2/2: Gleichheit für alle – auch für die Väter
Europäische Gerichte und der Europarat lassen sich von der Überlegung leiten, dass es das Ziel einer europäischen Rechtsordnung sein muss, alle Bürger unabhängig von ihrem Geschlecht gleich zu behandeln. Hierzu gehört eben nach den Vorstellungen des Europarates in der bezeichneten Resolution auch, dass die Gleichstellung von Eltern in der Familie gewährleistet und gefördert werden muss. Hierunter versteht der Europarat nicht nur die paritätische Beteiligung beider Eltern an der Erziehung der Kinder. Ausdrücklich verlangt der Europarat, dass die Rolle der Väter gegenüber ihren Kindern besser anerkannt und angemessener bewertet werden muss. Er fordert, dass die Eltern-Kind-Trennung nur von einem Gericht und nur unter außergewöhnlichen Umständen mit ernsten Risiken für das Wohl des Kindes angeordnet werden soll.
Bereits in den zurückliegenden Jahren hatte die europäische Rechtsprechung die Rechte von Vätern erheblich gestärkt: So hat der Europäische Gerichtshof für Menschrechte (Urteil v. 13.12.2009, 22028/04) in der bis 19.05.2013 geltenden Fassung des elterlichen Sorgerechts einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention gesehen. Im Hinblick hierauf (und auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 21.07.2010 -1 BvR 420/09 hin) hatte die Regierung eine Reform der Regelung beschlossen und das Gesetz geändert.
Auch jetzt scheint es so, als hätte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die europäischen Überlegungen ernst genommen: es fand dort bereits am 4. Mai 2015 ein Symposium zum Unterhaltsrecht bei Wechselmodell und erweitertem Umgang statt. In der Öffentlichkeit werden die Rufe nach einer Abkehr vom Residenzmodell lauter, viele Väter empfinden die Regelungen aus den 70er Jahren nicht mehr zeitgemäß, wie etwa Spiegel und FAZ berichteten.
*Anm. d. Red.: Der Teaser wurde aufgrund sachlicher Fehler nachträglich korrigiert am Tag der Veröffentlichung, 14:05 Uhr.
Familienrecht auf europäisch: . In: Legal Tribune Online, 27.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19661 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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