Druckversion
Mittwoch, 21.01.2026, 14:31 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/europaeische-kommission-bruessel-facebook-fusion-whatsapp-bussgeld-millionen-sanktion
Fenster schließen
Artikel drucken
23034

Millionen-Bußgeld für Facebook: Brüssel zieht die Zügel an

von Christoff Soltau, LL.M. (King's College London) und Frédéric Crasemann

26.05.2017

Daumen nach unten

© goku4501 - stock.adobe.com

110 Millionen Euro Strafe verhängte die Europäische Kommission gegen Facebook, weil das Unternehmen falsche Angaben beim Kauf von Whatsapp machte. Christoff Soltau und Frédéric Crasemann zur ersten dieser Geldbußen seit 2004.

Anzeige

Die Bußgeld-Entscheidung der Europäischen Kommission gegen Facebook ist ein deutlicher Fingerzeig an die Unternehmenswelt. Facebook zahlt 110 Millionen Euro, weil es im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme von Whatsapp im Jahr 2014 unzutreffende Angaben machte. Es ist die erste Entscheidung dieser Art seit 2004 – und möglicherweise der Auftakt zu einer Reihe von vergleichbaren Maßnahmen.

Die Kommission scheint fest entschlossen, den Verfahrensregeln der europäischen Fusionskontrolle die nötige Aufmerksamkeit zu verschaffen. Unternehmen sollten sich entsprechend aufstellen.

Die Facebook-Entscheidung

Facebook hatte im August 2014 bei der Kommission die Erlaubnis beantragt, den Nachrichtenservice Whatsapp zu übernehmen. In dem Antrag hatte Facebook angegeben, dass es nicht zum zuverlässigen automatischen Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten beider Dienste in der Lage sei. Auf Nachfrage der Kommission hatte Facebook diese Angabe im späteren Verfahrensverlauf noch einmal bestätigt. Der Freigabe des Zusammenschlusses im Oktober 2014 folgte die Offenbarung. Was im Genehmigungsantrag noch für ausgeschlossen erklärt wurde, war im August 2016 auf einmal möglich: Die Verknüpfung von Telefonnummern der Whatsapp-Nutzer mit den jeweiligen Facebook-Nutzerprofilen.

Die Kommission eröffnete daraufhin ein Verfahren, das nun in der Geldbuße seinen Abschluss fand. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager begründete die Strafzahlung wie folgt:

"Der heutige Beschluss ist eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie die EU-Fusionskontrollvorschriften einhalten müssen, darunter auch die Verpflichtung, sachlich richtige Angaben zu machen. Aus diesem Grunde sieht er eine angemessene und abschreckende Geldbuße gegen Facebook vor. Die Kommission muss sich beim Erlass ihrer Beschlüsse über die Auswirkungen von Zusammenschlüssen auf den Wettbewerb auf umfassende und präzise Informationen stützen können."

Rechtliche Grundlage

Um Zusammenschlüsse ordnungsgemäß und fristgerecht beurteilen zu können, muss die Kommission alle erforderlichen Auskünfte und Informationen einholen können. Im Falle von vorsätzlich oder fahrlässig getätigten unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Angaben in einem Fusionskontrollverfahren darf die Kommission gemäß Art. 14 Abs. 1 Fusionskontrollverordnung gegen das Unternehmen eine Geldbuße von bis zu einem Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen.

Für die genaue Festsetzung der Geldbuße sind laut Art. 14 Abs. 3 Fusionskontrollverordnung die Art, die Schwere und die Dauer der Zuwiderhandlung zu berücksichtigen – allesamt äußerst dehnbare Begriffe, so dass die Kommission faktisch über einen weiten Ermessensspielraum verfügt. So hat die Kommission in der Vergangenheit neben dem Grad des Verschuldens auch die spätere Kooperationsbereitschaft bei der Aufklärung des Verstoßes oder die Größe und Erfahrenheit des Unternehmens ins Kalkül gezogen.

