Neue Nutzungsbedingungen bei Facebook: "Du kannst dein Konto jederzeit löschen"

von Michael Terhaag LL.M. und Christian Schwarz

30.01.2015

2/2: "Widerspruchserklärungen" in der Timeline sind wirkungslos

Doch was ist, falls Facebook ohnehin beschlossen hat, sich über solche Regelungen einfach  hinwegzusetzen?

Öffentlichen Prostest in Form von Widersprüchen der Nutzer innerhalb des Netzwerks, wie es sie immer wieder einmal gab, hilft wenig. Damit kann der eine oder andere vielleicht seinem Ärger Luft machen – rechtliche Wirkung entfalten diese Erklärungen aber nicht, wenn man gleichzeitig den Dienst in Kenntnis der neuen AGB weiternutzt. Trotzdem wird man sicher bald wieder Sätze wie "Ich widerspreche der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten" in der Timeline bei Facebook lesen können.

Aber rechtliche Schritte gegen die Datennutzung bei Facebook gibt es bereits. Bekanntestes Beispiel ist die Sammelklage des österreichischen Datenschützers Max Schrems. Sie wurde im August 2014 eingereicht. Bislang sollen sich ihr nach Angaben Schrems rund 25.000 Personen angeschlossen haben. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Facebook zu einem höheren Datenschutzniveau zu verpflichten. Die Kläger werfen dem Unternehmen unter anderem vor, für viele Arten der Datenverwendung keine wirksame Zustimmung zu haben. Zudem sei die Datenverwendungsrichtlinie des Unternehmens nicht mit EU-Recht vereinbar. Ein erster Verhandlungstermin soll Anfang April in Wien stattfinden, teilte Schrems auf seiner Website mit.

Und die deutsche Politik? Sie zeigt sich zumindest nach Außen hin empört. Facebook-Manager Lord Richard Allan wurde am Mittwoch zu einer Anhörung in den Rechtsausschuss des Bundestags geladen. Über das Ergebnis ist nicht viel bekannt. Änderungen wurden von Facebook aber offenbar nicht angekündigt.

Dem Nutzer helfen nur ein paar praktische Handgriffe

Was also hilft? Vorerst wohl nur ein paar praktische Handgriffe, um den Zugriff des Netzwerks auf die eigenen Daten etwas einzuschränken. Wer nicht möchte, dass Facebook seinen Standort kennt und andere darüber informiert, kann das in der Regel leicht einstellen. Bei den meisten Smartphones, Tablets und Computern lässt sich der Ortungsdienst ausschalten oder zumindest einschränken. Möchte man keine personalisierte Werbung erhalten, sollten regelmäßig die Cookies im Webbrowser gelöscht werden. Damit werden Informationen über das Surfverhalten entfernt. Zudem lassen sich in den Privatsphäre-Einstellungen des Accounts einige Änderungen zur Werbeanzeige vornehmen.
Als Nutzer kann man darüber hinaus jedoch wenig tun. Wer sich mit der Sammlung seiner Daten durch Facebook partout nicht anfreunden kann, dem bleibt nur eine Alternative, auf die auch die Datenrichtlinie ausdrücklich hinweist: "Du kannst dein Konto jederzeit löschen."

Michael Terhaag LL.M. ist Fachanwalt für IT-Recht sowie für Gewerblichen Rechtsschutz und vom TÜV Rheinland zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Terhaag ist Gründer der Medienrechtskanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte (aufrecht.de) in Düsseldorf.

Christian Schwarz arbeitet als Rechtsanwalt bei Terhaag & Partner Rechtsanwälte. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Internetrecht, gewerbliche Schutzrechte und Datenschutz.

Zitiervorschlag

Michael Terhaag LL.M. und Christian Schwarz, Neue Nutzungsbedingungen bei Facebook: "Du kannst dein Konto jederzeit löschen" . In: Legal Tribune Online, 30.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14530/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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