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Wahl des EU-Kommissionspräsidenten: Machtkampf in Brüssel

von Prof. Dr. Joachim Wieland

17.06.2014

Jean-Claude Juncker

Foto: JOHN THYS / AFP

Wird der EVP-Spitzenkandidat Jean-Claude Juncker neuer Kommissionspräsident? Das Europaparlament will das und wird sich damit wohl durchsetzen, meint Joachim Wieland. Den Staats- und Regierungschefs wird letztlich kaum eine andere Wahl bleiben, als sich dem Willen des Parlaments zu beugen und den Luxemburger vorzuschlagen – auch wenn sie rechtlich nicht dazu verpflichtet sind.

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Auf den ersten Blick scheint der Europäische Rat gemäß Art. 17 Abs. 7 des EU-Vertrags (EUV) weiter der entscheidende Akteur bei der Wahl des neuen Kommissionspräsidenten zu sein. Ihm allein steht das Recht zu, mit qualifizierter Mehrheit dem Europäischen Parlament einen Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Kommission vorzuschlagen. Dabei muss er das Ergebnis der Europawahlen nur berücksichtigen, nicht etwa beachten. Der Rat scheint also bei der Personalauswahl in einer starken Stellung zu sein. Gegen seinen Willen kann niemand Präsident der Kommission werden.

Wie frei ist er aber wirklich in seiner Willensbildung? Kann er jemanden vorschlagen, der die Wahl zum Parlament nicht gewonnen hat? Das ist schon deshalb nur schwer vorstellbar, weil der Vorgeschlagene nur dann Präsident wird, wenn das Parlament ihn mit der Mehrheit seiner Mitglieder wählt. Die Mehrheit der Abgeordneten wird aber kaum jemand anderen wählen als den Gewinner der Parlamentswahl. Schlägt der Rat jemand anderen vor, wird dieser wahrscheinlich keine Mehrheit hinter sich vereinigen können und scheitern.

Dann muss der Rat einen neuen Vorschlag machen und das Spiel wiederholt sich. Ist sich die Mehrheit des Parlaments einig, kann sie den Rat also so lange Vorschläge machen lassen, bis der Wahlgewinner vorgeschlagen wird.

Die Rolle der Spitzenkandidaten

Diesen Mechanismus hat das Parlament dadurch verstärkt, dass die großen Parteien Spitzenkandidaten für die Position des Kommissionspräsidenten zur Parlamentswahl vorgeschlagen haben. Indem sie so die Parlamentswahl zur Wahl des Kommissionspräsidenten umgedeutet haben, haben sie dem Rat faktisch sein Vorschlagsrecht genommen.

Wenn ein Spitzenkandidat die Volkswahl gewonnen hat, ist er unabhängig vom Vorschlagsrecht des Rates demokratisch legitimiert. Haben die Wahlbürger als europäischer Souverän die Frage nach dem Spitzenkandidaten für die Präsidentschaft der Kommission beantwortet, haben sie faktisch eine so starke demokratische Legitimation geschaffen, dass die mittelbare nationale Legitimation der Ratsmitglieder nicht mehr ausreicht, um sich darüber hinweg zu setzen.

Die Mitglieder des Rates können nur noch gute Miene zum bösen Spiel machen und versuchen, für ihren Vorschlag inhaltliche Gegenleistungen in Form des Versprechens bestimmter Politiken zu erhalten. Auch wenn keine formelle Pflicht zur Berücksichtigung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament besteht, hätte der Rat nach dem Wahlsieg eines Spitzenkandidaten in der Praxis also kaum noch eine Möglichkeit, die Entscheidung der Wähler zu übergehen.

Der Vergleich mit der Bundeskanzlerwahl

Das bestätigt auch der Vergleich mit dem Vorschlagsrecht des Bundespräsidenten für die Wahl des Bundeskanzlers gemäß Art. 63 Grundgesetz (GG). Rechtlich ist der Bundespräsident völlig frei, wen er dem Bundestag zur Wahl als Bundeskanzler vorschlägt. Da der Vorgeschlagene jedoch von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages gewählt werden muss, kann und wird der Bundespräsident nur den Gewinner bzw. die Gewinnerin der Bundestagswahl vorschlagen. Andernfalls riskierte er, dass sein Kandidat keine Mehrheit erhielte und sein Vorschlagsrecht ins Leere laufen würde.

Dieser Vergleich zeigt auch, wer Gewinner der Wahlen zum Europäischen Parlament ist: wer die Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments hinter sich vereinen kann. Das wird regelmäßig der Spitzenkandidat der stärksten Fraktion sein. Nur in Ausnahmefällen wird es dem Spitzenkandidaten einer anderen Fraktion gelingen, die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments hinter sich zu bringen.

Wahlsiege schaffen eine stärkere demokratische Legitimation als Koalitionsbildungen. Insoweit gilt für das Europäische Parlament das Gleiche wie für den Deutschen Bundestag. Etwas anderes wird in aller Regel nur dann möglich sein, wenn mehrere Parteien sich als Koalition zur Wahl stellen und als Koalition durch einen Wahlsieg legitimiert werden. Die Wahl zum Europäischen Parlament hat jedoch Jean-Claude Juncker als Spitzenkandidat der EVP gewonnen. Es wäre erstaunlich, wenn die ihm dadurch zugeflossene demokratische Legitimation nicht ausreichen sollte, um ihm das Amt des Kommissionspräsidenten zu verschaffen.

Der Autor Prof. Dr. Joachim Wieland lehrt Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.

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Joachim Wieland, Wahl des EU-Kommissionspräsidenten: Machtkampf in Brüssel . In: Legal Tribune Online, 17.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12279/ (abgerufen am: 17.05.2022 )

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