Die Prüfer können in einem Fusionskontrollverfahren marktrelevante Fragen im Übrigen auch an dritte, nicht unmittelbar beteiligte Unternehmen richten – und im Fall von Falschangaben diese dann ebenfalls mit Geldbußen belegen.

Weitere Sanktionsmöglichkeiten der Kommission

Bemerkenswert an der Facebook-Entscheidung ist, dass letztmalig im Jahr 2004 Ermittlungen der Kommission bezüglich Falschangaben liefen. Seither standen Fälle im Fokus, in denen ein Zusammenschluss ohne vorherige Anmeldung vollzogen wurde (sog. Gun-Jumping) oder in denen die betreffenden Unternehmen Bedingungen oder Auflagen einer Entscheidung der Kommission nicht eingehalten haben.

Dabei kann die Missachtung von Verfahrensvorschriften im Extremfall sogar zum Widerruf einer einmal erteilten Fusionsfreigabe führen. Ein derartiger Widerruf ist in bisher knapp 30 Jahren allerdings erst einmal vorgekommen.

Im Facebook-Fall hat die Kommission von ihrer Widerrufsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Denn bei ihrer Prüfung des Falles im Spätsommer 2014 hatte sie die wettbewerblichen Auswirkungen der Transaktion auch auf Grundlage eines (damals unterstellten) Szenarios geprüft, bei dem die Möglichkeit eines automatischen Nutzerabgleichs bestand. Das Ergebnis der damaligen Prüfung war, dass selbst in diesem Szenario keine wettbewerblichen Bedenken gegen den Zusammenschluss bestehen. Die unzutreffenden Angaben von Facebook haben sich mit anderen Worten nicht auf das Prüfergebnis ausgewirkt, so dass auch jetzt kein Anlass bestand, die Freigabeentscheidung im Ganzen zu revidieren.

Was bedeutet die Entscheidung für andere Unternehmen?

Der Facebook-Fall könnte nur der Auftakt zu einer Reihe von Entscheidungen wegen Verfahrensverstößen sein. So hat die EU-Kommissarin Vestager kürzlich erklärt, dass sie zurzeit verschiedene, bereits abgeschlossene Fusionskontrollverfahren im Hinblick darauf überprüfen lasse, ob es durch die Parteien zu Verstößen gekommen sei. Damit lenkt sie den Blick auch für andere Unternehmen auf die strikte Einhaltung der Verfahrensregeln der europäischen Fusionskontrolle.

Andere Unternehmen werden durch das Facebook-Bußgeld jedenfalls darin erinnert, dass sie ihre Verhaltenspflichten im Rahmen von Fusionskontrollverfahren nicht leichtfertig nehmen sollten. Insbesondere die Pflicht, vollständige, präzise und richtige Informationen bereitzustellen, sollten Unternehmen ernst nehmen.

Das ist mitunter leichter gesagt als getan. Denn es gehört ebenso zur Wahrheit, dass gerade die Kommission während eines Fusionskontrollverfahrens mitunter sehr umfangreiche Fragebögen unter sehr kurzen Beantwortungsfristen an die Unternehmen versendet. Eine vollständige Beantwortung ist dann oftmals eine gewaltige, nicht nur logistische Herausforderung für die Unternehmen.

Die Autoren Christoff Soltau, LL.M. (King's College London) und Frédéric Crasemann sind Rechtsanwälte bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Hamburg. Sie sind auf das Kartellrecht und dort insbesondere das Fusionskontrollrecht spezialisiert.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Millionen-Bußgeld für Facebook: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23034 (abgerufen am: 21.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Kartellrecht
    • Datenschutz
    • EU-Kommission
    • Facebook
    • Kartelle
    • Social Media
    • Unternehmen
Menschen in einer zerstörten Straße in der pakistanischen Provinz Khyber Pakhtunkhwa am 5. September 2022. 20.01.2026
Klimaschutz

Erste Klimaschadensersatzklage in Deutschland:

Pakis­ta­ni­sche Bauern ver­klagen RWE und Hei­del­berg Mate­rials

Die Überschwemmungen in Pakistan im Sommer 2022 zerstörten Häuser, Felder und Lebensgrundlagen. 39 Bauern fordern vor dem Landgericht Heidelberg anteiligen Schadensersatz von RWE und Heidelberg Materials. Es geht um über eine Million Euro.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Podcast über M&A mit einer Notiz, Themen und einem Bild von Nastasja Bührmann. 20.01.2026
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

"M&A ist mehr als nur Unter­neh­mens­kauf"

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht gibt Nastasja Bührmann praxisnahe Einblicke in ihre Arbeit als Rechtsanwältin bei Herbert Smith Freehills Kramer. Spontante Anrufe aus London, Tokio oder Spanien machen für sie den Reiz aus.

Artikel lesen
Akten in alten Karteikästen 19.01.2026
Handelsregister

OLG Frankfurt zur Eintragung einer GmbH & Co. KG:

Firma darf in Ver­sa­lien ins Han­dels­re­gister

Eine GmbH & Co. KG wollte ihre Firma ausschließlich in Großbuchstaben ins Handelsregister eintragen lassen. Das Registergericht schrieb allerdings nur den Anfangsbuchstaben groß. Das war ermessensfehlerhaft, entschied das OLG Frankfurt.

Artikel lesen
Daniel Günther in der Sendung Markus Lanz 15.01.2026
Zensur

Daniel Günthers "Ja" bei Markus Lanz:

Algo­rithmen regu­lieren statt Mei­nungen bestrafen

Ein klares "Ja" von Daniel Günther bei Markus Lanz löste eine Mediendebatte aus, um die es dem CDU-Politiker ging: Meinung ja, Falschbehauptungen nein. Die Instrumente für Regulierung sind mit dem DSA schon da, meint Carl Christian Müller.

Artikel lesen
Eine wirklich schöne, flauschige Katze 08.01.2026
Tierschutz

VG bestätigt Haltungsverbot:

Tik­Toker ver­liert seine Katzen

Als ein Mann von einer seiner Katzen Videos bei TikTok veröffentlicht, hagelt es Anzeigen: Er hatte das Tier unsachgemäß rasiert und bis zur Orientierungslosigkeit gedreht. Das Veterinäramt entzog ihm alle Tiere daraufhin zu Recht, so das VG.

Artikel lesen
Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs, spricht im Badischen Staatstheater beim Festakt im Rahmen der Feierlichkeiten "75 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft". 01.01.2026
Gerichte

Sollte man kennen:

Neun wich­tige BGH-Ent­schei­dungen aus 2025

Vom "Hausdrama-Fall" über Beschaffenheitsvereinbarungen beim Gebrauchtwagenkauf bis zur erzwungenen Smartphone-Entsperrung: Der BGH hat auch 2025 wichtige Entscheidungen gefällt, von denen man gehört haben sollte.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Nürn­berg

Logo von Siemens
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Braun­schweig

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Kar­tell­recht

A&O Shearman , Ham­burg

Logo von Fieldfisher
Re­fe­ren­dar:in (m/w/d) am Stand­ort Düs­sel­dorf

Fieldfisher , Düs­sel­dorf

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) Kar­tell­recht

McDermott Will & Schulte , Köln

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells International LLP , Ber­lin

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Kar­tell­recht

A&O Shearman , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online Info Session Jurastudium (LL.B., EjP)

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gesellschafter­rechte und -streit

29.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Automotive

29.01.2026

64. Deutscher Verkehrsgerichtstag

28.01.2026, Goslar

§ 15 FAO - Foto- und Bildrechte in digitalen Medien - Update 2026

28.01.2026, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH