Druckversion
Donnerstag, 15.01.2026, 12:11 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eug-t6917-fack-ju-goehte-marke-eintragung-versagt
Fenster schließen
Artikel drucken
26659

EuG zum Streit um "Fack Ju Göhte": Im Mar­ken­re­gister gelten die guten Sitten

von David Ziegelmayer

24.01.2018

Elyas M'Barek bei der Premiere des ersten Teils von "Fack Ju Göhte" in Berlin

(c) picture alliance/POP-EYE

Das EuG hat der Markenanmeldung von "Fack Ju Göhte" einen Riegel vorgeschoben. Dass es als Sittenwächter auftritt, um das Register sauber zu halten, ist fragwürdig, gehört aber zu seinen Aufgaben, erklärt David Ziegelmayer.

Anzeige

"Leider hatte man uns die guten Sitten, ein anständiges Betragen, nicht um ihrer selbst, sondern um der Leute willen anempfohlen", berichtete Johann Wolfgang von Goethe in "Aus meinem Leben – Dichtung und Wahrheit".

Rund 200* Jahre später erweisen sich Justiz und Gesetzgeber jedenfalls bei "unanständigen" Marken weiterhin als Anwalt der "Leute", die Goethe, mit seinem schwäbischen Gruß des Götz von Berlichingen selbst nicht immer ein Kind von Sittlichkeit, gemeint haben könnte.

Aber der Reihe nach: Art. 7 der Unionsmarkenverordnung (UMV) enthält in Buchstabe f) eine Vorschrift, wonach Marken, "die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen", von der Eintragung in das Unionsmarkenregister ausgeschlossen sind. Was ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten ist, bestimmen die Ämter und Gerichte – und sie haben dabei einen weiten Wertungsspielraum, wie die Constantin Film Produktion GmbH lernen musste.

Diese wollte ihren Filmtitel "Fack Ju Göhte" zu Merchandisingzwecken in Gestalt einer Wortmarke für allerlei die Fantasie anregende Waren und Dienstleistungen, darunter etwa "Fettentfernungs- und Schleifmittel", schützen lassen – und hat es bis jetzt nicht geschafft: Mit dem Urteil vom Mittwoch in der Rechtssache T-69/17 (Constantin Film Produktion GmbH / Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum [EUIPO]) hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) der Markeneintragung einen weiteren Riegel vorgeschoben.

EUIPO-Prüfer: "vulgäre Beleidigung"

Die Sittengeschichte nahm im April 2015 ihren Lauf, als der zuständige Prüfer des  EUIPO unter anderem entschied, dass "Fack ju" vom deutschen Publikum als Beschimpfung "Fick dich" verstanden werde und damit als Aufforderung, "mit sich selbst handelsüblichen Beischlaf auszuüben" (wobei es sich bei dem Ausdruck "handelsüblich" um eine falsche Übersetzung des englischsprachigen Ausdrucks "customary" handeln könnte). Die Eintragung wurde abgelehnt.

Im zweiten Akt des "Fack Ju Göhte"-Dramas wandte sich die Produktionsfirma an die Beschwerdekammer des EUIPO. Der Ausdruck "Fuck you", so Constantin, habe keine sexuelle Bedeutung, sondern sei ein gängiger Fluch. Die Markenanmeldung "Fack ju Göhte" verbalisiere dementsprechend in "scherzhafter und jugendlicher Weise" den hinreichend bekannten Schulfrust, wobei der berühmte Schriftsteller lediglich ein Platzhalter sei. Vor diesem Hintergrund und aufgrund ihrer Verbindung zur berühmten Schulkomödie verbreite die Markenanmeldung "Heiterkeit und Unterhaltung". Auch die Eintragung der semantisch vergleichbaren Marke "LECK MICH SCHILLER" spreche für die Eintragbarkeit der verfahrensgegenständlichen Markenanmeldung.

EUIPO: "herabwürdigend, obszön, vulgär" (anders: "Leck mich, Schiller")

Doch auch mit seiner Beschwerde scheiterte Constantin Film – und fing sich eine harsche Beurteilung ein: "Staats- und Verwaltungsorgane sollten nicht aktiv diejenigen unterstützen, die zur Förderung ihrer geschäftlichen Zwecke Marken verwenden, die gegen bestimmte Grundwerte einer zivilisierten Gesellschaft verstoßen. […] Es besteht auch ein öffentliches Interesse daran sicherzustellen, insbesondere Kinder und Jugendliche weitestgehend davon zu verschonen im allgemeinen Geschäftsverkehr mit Wörtern konfrontiert zu werden, die anstößig, obszön oder verstörend wirken", monierte die Beschwerdekammer.  Und weiter:

"Da insbesondere autoerotische Aktivitäten in den Bereich der Intimsphäre der Persönlichkeit fallen, wirkt die in feindlicher Atmosphäre ausgesprochene Aufforderung dazu herabwürdigend, obszön und vulgär, da sie in unsachlicher Weise die derart angesprochene Person auf ihren Sexualtrieb reduziert."

Das Amt sehe sich auch im Einklang mit der deutschen Rechtsprechung, die Eintragungen wie "READY TO FUCK" oder auch "FUCK THE BACKMISCHUNG" abgelehnt habe. Was die Eintragung der ebenfalls Constantin gehörenden deutschen Marke "LECK MICH SCHILLER" angeht, sei die Beurteilung für das Europäische Amt nicht bindend.

Der Dichter darf nicht verunglimpft werden

Und Goethe? Auch hier bezog die Beschwerdekammer eindeutig Position: "Dass aber nun der geachtete und vielverehrte Goethe posthum in derart herabwürdigender und vulgärer Weise verunglimpft wird, noch dazu in fehlerhafter Orthographie, kann vom verletzenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Charakter der Beschimpfung "Fack Ju/Fuck you" keinesfalls wesentlich ablenken. Unter Umständen eröffnet die Bezugnahme auf Goethe sogar eine weitere Ebene des Sittenverstoßes, indem diesem Denkmal der deutschen Sprache in obszöner, degradierender Weise der Respekt versagt wird."

Hier kann man sich durchaus Fragen, ob die Kammer davongaloppiert ist: Denn Art. 7 UMV verlangt zwar von der Kammer und den Gerichten, sich als Sittenwächter für das Markenregister (und zwar nur da, denn die Entscheidung verbietet Constantin in keiner Weise die Bezeichnung für ihren Film) zu betätigen. Ob dazu die Wahrnehmung posthumer Persönlichkeitsrechte deutscher Dichter gehört, kann man aber in Frage stellen.

EuG: "Fack Ju" ist kein Scherz

Wie dem auch sei: Das EuG bestätigte am Mittwoch die Auffassung der Beschwerdekammer in seinem Urteil und legte noch ein wenig nach: So reiche die verfremdete Schreibung des Begriffs "Fuck you" nicht aus, um ihm einen satirischen, scherzhaften und verspielten Gehalt zu verleihen. Dass es sich bei den in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen um solche des laufenden täglichen Verbrauchs handele, bedeute nicht, "dass die maßgeblichen Verkehrskreise bei solchen Tätigkeiten in dem angemeldeten Zeichen den Titel eines erfolgreichen Films erkennen und das Zeichen als einen 'Scherz' auffassen" würden, wie Constantin in ihren Schriftsätzen argumentiert hatte.

Auch weitere Vergleiche, die Constantin im Verfahren bemüht hatte, etwa mit dem Titel "Die Wanderhure", schmetterte das EuG ab: diese Anmeldung sei nicht vergleichbar, weil "Die Wanderhure" anders als "Fack Ju Göhte" beschreibend für den Inhalt des gleichnamigen Films sei. Vor allem aber sei "Die Wanderhure" aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise wesentlich weniger anstößig.

Was der im Verfahren immer wieder bemühte Dichter wohl dazu gemeint hätte, werden wir nicht erfahren. Ob Constantin noch versucht, den EuGH anzurufen, hingegen bald.

*Zeitangabe korrigiert am Tag der Veröffentlichung, 17.38 Uhr.

Der Autor David Ziegelmayer ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei LEXANTIS. Er ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert auf das Marken- und Wettbewerbsrecht für Unternehmen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

David Ziegelmayer, EuG zum Streit um "Fack Ju Göhte": . In: Legal Tribune Online, 24.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26659 (abgerufen am: 15.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Europa- und Völkerrecht
    • Europa
    • Markenrecht
    • Sittenwidrigkeit
  • Gerichte
    • Gericht der Europäischen Union
Rechtsstreit mit Ritter Sport um quadratische Müsliriegel 13.01.2026
Markenrecht

LG Stuttgart verneint Unterlassungsansprüche:

Ritter Sport muss mit "MON­NEMer QUADRAT" leben

Quadratisch, praktisch – und zu ähnlich? Durch einen Haferriegel sieht Ritter Sport seine Markenrechte verletzt und verklagt ein Mannheimer Unternehmen. Vor dem LG Stuttgart allerdings ohne Erfolg, doch der Rechtsstreit könnte weitergehen.
 

Artikel lesen
Flüchtlinge kommen in der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen an. 05.01.2026
Asyl

Migrationsbilanz 2025:

Deut­lich weniger Asy­l­an­träge, mehr Abschie­bungen

2025 stellten deutlich weniger Menschen in Deutschland einen Asylantrag – minus 51 Prozent gegenüber 2024. Gleichzeitig stieg die Zahl der Abschiebungen um rund 20 Prozent.

Artikel lesen
Präsident des EuGH Prof. Dr. Koen Lenaerts bei einer Rede am 15.09.2023 27.12.2025
EuGH

Sollte man kennen:

Sieben wich­tige EuGH-Ent­schei­dungen 2025

Upload-Filter-Diskussion reaktiviert, Mitgliedstaaten an die Menschenwürde von Asylbewerbern erinnert und Streit mit Polen eskaliert: Das Jahr 2025 war auch am EuGH spannend und thematisch breit gefächert. Ein Best-of.

Artikel lesen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geht nach der Pressekonferenz nach dem EU-Gipfel. Im Hintergrund sind an der Wand der Schriftzug "Europäischer Rat" und eine EU- und Deutschlandflagge zu sehen. 19.12.2025
Politik

EU einigt sich:

Geld für Ukraine gesi­chert, aber nicht aus rus­si­schem Ver­mögen

Es wurde viel diskutiert, gerungen, gebangt. Nun das Ergebnis: Die EU hat die Finanzierung der Ukraine für die kommenden zwei Jahre gesichert, jedoch ohne nach dem "Modell Merz" auf das eingefrorene russische Vermögen zurückzugreifen.

Artikel lesen
Christiane Bahner mit zwei Islandpferden. 19.12.2025
Ausland

Erste Anwältin mit deutschem Staatsexamen auf Island:

"Ich war bekannt wie ein bunter Hund"

Selbst die Rechtsanwaltskammer auf Island musste überlegen, was zu tun ist, als Christiane Bahner sich bei ihr mit ihrem deutschen Staatsexamen gemeldet hat. Seit gut zwanzig Jahren ist sie dort Anwältin – und genießt die Ruhe.

Artikel lesen
Ein Frontex-Beamter überwacht die Zuführung von Passagieren zu einem Abschiebeflug. 18.12.2025
EuGH

EuGH stellt klar:

Frontex kann sich nicht hinter den Mit­g­lied­staaten ver­ste­cken

Bei Rückführungen muss Frontex Grundrechte ebenso achten wie die Mitgliedstaaten. Der EuGH hebt zwei Entscheidungen auf und stellt klar: Die EU-Agentur trägt eigene Verantwortung – und kann sich nicht hinter anderen verstecken.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­werb­li­cher...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Landesanstalt für Medien NRW
Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent - Team­lei­tung für das Team Auf­sicht (m/w/d)

Landesanstalt für Medien NRW , Düs­sel­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz

Gleiss Lutz , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Steuergünstige Vertragsgestaltungen - Fälle, Fallen, Faustregeln

22.01.2026, Hamburg

Update aus dem ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht 2026

22.01.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Handels- und Gesellschaftsrecht im Selbststudium/ online

23.01.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
7. Deutscher Arbeitsrechtstag

28.01.2026, Berlin

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH