Generalanwalt widerspricht EU-Kommission: Grünes Licht für Intra-EU-BITs

von Dr. Alexandra Diehl

19.09.2017

2/2: War das Achmea-Schiedsgericht ein ständiges Gericht?

Das Schiedsgericht war ein Ad Hoc-Schiedsgericht, das nur für den konkreten Fall gebildet worden war. Ist es also ein dauerhaftes Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV?

Aus Sicht von Wathelet ist auch diese Frage zu bejahen, da sich die Slowakei und die Niederlande in dem anwendbaren BIT auf ein dauerhaftes Streitbeilegungssystem geeinigt hätten. Der BGH sah dies in seinem Vorlagebeschluss noch gänzlich anders: Das Schiedsgericht habe mangels Dauerhaftigkeit nicht die Möglichkeit gehabt, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen. Ein Verstoß gegen Art. 267 AEUV liege aber dennoch nicht vor, da Schiedsgerichte staatliche Gerichte um eine Vorlage ersuchen könnten.

Dies ist allerdings der einzige Punkt, in dem Generalanwalt Wathelet und BGH voneinander abweichen. Insbesondere sind beide der Auffassung, dass die Schiedsklausel im Slowakei-Niederlande-BIT nicht gegen Art. 18 Abs. 1 AEUV verstoße, wonach jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten ist. Denn eine etwaige Diskriminierung könne dadurch beseitigt werden, dass die benachteiligte Person Anspruch auf die gleiche  Behandlung wie die begünstigte Person habe. Anders formuliert: Den Slowaken und Niederländern dürfe man nichts nehmen, sondern besser allen anderen EU-Bürgern die gleichen Rechte gewähren.

EuGH an Vorschlag des Generalanwalts nicht gebunden

Der EuGH ist an den Vorschlag von Wathelet nicht gebunden. In mehr als 75 Prozent  aller Vorlagefälle folgt der Gerichtshof aber dem Vorschlag des jeweiligen Generalanwalts. Tut er dies auch im Achmea-Fall, so wären die Bemühungen der EU-Kommission, Intra-EU BITs abzuschaffen, zunächst gescheitert.

Die Europäische Kommission unternimmt dazu aktuell verschiedene Anstrengungen. Schon im Juni 2015 initiierte sie Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, die Niederlande, Rumänien, Schweden und die Slowakei und forderte sie auf, ihre Intra-EU-BITs kündigen. Sollten diese nach dem EuGH jedoch unionsrechtskonform sein, bestünde kein Grund zur Kündigung.

Kommission will über Investitionsgerichtshof verhandeln

Der Achmea-Fall wird daher auch den Ausgang der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren entscheidend prägen. Das ist aber nicht der einzige Grund, warum der europäischen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit aufregende Zeiten bevorstehen: Am 13. September 2017 erklärte die Kommission, Verhandlungen zur Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs aufnehmen zu wollen. Mit wem man zuerst verhandeln möchte, ist unklar.

Klar ist hingegen die Marschroute innerhalb der EU-Kommission: Mehr Europa und weniger Einzelstaatlichkeit. Dies ist in Zeiten politischer Botschaften wie "America first" grundsätzlich das richtige und passende Signal.

Ob dieses Motto aber auch im Kontext der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit zielführend ist, ist mehr als fraglich. Das bisherige, auf völkerrechtlichen Einzelverträgen beruhende System der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit  ist zwar  reformbedürftig, hat sich aber grundsätzlich bewährt. Die jetzt von der EU angestoßene Initiative zur Schaffung eines Investitionsgerichtshofs soll ausdrücklich nur prozessualer Natur sein. Die anwendbaren materiell-rechtlichen Schutzstandards sollen weiterhin in BITs und Handelsabkommen enthalten sein. Kritiker befürchten daher zu Recht eine Fragmentierung des ohnehin bereits zersplitterten Investitionsschutzes. Allerdings gilt auch: Was klein beginnt, kann groß enden.

Die Autorin Dr. Alexandra Diehl ist Rechtsanwältin im Bereich "Litigation & Dispute Resolution" bei Clifford Chance und unterrichtet Investitionsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Zitiervorschlag

Dr. Alexandra Diehl , Generalanwalt widerspricht EU-Kommission: Grünes Licht für Intra-EU-BITs . In: Legal Tribune Online, 19.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24599/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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