Druckversion
Samstag, 12.09.2026, 00:47 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eugh-gutachten-fluggastdatenabkommen-eu-kanada-datenschutz-zweifel-rechtsunsicherheit
Fenster schließen
Artikel drucken
23645

EuGH kritisiert Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada: Keine aus­rei­chenden Garan­tien für die Pri­vat­sphäre

von Prof. Dr. Ulrich Wuermeling

26.07.2017

Flug nach Kanada (Symbolbild)

© rafo - stock.adobe.com

Der EuGH glaubt nicht, dass das geplante Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada einen angemessenen Datenschutz für Reisende aus der EU gewährleistet. Das Gutachten des Gerichtshofs schafft damit Rechtsunsicherheit, erläutert Ulrich Wuermeling.

Anzeige

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) misstraut Behörden innerhalb und außerhalb der EU, wenn es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (C-293/12 und C-594/12) hat er deshalb ebenso wie das Safe-Harbor-Abkommen (C-362/14) für ungütig erklärt. In seinem aktuellen Gutachten zum Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada (Opinion 1/15) zeigt sich wieder, das einfache und pragmatische Lösungen den Ansprüchen des Gerichts an den Datenschutz nicht genügen.

Der Zugang der Einreisebehörden zu Daten und deren spätere Nutzung sind nach Ansicht des Gerichtshofs klar und strikt zu beschränken. Das geplante Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada erfülle diese Anforderungen dabei nicht, weil die zusammen betrachteten Daten aus dem Speicherungszeitraum von fünf Jahren beispielsweise Rückschlüsse auf einen gesamten Reiseverlauf, Reisegewohnheiten oder auch Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Personen oder die finanzielle Situation der Fluggäste und ähnlich sensible Informationen zuließen.

Das Europaparlament sollte eigentlich schon im Jahr 2014 dem neuen Abkommen mit Kanada zustimmen. Nach dem negativ ausgefallenen Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung hatte das Parlament jedoch Bedenken, ob das Abkommen den allgemeinen Anforderungen des Gerichts genügen würde. Deshalb hat es die Luxemburger um ein Gutachten über das geplante Abkommen angerufen - ein Novum in der Geschichte des EuGH.

Zurück an den Verhandlungstisch

Nach Auffassung des EuGH stellt das Abkommen in seiner aktuellen Form einen Eingriff unter anderem in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar. Diese Eingriffe könnten auch nicht gerechtfertigt werden: Zwar diene das Abkommen dazu, terroristische Straftaten und schwere grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern beziehungsweise zu bekämpfen. Allerdings beschränken sich nach Auffassung der Luxemburger Richter die vorgesehenen Maßnahmen nicht auf das absolut Notwendige. Ebenso enthielten manche Bestimmungen keine klaren und präzisen Begriffe oder Regeln.

Angesichts des nun vorliegenden Gutachtens wird das Europaparlament dem ausgehandelten und bereits unterzeichneten Abkommen nicht mehr zustimmen können. Kanada und die Europäische Union werden an den Verhandlungstisch zurückkehren müssen. Zwischenzeitlich gilt ein altes Abkommen aus dem Jahr 2006 weiter, wobei es einer Prüfung durch den EuGH vermutlich ebenfalls nicht standhalten würde. Selbiges gilt für die bestehenden Abkommen zum Fluggastdatenaustausch mit den USA und Australien. Die Abkommen bleiben weiter gültig, aber das vorliegende Gutachten zu Kanada begründet Handlungsbedarf.

Wenn das Abkommen scheitert, leiden die Reisenden

Die Richter halten den Fluggastdatenaustausch dabei nicht per se für einen Verstoß gegen die Charta der Europäischen Union. Sie machen allerdings Vorgaben, die für Abkommen zu solchen Datenaustäuschen zu einem unüberwindbaren Hindernis werden könnten. Insbesondere soll der Zugriff auf die Daten - mit Ausnahme von begründeten Eilfällen - einer richterlichen Verfügung bedürfen. Und wenn bei einer Abreise aus Kanada keine objektiven Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Gefahr vom Reisenden ausgeht, sollen die Daten unmittelbar gelöscht werden.

Ob solche Vorgaben für Kanada oder andere Länder akzeptabel sind, wird sich zeigen. Die Alternative ist einfach: Es wird kein Abkommen geschlossen und die Daten werden bei der Einreise in Kanada erhoben. Dort unterliegt die Erhebung nicht europäischem Recht. Für den Reisenden ist dies mit einer längeren Einreiseprozedur verbunden und das Reiseland kann selbst entscheiden, wie es mit den Daten umgeht. Wenn es also kein Abkommen gibt, weil der EuGH seine Anforderungen überzogen hat, dann ist dies für die Reisenden nur mit Nachteilen verbunden, nämlich mit längeren Wartezeiten bei der Einreise und keinem Schutz ihrer Daten durch ein Abkommen mit der Europäischen Union.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Datenverarbeitung durch Einreisebehörden stärker beschränken

  • Seite 2:

    Gutachten bringt Rechtsunsicherheit auch in andere Bereiche

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH kritisiert Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23645 (abgerufen am: 12.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Datenschutz
    • Europäische Kommission
    • Fluggastrechte
    • Flugverkehr
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Ein Mann mit blauem Anzug im Hintergrund tippt auf eine virtuelles Bewerberprofil im Vordergrund. 07.09.2026
Bewerbung

Kandidatenauswahl durch automatisierte Systeme:

Darf die KI über Bewer­bungen ent­scheiden?

Längst nutzen Personalabteilungen KI-Systeme für ihre Entscheidungen bei der Bewerberauswahl. Doch allein der KI überlassen dürfen die HR-ler der Maschine die Auswahl nicht. Die rechtlichen Aspekte erklärt Karin Kristina Reiber.

Artikel lesen
Auf einem Smartphone wird das Logo von Microsoft Edge angezeigt. Im Hintergrund ist ein verschwommener Softwarecode. 02.09.2026
Internet

EuG zum Digital Markets Act:

Edge-Browser von Micro­soft ist nicht bedeu­tend genug

Wenn die EU-Kommission Angebote von großen Internetriesen als "Zugangstor zu digitalen Märkten" ansieht, hat das strenge Auflagen zur Folge. Für den hauseigenen Microsoft-Browser Edge gilt das nicht: Ihn nutzen zu wenige Menschen.

Artikel lesen
Frau tippt auf einem Apple iPhone eine Whatsapp-Nachricht ein (Symbolbild) 30.07.2026
Datenschutz

BGH verhandelt Rechtsstreit unter ehemaligen Freundinnen:

Kann pri­vates Petzen ein DSGVO-Ver­stoß sein?

Eine Frau gab private WhatsApp-Nachrichten einer ehemaligen Freundin an deren Arbeitgeberumfeld weiter. Die verlor daraufhin ihren Job. Jetzt verhandelte der Bundesgerichtshof über den Fall: War die Weiterleitung rechtswidrig?

Artikel lesen
Wrakteile an der Absturzstelle der Germanwings Maschine 4U9525 bei Barcelonette in Frankreich 29.07.2026
Flugsicherheit

Germanwings-Absturz von 2015:

Scha­dens­er­satz­klagen gegen Luft­fahrt­bun­de­samt wohl ohne Erfolg

Hat der Staat beim Germanwings-Absturz versagt? Mehr als zehn Jahre nach der Katastrophe beginnt ein Prozess, in dem Angehörige auf Schadensersatz klagen. Bald beginnt die Verhandlung, doch das Gericht zeigt sich schon jetzt mehr als skeptisch. 

Artikel lesen
Eingangsschild beim Bundesgerichtshof 21.07.2026
Schadensersatz

BGH bejaht immateriellen Schadensersatz nach DSGVO:

Xing-Nach­richt an fal­sche Person löst große "Sch­mach" aus

Examensrelevante Leitentscheidung des BGH: Eine Privatbank hatte eine Gehaltsabsage in einem Bewerbungsverfahren per Xing versehentlich auch an einen Ex-Kollegen des Bewerbers gesendet. Dem bloßgestellten Mann steht nun Schadensersatz zu.

Artikel lesen
Verschiende Social-Media-Chat-Anbieter 18.07.2026
Meinung

Israel-Leugnung strafbar? / Tierschutzvideos / Leihmutterschaft und Jens Spahn / Chatkontrolle:

"Nach der Logik der Chat­kon­trolle ließe sich auch die Durch­su­chung aller Woh­nungen recht­fer­tigen."

Ist das Leugnen des Existenzrechts Israels bald strafbar? Dürfen Tierschutzaktivisten Schlachthofvideos verbreiten? Wie weit darf die Chatkontrolle gehen? Jens Spahn und die Leihmutterschaft. All das in Folge 64 der LTO-Rechtslage.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von 11880 Internet Services AG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl- oder An­walts­sta­ti­on

11880 Internet Services AG, Es­sen

Logo von Dentons
Rechts­an­walt M&A / Ven­tu­re Tech­no­lo­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Hengeler Mueller
Le­gal Tech Spe­cia­list (m/w/d) mit Fo­kus auf Le­gal En­ginee­ring im Le­gal Tech...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Verfassungsschutz, Ber­lin

Logo von Hengeler Mueller
Som­mer­prak­ti­kum 2027

Hengeler Mueller, Ber­lin und 2 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Automotive Week: Fahrzeugdaten im Spannungsfeld von Data Act, Kartellrecht und Digital Markets Act

25.09.2026

Compliance Innovation Days 2026

14.10.2026, Graz

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
KI in kleinen Kanzleien

13.10.2026

Update Datenschutzrecht 2026

24.11.2026

Update IT-Recht 2026

01.12.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH