Schutz für Palästinenser und Afghaninnen in der EU, FIFA-Transferregeln und ein Turbo-Booster für die Spielekonsole: Der EuGH hatte auch 2024 wieder Entscheidungen aus den verschiedensten Bereichen auf dem Tisch.
1/10 Palästinenser geschützt
Um die 44.000 Menschen sind im Gazastreifen seit Beginn des Krieges zwischen der Hamas und Israel am 7. Oktober 2023 umgekommen. Die humanitäre Situation ist desaströs. Kein anderes völkerrechtliches Thema war im Jahr 2024 so aktuell, wie dieser Krieg. Im juristischen Fokus standen dabei vor allem der Internationale Gerichtshof, vor dem es um den Völkermordvorwurf gegen Israel geht, und der Internationale Strafgerichtshof, der unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu erlassen hat.
Aber auch der EuGH hat sich mit den Lebensbedingungen im Gazastreifen auseinandergesetzt. Er hat im Juni entschieden, dass staatenlosen Palästinenser:innen unter Umständen leichter der Flüchtlingsstatus in der EU zuerkannt werden kann als vorher (Urt. v. 13.06.2024, Az. C-563/22).
Bislang hatten diese Personen keinen Anspruch auf Schutz in der EU, wenn sie den Beistand des Palästinenserhilfswerks UNRWA nutzen und dort registriert sind. Kann das UNRWA den Menschen im Gazastreifen jedoch keine menschenwürdigen Lebensbedingungen und ein Mindestmaß an Sicherheit bieten, soll laut EuGH eben auch ein Schutzstatus in der EU möglich sein. Der EuGH betont im Urteil, dass sich sowohl "die Lebensbedingungen im Gazastreifen als auch die Fähigkeit des UNRWA, seine Aufgabe zu erfüllen, aufgrund der Folgen der Ereignisse vom 7. Oktober 2023 in noch nie dagewesener Weise verschlechtert haben".
Sollte man kennen: . In: Legal Tribune Online, 26.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56175 (abgerufen am: 12.02.2025 )
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