Druckversion
Samstag, 10.10.2026, 01:26 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eu-patent-eugh-patentgericht-generalanwalt
Fenster schließen
Artikel drucken
7785

Absage an die EU-Patent-Verhinderer: Generalanwalt unterstellt Spanien und Italien Blockadepolitik

von Sebastian Zeitzmann, LL.M.

13.12.2012

EU-Patent

© f/2.8 by ARC - Fotolia.com

Das jahrzehntelange Hin und Her um ein europäisches Einheitspatent ist nahezu vorbei: Parlament und Ministerrat haben sich geeinigt, nur Spanien und Italien wollen nicht mitmachen. Über eine Klage beim EuGH wollen sie das gemeinsame Patent verhindern. Nach den Schlussanträgen des Generalanwalts vom Dienstag ist es nicht gerade wahrscheinlich, dass das klappt, meint Sebastian Zeitzmann.

Anzeige

Seit den 1960er Jahren verhandeln die Mitgliedstaaten über die Einführung eines EU-Patents, das automatisch in allen Nationalstaaten gelten soll, ohne in die jeweilige Landessprache übersetzt werden zu müssen. Ziel ist ein kostengünstiger unionsweiter Patentschutz. Die Verwirklichung des aktuelles Kommissionsvorschlag von 2011 steht unmittelbar bevor.

Da sich nicht alle Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Patentschutz einigen konnten, haben 25 Länder beschlossen, den Weg der so genannten verstärkten Zusammenarbeit zu beschreiten: Danach kann eine Gruppe von mindestens neun Staaten alleine einen europäischen Rechtsakt erlassen, wenn sich herausstellt, dass der Widerstand einzelner Staaten ein EU-weites Vorgehen definitiv unmöglich macht. Der Rechtsakt bindet nur die teilnehmenden Staaten, die anderen bleiben vorerst außen vor, können aber jederzeit mit an Bord kommen.

Italien und Spanien als Spielverderber

Um die Kosten einer unionsweiten Patentanmeldung niedrig zu halten, soll es künftig ausreichen, eine Erfindung nur in einer der drei EU-Amtssprachen Deutsch, Englisch oder Französisch anzumelden. Ein europäisches Patentgericht soll den Schutz durchsetzen.

Italien und Spanien haben sich diesem System vehement widersetzt. Sie fürchteten, dass ihre Amtssprachen beim europaweiten Schutz geistigen Eigentums keine Rolle mehr spielen würden. Da die beiden Länder damit die notwendige Einstimmigkeit blockierten, beschloss der Ministerrat, den übrigen 25 Staaten grünes Licht für eine verstärkte Zusammenarbeit zu geben.

Gegen diesen Beschluss erhoben Italien und Spanien Nichtigkeitsklage zum Europäischen Gerichtshof (EuGH), während die übrigen Staaten ihr Projekt weiter verfolgten.

Generalanwalt lehnt Klagen deutlich ab

Es ist das erste Mal, dass sich der Gerichtshof mit Fragen zur verstärkten Zusammenarbeit befasst. Die Schlussanträge, die der Generalanwalt Bot am Dienstag stellte, waren für die Kläger niederschmetternd. Keines ihrer Argumente konnte ihn überzeugen.

Der Ministerrat sei sehr wohl befugt gewesen, die 25 Mitgliedsstaaten zur verstärkten Zusammenarbeit zu ermächtigen, und habe damit weder seine Kompetenzen überschritten noch sein Ermessen missbraucht. Vor allem verweist Bot auf die jahrelange, durch stetige Misserfolge geprägte Vorgeschichte des Projekts EU-Patent. Nach alledem sei eine verstärkte Zusammenarbeit als letztes Mittel legitim gewesen.

Schmerzhaft muss für Italien und Spanien sein, dass der Generalanwalt ihre Rügen, die Etablierung eines europäischen Patentgerichts verstoße gegen das EU-Gerichtssystem und das Einheitspatent beeinträchtige den EU-Binnenmarkt, sogar für unzulässig hält. Die Krone setzt Bot dem Ganzen auf, indem er die Kläger nicht einmal in ihren Rechten verletzt sieht und ihnen vielmehr mehrfach deutlich eine Blockadepolitik unterstellt.

Anzeige

EU-Patent wird Realität

Bei der mündlichen Verhandlung in Luxemburg waren bei allen Beteiligten außer den Klägern Amüsement und Verwunderung ob der vorgetragenen Argumente auszumachen. Die Ausführungen Italiens und Spaniens nahmen eine Richtung, die das Instrument der verstärkten Zusammenarbeit als solches überflüssig machen würde.

Schlussanträge eines Generalanwalts sind für die Luxemburger Richter nicht verbindlich. Mit guten Gründen hält sich der Gerichtshof in seinen Urteilen meistens aber zumindest inhaltlich an die Empfehlungen. Wenn die Große Kammer im Frühjahr 2013 ihr Urteil fällt, wäre alles andere als eine Bestätigung der Schlussanträge eine große Überraschung.

Das EU-Patent wird also wohl endlich Realität, auch wenn es nicht für Italien und Spanien gelten wird. Es hat lange genug hat gedauert. Jede Wette, dass sich Kroatien als neuer Mitgliedstaat ab Juli 2013 schnell dem System anschließen wird – wozu es rechtlich nicht verpflichtet wäre. Die Vorteile wiegen aber zu schwer: So werden EU-weite Patente auf Erfindungen statt bisher bis zu 36.000 Euro künftig maximal 6.500 Euro kosten.

Vermutlich würden unter diesen Bedingungen beide Kläger ihre Luxemburger Argumente gern für ein Einheitspatent anmelden lassen. Derartige "Erfindungen" sind aber nicht schutzwürdig. Zum Glück.

Der Autor Dipl.-Jur. Sebastian Zeitzmann, LL.M., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht am Europa-Institut der Universität des Saarlandes sowie Lehrbeauftragter für Europarecht und Europäische Integration. Aktuelle Rechtsfragen zur verstärkten Zusammenarbeit sind Schwerpunkt seines Dissertationsvorhabens.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Absage an die EU-Patent-Verhinderer: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7785 (abgerufen am: 10.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • EuGH
    • Patente
Gregor Thüsing in schwarzem Anzug und mit blauer Krawatte 25.09.2026
Justiz

Vorschlag der Bundesregierung:

Gregor Thü­sing soll EuGH-Gene­ral­an­walt werden

Seit vier Wahlperioden ist Juliane Kokott Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof. Bei der nächsten Wahl soll sie durch den Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing ersetzt werden. Christian Rath hat die Details.

Artikel lesen
Schild vor dem Europäischem Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg 17.09.2026
BGH

BGH legt EuGH Fragen zum Datenschutz vor:

Wenn pri­vate Chats beim Arbeit­geber landen

Eine Frau leitet private Chats an den Arbeitgeber ihrer früheren Freundin weiter, eine andere filmt ihre Mutter in der Wohnküche. Ist das noch Privatsache – und deshalb von der DSGVO ausgenommen? Der BGH fragt den EuGH.

Artikel lesen
Vodafone Logo vor Gebäude 10.09.2026
Telekommunikation

Einseitige Vertragsänderungen bei Internetverträgen:

EuGH stärkt Rechte von End­nut­zern im Streit um Vod­a­fone-AGB

Dürfen Internetanbieter einseitig Verträge ändern? Aus Sicht von Vodafone folgt ein solches Recht aus dem Telekommunikationsgesetz. Der EuGH widerspricht. 

Artikel lesen
Eine Stele mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" vor dem Gebäude des EuGH. 08.09.2026
Vorlagepflicht

EuGH zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte:

Wann die Nicht­vor­lage an den EuGH zur Staats­haf­tung führt

Das letztinstanzliche Gericht hätte dem EuGH eine Frage vorlegen müssen – tut es aber nicht, und eine Partei verliert deshalb den Prozess. Haftet dafür der Staat? Nicht immer, sagt der EuGH in zwei neuen Entscheidungen.

Artikel lesen
Rechtsradikale IKEA-Parodie der Partei Vlaams Belang 08.09.2026
Markenrecht

Migrationspolitik im IKEA-Look:

EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus.

Artikel lesen
Moses Pelham lacht bei einem Auftritt in der Stadtwerke-Arena auf dem Hessentag in Bad Vilbel 2025. 03.09.2026
Kunstfreiheit

BGH entscheidet zum sechsten Mal:

Der (wohl) letzte Bei­trag von "Metall auf Metall" zum Urhe­ber­recht

Seit fast 30 Jahren zieht sich der Prozess "Metall auf Metall". Nun entscheidet der BGH: Sampling kann ein Pastiche und damit zulässig sein. Der Rechtsstreit ist damit immer noch nicht beendet, die Urheberrechtsfragen aber geklärt.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Redeker Sellner Dahs
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in (m/w/d) im All­ge­mei­nen Zi­vil­recht, Recht...

Redeker Sellner Dahs, Ber­lin

Logo von Graef Rechtsanwälte
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) für den Be­reich Mar­ken­recht

Graef Rechtsanwälte, Ham­burg

Logo von Deutsches Patent- und Markenamt
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (w/m/div)

Deutsches Patent- und Markenamt, Mün­chen

Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von orka Partnerschaft mbB
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d/*) im Be­reich IT-, KI- & Da­ten­recht...

orka Partnerschaft mbB, Ber­lin

Logo von Bundesministerium der Finanzen
Trainee­pro­gramm für Ju­ris­tin­nen / Ju­ris­ten (w/m/d) mit ers­ter Prü­fung (§...

Bundesministerium der Finanzen, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

20.10.2026

Logo von eagle lsp
Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

27.10.2026

Logo von eagle lsp
Rechtskataster neu gedacht: Wie Sie ISO-Audits entspannt bestehen und Fachbereiche entlasten

03.11.2026

Logo von eagle lsp
EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

03.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH