Druckversion
Donnerstag, 15.10.2026, 19:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eugh-generalanwalt-schlussantraege-investitionsschutzabkommen-eu-rechtmaessig
Fenster schließen
Artikel drucken
24599

Generalanwalt widerspricht EU-Kommission: Grünes Licht für Intra-EU-BITs

von Dr. Alexandra Diehl

19.09.2017

Justiz in der EU

© Chodyra Mike- stock.adobe.com

Bilaterale Investitionsschutzverträge sind mit dem EU-Recht vereinbar. Mit dieser Einschätzung widerspricht der Generalanwalt der EU-Kommission. Und könnte eine kleine Revolution der Schiedsgerichtsbarkeit einleiten, meint Alexandra Diehl.

Anzeige

Schon lange sind sie der EU-Kommission ein Dorn im Auge: die sog. Intra-EU-BITs, d.h. bilaterale Investitionsschutzverträge (Bilateral Investment Treaties) zwischen EU-Staaten. Ihre Bemühungen, den Stachel zu entfernen, sind jetzt erschwert worden: Melchior Wathelet plädierte am Dienstag in seinen Schlussanträgen im Vorlageverfahren Achmea dafür, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Frage, ob Schiedsklauseln in Intra-EU-BITs unionsrechtskonform sind, mit einem klaren "Ja" beantwortet.

Der Generalanwalt fand starke Worte für seine Rechtsauffassung und wies darauf hin, dass die Streitbeilegungsklauseln in Intra-EU-BITs das Machtgefüge der europäischen Verträge nicht verschöben. Wathelet stärkt damit der innereuropäischen Investitionschiedsgerichtsbarkeit und ihren Befürwortern Deutschland, Finnland, Frankreich, Niederlande und Österreich den Rücken.

Vorlageverfahren: Liberalisierung der Versicherungsbranche

Der Vorlage liegt der Aufhebungsantrag der Slowakei bezüglich des Endschiedsspruchs im Investitionsschiedsverfahren Achmea (vormals Eureko) gegen Slowakei zugrunde. Auf Basis eines  BITs zwischen der Slowakei und den Niederlanden hatte das  niederländische Finanz- und Versicherungsunternehmen 2008 gegen die Slowakei eine Klage angestrengt. Anlass dafür war, dass Achmea bzw. dessen Vorgängerunternehmen Eureko B.V. nach der Liberalisierung des slowakischen Marktes für private Krankenversicherungen im Jahr 2004 ein Tochterunternehmen in der Slowakei gegründet hatte.

Nach einem Regierungswechsel im Jahr 2006 machte die Slowakei die Liberalisierung des Krankenversicherungsmarktes teilweise wieder rückgängig: Sie verbot u.a. mit Gesetz vom 12. Dezember 2006 den Einsatz von Versicherungsmaklern und mit Gesetz vom 25. Oktober 2007 die Ausschüttung von Gewinnen aus dem Krankenversicherungsgeschäft. Im Januar 2011 erklärte das slowakische Verfassungsgericht das gesetzliche Verbot von Gewinnausschüttungen für verfassungswidrig.

Das Schiedsverfahren endete mit einem Schiedsspruch in Höhe von EUR 22,1 Mio. plus Zinsen zugunsten von Achmea. Sitz des Schiedsgerichts war Frankfurt. Deswegen musste die mit dem Schiedsspruch unzufriedene beklagte Slowakei auch deutsche Gerichte anrufen, um eine Aufhebung des Schiedsspruches zu beantragen. Sie biss dabei auf Granit: Sowohl das Oberlandesgericht Frankfurt als auch der Bundesgerichtshof (BGH) lehnten jegliche Kollision mit dem Unionsrecht ab.

Kommission sieht Einheitlichkeit des EU-Rechts gefährdet

Ganz anders die Rechtsauffassung der EU-Kommission: Sie betonte, dass Schiedsklauseln in Intra-EU BITS Art. 344 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) verletzten. Nicht private Schiedsgerichte, sondern der EuGH solle über Klagen von EU-Investoren gegen EU-Staaten entscheiden, da ansonsten die einheitliche Anwendung des Unionsrechts gefährdet sei.

Art. 344 AEUV sieht vor, dass Streitigkeiten über die Auslegung der Unionsverträge nur durch die in diesen Verträgen geregelten Verfahren beigelegt werden sollten. Die Unionsverträge enthalten aber kein Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Investoren aus EU-Ländern. Generalanwalt Melchior Wathelet befand daher: Was nicht existiert, kann auch keinen Vorrang haben.

Dem stehe auch nicht Art. 267 AEUV entgegen, demzufolge nationale Gerichte Rechtsfragen betreffend die Auslegung der europäischen Verträge dem EuGH vorlegen können und in manchen Fällen auch müssen: Denn Schiedsgerichte, so Wathelet, leiteten ihre Zuständigkeit aus wirksamen völkerrechtlichen Vereinbarungen her und fällten ihre Entscheidung unabhängig und unparteiisch auf gesetzlicher Grundlage. Sie seien daher genau wie staatliche Gerichte vorlageberechtigt.

Anzeige

Kleine Revolution der Schiedsgerichtsbarkeit

Die Selbstverständlichkeit, mit der Generalanwalt Wathelet Investitionsschiedsgerichte als vorlageberechtigt einstuft, kommt einer kleinen Revolution in der Schiedsgerichtsbarkeit gleich und könnte ihr positiven Aufwind verleihen: Die Frage, ob und vor allem unter welchen Umständen Schiedsgerichte den EuGH anrufen können, ist seit vielen Jahren umstritten.

Der EuGH nahm hierzu zuletzt im Jahr 2014 in Sachen Merck Canada Inc. gegen Accord Healthcare Ltd u.a. Stellung. Er fasste in diesem Fall die in seiner bisherigen Rechtsprechung entwickelten Kriterien für das Bestehen der Eigenschaft eines Gerichts im unionsrechtlichen Sinn prägnant zusammen: Die vorlegende Einrichtung bedürfe einer gesetzlichen Grundlage und zwingenden Zuständigkeit, müsse dauerhaft bestehen und in einem streitigen Verfahren unter Anwendung des geltenden Rechts unabhängig eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter treffen. Im Achmea-Fall ist eines dieser Kriterien höchst problematisch.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Kleine Revolution der Schiedsgerichtsbarkeit

  • Seite 2:

    Mehr Europa, weniger Einzelstaatliches?

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Generalanwalt widerspricht EU-Kommission: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24599 (abgerufen am: 16.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • EU-Kommission
    • Europa
    • Investitionsschutz
    • Schiedsgerichtsbarkeit
    • Unternehmen
    • Wirtschaft
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Péter Magyar zu Besuch in Brüssel 13.10.2026
Ungarn

Anti-Korruptions-Reformen:

EU gibt nach Macht­wechsel in Ungarn 4,2 Mil­li­arden Euro frei

Nachdem Viktor Orbán nicht mehr in Budapest regiert, lässt die EU zuvor eingefrorene Milliarden fließen. Auch Regeln zu Homosexualität im Kinderschutzgesetz werden geändert.

Artikel lesen
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). 05.10.2026
Asyl

BGH zu rechtswidriger Überstellungshaft:

Meh­rere Asy­l­an­träge sind keine aus­drück­liche Fluchtan­kün­di­gung

Ein Staatenloser kam in Haft, weil er zuvor in anderen EU-Ländern Asyl gesucht hatte: Fluchtgefahr, so das Landgericht. Diese Annahme, die nur auf dem Verhalten des Mannes beruhte, lässt der BGH aber ohne ausdrückliche Erklärung nicht gelten.

Artikel lesen
Junge sitzt auf der Couch mit Tablet und Handy - Emojis zeigen, dass er freundliche Reaktionen bekommt. 01.10.2026
KI

KIDS Act: EU-Kommission will Kinder vor KI-Freunden schützen:

Chat­bots reden zu men­sch­lich, das ist ein Pro­blem

Die EU-Kommission will Kinder davor schützen, dass sie KI-Anwendungen mit echten Freunden verwechseln. Alle Anbieter müssen das Design ihrer Chatbots ändern. Doch wie, wenn die KI darauf trainiert ist, empathisch und mitfühlend zu agieren?

Artikel lesen
Die Skyline von Frankfurt am Main 25.09.2026
Anwaltsberuf

Anti-Geldwäschebehörde bereitet Rechtsakte vor:

Droht anwalt­li­chen Sam­me­lan­der­konten das Aus?

Nur ein vorläufiges Aufatmen bei der Anwaltschaft? Zwar hat das Finanzministerium den Nichtbeanstandungserlass zu Verstößen gegen Meldepflichten bei Sammelanderkonten erneut bis zum 31. Dezember 2027 verlängert, doch von der EU droht Ungemach.

Artikel lesen
Auf einem Abiturzeugnis ist der Notendurchschnitt 1,0 eingetragen 24.09.2026
Schulen

BVerwG zu Europäischen Schulen:

Umrech­nung von Abi­tur­noten in NRW ist recht­mäßig

Damit Absolventen Europäischer Schulen an Universitäten in NRW studieren können, muss ihre Abinote ins deutsche Notensystem umgerechnet werden. So, wie NRW das macht, ist das rechtmäßig, bestätigte jetzt das BVerwG.

Artikel lesen
Gefängnis Berlin Moabit mit Stacheldraht und Gitterfenstern 21.09.2026
Strafvollzug

Strafvollzug im Ausland am Beispiel von Schweden und Estland:

Wenn im Gefängnis kein Platz ist

Schweden bringt seine Strafgefangenen inzwischen in Estland unter. Wäre derartiges auch für Deutschland denkbar, wenn die Justizvollzugsanstalten an ihre Grenzen kommen? Jonathan Eggen und Lorenz Bode haben die Rechtslage untersucht.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Taylor Wessing
AI Le­gal M&A Pro­duct Ma­na­ger (w/m/d)

Taylor Wessing

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Wirt­schafts­prü­fer (m/w/d) M&A / Um­struk­tu­rie­run­gen

Flick Gocke Schaumburg, Stutt­gart

Logo von SEFE Securing Energy for Europe GmbH
Le­gal Coun­sel (m/w/d)

SEFE Securing Energy for Europe GmbH, Ber­lin

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Ban­king & Fi­nan­ce

CMS, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
HLC Next­Gen – In­sight and Im­pact: Prak­ti­kan­ten­pro­gramm Früh­jahr 2027

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Frank­furt am Main

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Gleiss Lutz, Lon­don

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von eagle lsp
Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

27.10.2026

Logo von Freshfields
Smart Challenge – Frühjahrspraktikumsprogramm 2027

15.02.2027, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Brüssel

Logo von eagle lsp
Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

03.11.2026

Logo von eagle lsp
EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

03.11.2026

Logo von eagle lsp
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

05.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH