der Filehoster landen neben vielen legalen Dateien wie privaten Fotoalben, die der Nutzer anderen zugänglich machen möchte, auch urheberrechtlich geschützte Inhalte wie zum Beispiel Filme, die nicht von den Rechteinhabern selbst, sondern  von Privatpersonen eingestellt werden.

Wird der Downloadlink dann veröffentlicht, kommen Fans mit einem Klick zum kostenlosen  Filmgenuss. Das Recht zur Veröffentlichung aber steht nach § 19a UrhG nur dem Rechteinhaber zu, nicht jedoch beliebigen Privatpersonen.

Ist rechtlich verantwortlich, wer Rechtsverletzungen (nur) ermöglicht?

Das rechtswidrige Treiben auf den Seiten der Filehoster konnte den Rechteinhabern nicht gefallen. Und so wurde in den letzten Jahren neben vielen kleineren Filehostern insbesondere das Unternehmen RapidShare aus der Schweiz vor den Kadi gezerrt.

Die höchstrichterlichen Urteile sind durchaus unterschiedlich. So sieht das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg eine Störerhaftung von RapidShare und stellt hohe Anforderungen an den Filehoster (Urt. v. 30.09.2009, 5 U 111/08).
Zwar sei RapidShare nicht verpflichtet, vorsorglich sein komplettes Angebot nach rechtswidrigen Inhalten zu durchforsten; aber die Firma müsse  Inhalte von bereits auffällig gewordenen Nutzern bereits vor Veröffentlichung prüfen.

Ein ganzes Geschäftsmodell liegt nun beim BGH

Und mehr noch: Da das Geschäftsmodell des Unternehmens eine Vielzahl von Urheberrechtsverletzungen im Internet ermögliche, sei es rechtlich nicht schutzwürdig. RapidShare könnten daher noch weiter gehende Prüfpflichten zugemutet werden.

So könnten die Nutzer gezwungen werden, sich zu registrieren oder der Dienst könnte nur noch Nutzern mit statischer IP-Adresse zur Verfügung gestellt werden, um die Verfolgung von Rechtsverletzungen zu ermöglichen. Ergo: RapidShare müsse im Zweifel sein gesamtes Geschäftsmodell in Frage stellen.

Genau das sieht das OLG Düsseldorf in einem neueren Urteil anders: Das Geschäftsmodell von RapidShare beruhe nicht auf der Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte. Eine präventive Kontrolle der Dateien auf Urheberrechtsverletzungen sei nur unter erheblichem Aufwand möglich und es sei dem Unternehmen nicht zuzumuten, sein gesamtes Geschäftsmodell in Frage zu stellen (OLG Düsseldorf,  Urt. v. 27.04.2010, Az. I-20 U 166/09). Eine endgültige Klärung soll ein Revisionsverfahren bringen, das derzeit vor dem BGH anhängig ist.

Auf der sicheren Seite: George Clooney-Filme besser im Kino schauen

Was gilt nun aber für die Nutzer der Filehoster? Wer ruhig schlafen möchte, sollte nur eigene Inhalte hochladen und veröffentlichen, also solche, an denen keine Rechte Dritter bestehen (können).

Und man sollte nur solche Downloadlinks anklicken, bei denen man davon ausgehen kann, dass der Rechteinhaber sie ins Netz gestellt hat. Das dürfte beim neuen Film mit George Clooney eher nicht der Fall sein, zumal Filmverleihe nicht dafür bekannt sind, ihre Streifen in Internetforen zu veröffentlichen.

Außerdem: Im Zweifel ist ein spannender Kinobesuch ohnehin schöner als ein langes Abmahnschreiben eines Rechtsanwalts. Und preiswerter

Der Autor Christian Oberwetter, Rechtsanwalt und Maître en droit, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht in Hamburg.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Christian Oberwetter, Filehoster: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1482 (abgerufen am: 11.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • IT-Recht
    • Urheber- und Medienrecht
    • Datenschutz
    • Filesharing
Ein Mann mit einem Tablett auf dem Schoß 19.03.2026
Datenschutz

Rechtsmissbräuchliche Auskunftsanfragen:

EuGH setzt dem DSGVO-Hop­ping Grenzen

Newsletter abonnieren, Daten abfragen, Schadensersatz kassieren: Sogenannte Hopper verdienen mit der DSGVO Geld. Nun hat der EuGH klargestellt: Schon ein erstes Auskunftsersuchen kann rechtsmissbräuchlich sein.

Artikel lesen
Social Media Apps 17.03.2026
Überwachung

EU-Einigung scheitert:

Frei­wil­lige "Chat­kon­trolle" endet

Messengerdienste dürfen wegen einer Ausnahmeregelung Chats durchsuchen, um Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Das gilt nur noch bis Anfang April. Die Verlängerung der umstrittenen Chatkontrolle ist gescheitert.

Artikel lesen
Zwei Fußballspieler im Zweikampf. 13.03.2026
KI

Künstliche Intelligenz im Profisport:

Die Kameras sehen Ske­lette

Bundesliga-Kameras übersetzen jeden Spieler in ein digitales Skelett. Clubs experimentieren mit KI vom Scouting bis zur Rasenpflege. Veit Lindholz erklärt, wo die rechtlichen Grenzen dieser Entwicklung liegen.

Artikel lesen
Die Richterbank im Saal des LAG. 12.03.2026
AGG

LAG Rheinland-Pfalz ist anderer Meinung als ArbG:

10.000 Euro für Anwalt aus Mün­chen in AGG-Ver­fahren

Ein Arbeitsrechtler aus München hat ein AGG-Verfahren in der Berufungsinstanz gewonnen. Das LAG in Mainz erkannte eine Diskriminierung und sah nicht genug Anhaltspunkte für Rechtsmissbrauch. Auch eine DSGVO-Entschädigung bekommt er.

Artikel lesen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) besuchen das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin, 09.02.2026 12.03.2026
Strafverfahren

Rechtsgrundlage für Online-Bildabgleich und Datenanalyse:

Anwal­t­­schaft kri­ti­siert Hubigs Geschenk für die Straf­ver­­­folger

Strafverfolgungsbehörden sollen die Möglichkeit bekommen, Lichtbilder aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Fotos abzugleichen. Das sieht ein Entwurf des BMJV vor. Anwaltsverbände sind entsetzt.

Artikel lesen
Das Bild zeigt den Jura-Podcast über Cyber-Recht, Ransomware und Karriereperspektiven mit Dr. Henrik Hanßen. 10.03.2026
Datenschutz

Jura-Karriere-Podcast:

Eilige Ein­sätze bei Hacker­an­griffen

Henrik Hanßen wollte Richter werden, aber dann gefiel ihm die internationale Rechtsberatung besser. Mit Schwerpunkt im IT- und Datenschutzrecht hilft er Unternehmen etwa, wenn Hacker sie mit Ransomware erpressen. Dann muss es schnell gehen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te für den Be­reich Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry und...

Simmons & Simmons, Frank­furt am Main

Logo von IHK zu Schwerin
Stabs­s­tel­len­lei­tung Recht, Steu­ern und Per­so­nal (m/w/d)

IHK zu Schwerin, Schwe­rin

Logo von Freshfields
Smart Chal­len­ge – Som­mer­prak­ti­kum­s­pro­gramm 2026

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter I Ban­king & Fi­nan­ce I Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Frank­furt am Main

Logo von Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te/r As­sis­tenz (m/w/d)

Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mün­chen

Logo von Universität Hohenheim
Voll­ju­rist (m/w/d) – Ver­wal­tungs­recht in Stu­di­um & Leh­re

Universität Hohenheim, Stutt­gart

Logo von White & Case
Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt,...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH