Druckversion
Montag, 5.10.2026, 19:28 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eugh-c42814-kronzeuge-kartell-wettbewerb-bussgeld
Fenster schließen
Artikel drucken
18208

EuGH-Urteil zu kartellrechtlichen Selbstanzeigen: Den Zacken aus der Krone

von Dr. Ulrich Soltész

20.01.2016

Kronzeuge(Symbolbild)

© HasanEROGLU - Fotolia.com

Wer als erster ein Kartell offenlegt, geht als Kronzeuge straffrei aus – vorausgesetzt, er hat sich an die richtige Stelle gerichtet. Wie leicht das in Europa misslingen kann, zeigt ein Urteil des EuGH gegen die DHL. Von Ulrich Soltész.

Anzeige

Das heute ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall DHL Express (Az. C-428/14) illustriert die Tücken der sogenannten Kronzeugenregelung im Kartellrecht. Nach dieser Regelung kann ein Unternehmen, das als erstes ein Kartell bei der zuständigen Wettbewerbsbehörde anzeigt, einer Geldbuße wegen seiner eigenen Beteiligung an dem Kartell entgehen.

In den letzten Jahrzehnten sind Kronzeugenregelungen zum wichtigsten Ermittlungsinstrument der Kartellbehörden geworden. In etwa 90 Prozent aller Fälle werden Kartelle mit Hilfe von Kronzeugen aufgedeckt.

Mit einem Kronzeugenantrag – auch leniency application genannt – können sich Unternehmen einen beachtlichen Strafnachlass verdienen, der oft zwei- bis dreistellige Millionenbeträge erreicht. Vorbild für das Kronzeugensystems ist, wie oft im Kartellrecht, das System der USA. Mittlerweile bestehen Kronzeugenregelungen auf EU-Ebene und in praktisch allen EU-Mitgliedstaaten.

Race for Leniency

Entscheidung für die Höhe des Bonus ist vor allem der Zeitpunkt des Kronzeugenantrags. Wer am schnellsten ist, bekommt den höchsten Bußgeldnachlass. Während sich der "first in" bei diesem Windhunderennen komplette Immunität verdienen kann, erhalten der Zweite und alle Weiteren nur noch deutlich geringere Abschläge.

Besonders wichtig ist hierbei die Vollständigkeit des Kronzeugenantrages. Wird nur ein Teil des Kartells zugestanden und andere Teile "vergessen", so kann die Bußgeldermäßigung versagt werden. Wenn sich die Kartellabsprache also auf drei Produktmärkte bezog, der Kronzeuge aber nur zwei davon aufdeckt, so bekommt er möglicherweise gar keine Ermäßigung. Damit soll eine Salamitaktik vermieden werden.

Das hört sich alles recht einfach an. Für Verwirrung sorgt allerdings das komplexe Zuständigkeitssystem im EU-Kartellrecht. Denn im Europäischen Netzwerk der Kartellbehörden (ECN) sind sowohl die Europäische Kommission also auch die nationalen Kartellbehörden, wie z.B. das Bundeskartellamt, für die Verfolgung von Kartellverstößen nebeneinander berufen.

Zuständigkeitswirrwarr im ECN

Aufgrund dieser Parallelzuständigkeit empfiehlt es sich grundsätzlich, Kronzeugenanträge bei allen Kartellbehörden zu stellen, die irgendwie in Betracht kommen. Denn es gibt gerade  keinen One-stop-shop; ein Kronzeugenantrag, der beispielsweise nur bei der Europäischen Kommission gestellt wurde, führt nicht automatisch zu einem Bußgeldnachlass bei einer nationalen Behörde.

Dieses System kann zu bösen Überraschungen führen. Denn wenn die Kommission den Fall nicht aufgreift, aber eine nationale Behörde, bei der kein Kronzeugenantrag gestellt wurde, den Fall weiterverfolgt, so wird diese regelmäßig keine Bußgeldreduzierung gewähren.

Im nun entschiedenen EuGH-Fall hatte DHL sowohl einen Kronzeugenantrag bei der Kommission als auch einen Kurzantrag bei der italienischen Kartellbehörde wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen im Frachtgeschäft gestellt. Nach den Feststellungen des Urteils reichte der Antrag vor der Kommission allerdings weiter als jener vor der italienischen Behörde. Denn Letzterer bezog sich nur auf den Luft- und Seefrachttransport, während der bei der Kommission gestellte Antrag drei Transportwege, also Luft-, See- und Straßengütertransport, umfasste.

In der Folge wurde der Fall verwirrend. Denn die Kommission entschied sich – aus welchen Gründen auch immer – nur den Verstoß betreffend den Luftfrachtbereich zu ahnden. DHL gewährte sie insoweit einen vollständigen Geldbußen-Erlass. Die Bereiche See- und Straßengütertransport behandelte die indessen nicht.

Die italienische Behörde verhängte sodann eine Geldbuße wegen des übrig gebliebenen Verstoßes im Straßengütertransport. Von dieser stellte sie DHL aber nicht frei, weil der bei ihr eingegangene Kronzeugenantrag des Unternehmens diesen Bereich nicht mitumfasst hatte. Da der Hinweis später nachgeholt wurde, erhielt DHL zwar noch ein Strafabschlag – in den Genuss der vollen Bußgeldfreiheit kam jedoch ein anderes Kartellmitglied, das sich nach der ersten, aber vor der zweiten Anzeige von DHL bei der italienischen Kartellbehörde hinsichtlich der Absprache im Straßengütertransport gemeldet hatte.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Wer zuerst kommt…

  • Seite 2:

    Effizient ist anders

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH-Urteil zu kartellrechtlichen Selbstanzeigen: . In: Legal Tribune Online, 20.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18208 (abgerufen am: 06.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Europäische Kommission
    • Kartelle
    • Unlauterer Wettbewerb
    • Wettbewerbsrecht
Smartphone mit Podcast-Logo, Notizblock mit Themen, Foto eines Mannes, Tastatur und Stiftsymbol auf blauem Hintergrund. 28.09.2026
Anwaltsberuf

Jura-Karriere-Podcast:

Geis­tiges Eigentum zwi­schen Fuß­ball und Wel­tra­um­recht

Wie abwechslungsreich der Alltag eines IP-Anwalts sein kann, erzählt Adrian Zarm in der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht. Außerdem erzählt er, welche Rolle Tom Cruise bei seiner Berufswahl gespielt hat.

Artikel lesen
Zwei Flaschen vom "Likör ohne Ei" 16.09.2026
Unlauterer Wettbewerb

OLG Schleswig zu veganer Spirituose:

Likör ohne Ei darf "Likör ohne Ei" heißen

Im Verfahren um den veganen "Likör ohne Ei" hat der Hersteller beim wichtigsten Streitpunkt obsiegt: Der Name darf bleiben. Doch für Werbung muss jede Nennung des Wortes "Eierlikör" künftig unterbleiben, hat das OLG Schleswig entschieden.

Artikel lesen
Alter Briefkasten, aus Metall, der Bundespost, mit Posthorn. 13.09.2026
Post

Briefzustellung auf eigene Faust?:

Post­mo­nopol, mit harten Ban­dagen erkämpft

Die Umbenennung der Post in "DHL" wurde ohne viel Aufsehen vollzogen. Das wundert nicht nur mit Blick auf historische Kämpfe um die Post. Der Streit, wie eine demokratische Republik ihre Massenmedien organisieren will, ist noch zu führen.

Artikel lesen
Bildschirm mit der Website "booking.com" 09.09.2026
Wettbewerbsrecht

EuG bestätigt Übernahmeverbot:

Boo­king.com darf sich Flüge-Platt­form eTra­veli nicht ein­ver­leiben

Booking wollte mit eTraveli ins Fluggeschäft expandieren – und hätte damit nach Ansicht des EuG seine dominante Stellung im Bereich Hotelbuchungen zu sehr stärken können. Das Gericht bestätigt deshalb das ausgesprochene Übernahmeverbot.

Artikel lesen
Auf einem Smartphone wird das Logo von Microsoft Edge angezeigt. Im Hintergrund ist ein verschwommener Softwarecode. 02.09.2026
Internet

EuG zum Digital Markets Act:

Edge-Browser von Micro­soft ist nicht bedeu­tend genug

Wenn die EU-Kommission Angebote von großen Internetriesen als "Zugangstor zu digitalen Märkten" ansieht, hat das strenge Auflagen zur Folge. Für den hauseigenen Microsoft-Browser Edge gilt das nicht: Ihn nutzen zu wenige Menschen.

Artikel lesen
Eine Frau sucht in einem Lager Medikamentenbestellungen zusammen 14.08.2026
Werbung

OLG Frankfurt zum Wettbewerbsrecht:

Angeb­li­cher "20-Euro-Rabatt" ist irre­füh­rend

Die "Shop Apotheke" warb mit einem "20-Euro-Rabatt" auf E-Rezepte. Meist wurden daraus aber höchstens 2,50 Euro, weil eine versteckte Staffelung im Kleingedruckten zugunsten des Unternehmens ausging. Das OLG hat diese Werbung nun untersagt.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Redeker Sellner Dahs
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in (m/w/d) im All­ge­mei­nen Zi­vil­recht, Recht...

Redeker Sellner Dahs, Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Logo von IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) – Me­di­en / Pres­se / IP

IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG, Ber­lin

Logo von Dentons
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) IP, Da­ta & Tech­no­lo­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von Graef Rechtsanwälte
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) für den Be­reich...

Graef Rechtsanwälte, Ham­burg

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Das Wettbewerbsrecht in der anwaltlichen Praxis von A –Z

15.10.2026

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Praktikantenprogramm FPS in Practice - Frühjahr 2027, Frankfurt

18.02.2027, Frankfurt am Main

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
24. Jahresarbeitstagung Gewerblicher Rechtsschutz

04.12.2026, Hamburg

Markenrecht von A bis Z – Grundlagen für die Praxis

09.12.2026

§ 15 FAO - Expertengespräch Jahresrückblick Wettbewerbs- und IT-Recht - in Kooperation mit der davit

17.12.2026, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH