Druckversion
Mittwoch, 11.02.2026, 04:47 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/facebook-whatsapp-datenschutz
Fenster schließen
Artikel drucken
11348

Facebooks Zugriff auf WhatsApp-Daten: Rettung aus dem Land der Datensammler

von Dr. jur. Thomas Weimann und Daniel Nagel

17.03.2014

Smartphone mit "WhatsApp"

© StudioPortoSabbia - Fotolia.com

Als Facebook am 19. Februar erklärte, WhatsApp für 19 Milliarden Dollar zu übernehmen, ließen Boykottaufrufe von Datenschützern nicht lange auf sich warten. Ein derart astronomischer Betrag rechnet sich nämlich nur dann, wenn die Daten der 450 Millionen WhatsApp-Nutzer entsprechend vermarktet werden, meinen Thomas Weimann und Daniel Nagel. Verhindern kann das nur eine US-Behörde.

Anzeige

Am 6. März erhielten die Proteste gegen den Kauf von WhatsApp durch Facebook eine neue Qualität. Das Electronic Privacy Information Center (EPIC) reichte gemeinsam mit dem Center for Digital Democracy eine Beschwerde bei der amerikanischen Federal Trade Commission ein, die als oberste Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde zumindest mittelbar auch für Datenschutzfragen zuständig ist

Diese Konstellation kennt das Zuckerberg'sche Imperium nur zu gut. Das EPIC und die FTC hatten Facebook schon in der Vergangenheit das Leben schwer gemacht: Im August 2012 musste sich Facebook gegenüber der FTC verpflichten, sicherzustellen, dass die versprochenen Privatsphäre-Kontrollen leicht auffindbar sind und Nutzerdaten erst nach einer ausdrücklichen Einwilligung zu Werbezwecken verwendet werden. Hintergrund war eine Beschwerde des EPIC.

Was aus deutscher Sicht wie eine Selbstverständlichkeit anmutet, ist in den USA mangels eines entsprechend strengen Datenschutzrechts bereits ein Erfolg.

US-Behörde ist "letzte Rettung"

Warum nun gerade eine Behörde aus dem Land der Weltmeister im Datensammeln zum Retter – auch deutscher Nutzerdaten – werden könnte, ist schnell erklärt. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist nämlich nicht anwendbar, sofern "eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegene verantwortliche Stelle personenbezogene Daten im Inland erhebt" (§ 1 Abs. BDSG).

Die für die deutsche Seite laut Impressum zuständige Facebook Ltd. ist in Irland registriert und unterliegt damit grundsätzlich dem irischen Datenschutzrecht – was vom Landgericht (LG) Berlin allerdings mit einem Griff in die Trickkiste des internationalen Rechts schon anders beurteilt wurde (Urt. v. 06.03.2012, Az. 16 O 551/10). Und das irische Datenschutzrecht wurde zuletzt 2003 überarbeitet, zu einem Zeitpunkt also, zu dem Facebook noch Facemash hieß und nicht mehr als die Idee eines jungen Harvard-Studenten war.

Die Facebook Inc. hat ihren Sitz in den USA und ist seit dem 5. Oktober 2007 auf der offiziellen Safe-Harbor-Liste der USA wiederzufinden. Das heißt, der Transfer von Daten an die Facebook Inc. kann nach den europäischen Datenschutzbestimmungen grundsätzlich zulässig sein.

Die 2009 gegründete WhatsApp Inc. mit Sitz in Santa Klara (Kalifornien) hat hingegen bislang keine europäische Tochter, so dass auf die Erhebung von personenbezogenen Daten in Deutschland – auch ohne Trickkiste – das BDSG anwendbar ist. Dies kann nach dem Verkauf aber über die Facebook Gesellschaften umgangen werden. Die "letzte Rettung" für deutsche WhatsApp-Nutzer ist somit die FTC, die auch die Macht hat, Facebook empfindlicher zu treffen, als es deutschen Behörden nach den hiesigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen möglich wäre.

Bei WhatsApp stand der Service bisher im Vordergrund

Die Beschwerde der beiden Organisationen stützt sich vor allem darauf, dass die mehr als 450 Millionen Nutzer von WhatsApp nun die Gefahr laufen, dass ihre Daten von Facebook zu Werbezwecken verwendet werden, was vorab nicht ganz so geplant war.

WhatsApp hatte stets vollmundig versprochen, dass es kein Interesse an den Daten seiner Nutzer habe, sondern der Service als solcher im Vordergrund stehe. Dass dies bei Facebook nicht der Fall ist, durften Nutzer in der Vergangenheit erfahren, wenn sie sich wie im Jahre 2011 nebst Foto plötzlich als Werbefigur für das Portal im Netz wiederfanden.

Die Datenschutzbestimmungen von WhatsApp sahen bislang vor, dass außer der Telefonnummer keine Namen, E-Mails, Adressen oder andere Kontaktdaten aus den mobilen Adressbüchern oder Kontaktlisten der Nutzer erhoben würden. Auch die Zuordnung von Name und Telefonnummer erfolgte lokal auf dem Telefon, ohne dass eine entsprechende Übertragung an WhatsApp vorgenommen wurde. Das Unternehmen versicherte zudem, die Inhalte der Nachrichten nicht zu speichern, es sei denn eine Nachricht konnte nicht zugestellt werden und selbst dann würden die Daten nach 30 Tagen automatisch gelöscht.

Facebooks bisheriger Messenger hingegen speichert Nachrichten selbst dann noch, wenn Nutzer diese längst gelöscht haben. Selbst nicht versandte Entwürfe werden von Facebook aufbewahrt.

Vollzug des Verkaufs sollte vorerst gestoppt werden

Nutzer von Instagram können ein Lied davon singen, dass Facebook bei neuerworbenen Unternehmen gerne nach den eigenen Prinzipien handelt und bestehende Datenschutzbestimmungen notfalls nachträglich der Realität annähert. EPIC weist in seiner Beschwerde darauf hin, dass Facebook nach dem Erwerb von Instagram im Jahr 2012 – entgegen der ursprünglichen Datenschutzbestimmungen von Instagram – fleißig Nutzerdaten sammelte. Die Datenschutzbestimmungen wurden daran erst im Januar 2013 angepasst.

WhatsApp hat im Februar 2014 bereits mehr als 50 Milliarden Nachrichten täglich verschickt. Auch wenn das eine Menge Speicherplatz belegen wird – einen großen Server dürfte Facebook bereits haben. Einer "vorsorglichen" Speicherung vor einer genaueren Prüfung datenschutzrechtlicher Fragen stünde damit nichts im Wege. EPIC forderte die US-amerikanischen Behörden daher gleich dazu auf, den Vollzug des Verkaufes zu verhindern, bis eine adäquate Lösung gefunden ist.

Falls das nicht passiert, dürften Nutzern nur wenige Möglichkeiten verbleiben, ihre Daten zu schützen. WhatsApp hat mittlerweile zwar zumindest technisch reagiert. Seit neuestem erlaubt die Software für Android-Systeme (Version 2.11.186) erweiterte Datenschutzeinstellungen. Der Inhalt der Nachrichten bleibt dem Betreiber aber weiter zugänglich, da sonst der unverschlüsselte Service von WhatsApp schlicht nicht funktionieren würde.

Damit am Ende nicht wie bei Brecht gilt "Der Vorhang zu, alle Fragen offen", hat das EU-Parlament die Kommission aufgefordert, die Entscheidung zur Angemessenheit der Safe-Harbor-Principles zu überdenken.

Der Autor Dr. Thomas Weimann ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner bei BRP Renaud und Partner am Standort Stuttgart.

Der Autor Daniel Nagel ist Rechtsanwalt bei BRP Renaud und Partner am Standort Stuttgart.

Beide beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit IT-Recht, Datenschutzrecht, AGB-Gestaltung und internationalem Recht und sind Verfasser diverser Veröffentlichungen auf diesen Gebieten.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Thomas Weimann und Daniel Nagel, Facebooks Zugriff auf WhatsApp-Daten: . In: Legal Tribune Online, 17.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11348 (abgerufen am: 14.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Datenschutz
    • Facebook
    • Internet
Eine Computermaus vor einem zensierten Computerbildschirm 13.02.2026
Pornografie

VG Neustadt zu Porno-Verbot:

Sperren gegen Porno-Platt­formen rechts­widrig

Sperrverfügungen gegen Pornoplattformen aufgehoben: Das VG Neustadt verweist auf EU-Recht. Dieses sei gegenüber nationalen Regeln zum Jugendschutz vorrangig anwendbar. Zudem greife das Herkunftslandprinzip.

Artikel lesen
WhatsApp-Logo auf einem Smartphone-Bildschirm 10.02.2026
Datenschutz

Etappensieg vor dem EuGH:

WhatsApp darf gegen Mil­lionen-Buß­geld klagen

WhatsApp wehrt sich gegen eine Millionen-Strafe wegen DatenschutzvVerstößen. Das höchste Gericht der EU gab nun grünes Licht für eine Klage vor dem EuG. Der Streit ist damit aber noch nicht vorbei.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Podcast-Ankündigung mit Themen zu Rechtswissenschaften und entspanntem Lernen für Jurastudierende. 09.02.2026
Berufseinstieg

Jura-Karriere-Podcast:

Rechts­wis­sen­schaften gelassen stu­dieren

Vom ungeplanten Jurastudium bis zur Spezialisierung im Datenrecht: In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht spricht Sebastian Mauer über seinen Karriereweg und die Anforderungen moderner Datenschutz- und KI-Beratung.

Artikel lesen
Fahrradfahrer in der Dunkelheit 23.01.2026
Verkehrsgerichtstag

Themen des 64. Verkehrsgerichtstags:

Handy-Blitzer und eine neue Pro­mil­le­g­renze für Rad­fahrer

Am Mittwoch beginnt in Goslar der 64. Verkehrsgerichtstag. Themen sind unter anderem die Handynutzung am Steuer, Trunkenheitsfahrten mit Pedelec und Fahrrad sowie die erweiterte Vollstreckung von EU-Bußgeldern.

Artikel lesen
Foto eines Eingangsschilds mit der Aufschrift "Bundesamt für Verfassungsschutz" 22.01.2026
Asyl

VG Köln sieht keine Ermächtigungsgrundlage:

Ver­fas­sungs­schutz durfte Asyl­be­werber nicht befragen

Die Datenerhebung des Bundesamts für Verfassungsschutz bei einem Asylbewerber auf Malta war unzulässig. Es gab laut VG keine gesetzliche Grundlage dafür – der Mann wurde in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Artikel lesen
Daniel Günther in der Sendung Markus Lanz 15.01.2026
Zensur

Daniel Günthers "Ja" bei Markus Lanz:

Algo­rithmen regu­lieren statt Mei­nungen bestrafen

Ein klares "Ja" von Daniel Günther bei Markus Lanz löste eine Mediendebatte aus, um die es dem CDU-Politiker ging: Meinung ja, Falschbehauptungen nein. Die Instrumente für Regulierung sind mit dem DSA schon da, meint Carl Christian Müller.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) Wahl­sta­ti­on Rechts­ab­tei­lung

GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. , Ber­lin

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Di­gi­ta­le Re­gu­lie­rung, E-Com­mer­ce und IT-Recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) IT-/ IP Recht in Mün­chen

Becker Büttner Held , Mün­chen

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter oder Re­fe­ren­dar (m/w/d)...

Gleiss Lutz , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Rechtssichere Gestaltung von Arbeitsverträgen

23.02.2026, Hamburg

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Exportkontrollrecht

23.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Kartellrecht

23.02.2026

Logo von ARQIS
ARQIS Spring School 2026 – Das Praktikantenprogramm

23.02.2026, Düsseldorf

Logo von CMS Deutschland
Update Vergaberecht - Schwellenwerte und Relevanz des Auftragswerts

25.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH