EU-Wahlrechtsänderung nicht rechtzeitig beschlossen: Bleibt "Die Partei" in Brüssel?

28.05.2018

Wenn es nach der Bundesregierung geht, kommen Kleinstparteien bald nicht mehr ins EU-Parlament. Weil aber die europäischen Partner nicht so recht mitmachten, haben sie zumindest bei der kommenden Wahl wohl noch Chancen.

Deutsche Kleinstparteien wie die Piraten und die NPD werden aller Voraussicht nach auch bei der Europawahl 2019 Chancen auf einen Einzug ins Europaparlament haben. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur scheiterte die Bundesregierung mit dem Vorhaben, über die EU rechtzeitig eine neue Sperrklausel beschließen zu lassen. Sie sollte dafür sorgen, dass bei der Wahl im kommenden Jahr deutsche Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis keinen Sitz im Europaparlament bekommen.

Vermutlich dürfte die Sperrklausel zwar doch noch beschlossen werden. Eine Umsetzung für die Wahl am 26. Mai 2019 würde dann aber gegen den europäischen Verhaltenskodex für Wahlen verstoßen. Die Leitlinien der sogenannten Venedig-Kommission des Europarates sehen nämlich vor, dass es in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine Wahlrechtsänderungen mehr geben sollte. Hält sich die Bundesregierung daran, kann die Sperrklausel, die voraussichtlich zwischen zwei und fünf Prozent liegen soll, erst bei der Wahl 2024 zum Einsatz kommen.

Die geplante Änderung hätte im kommenden Jahr beispielsweise die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Piratenpartei, die NPD, die Freien Wähler oder die Partei von Satiriker Martin Sonneborn treffen können. Sie alle hatten bei der Wahl 2014 den Einzug in Europaparlament geschafft, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kurz zuvor die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz für verfassungswidrig erklärt hatte.

Bundesregierung will BVerfG umgehen

Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, hieß es damals im Urteil der Karlsruher Richter. Im Gegensatz zum Bundestag komme es im Europaparlament nicht so auf stabile Mehrheitsverhältnisse an.

Das Verfassungsgericht widersprach damit der Argumentation der großen etablierten Parteien wie CDU und SPD, die ihr Eintreten für eine Sperrklausel bei der Europawahl mit der Sorge vor einer Zersplitterung des EU-Parlaments begründen.

Um dem Einflussbereich des BVerfG zu umgehen, soll die Sperrklausel nun über EU-Recht eingeführt werden. Die Bundesregierung schaffte es allerdings nicht, alle anderen Staaten rechtzeitig zur Zustimmung zu bewegen. Nach Angaben von Diplomaten verwies Italiens EU-Vertretung bis zuletzt darauf, dass sie auf Zustimmung aus dem Parlament in Rom warten wolle. Zuvor blockierte zeitweise Belgien eine Entscheidung: Dort hatte die flämische Regierungspartei N-VA argumentiert, dass kleine Parteien die politische Landschaft bereicherten.

Heftige Kritik von Kleinstparteien

Von Seiten der Kleinstparteien wird das Reformprojekt vor allem mit Blick auf die Urteile des BVerfG kritisiert. "Die Ignoranz der Bundesregierung gegenüber einer Entscheidung des obersten deutschen Gerichts kennt offensichtlich keine Grenzen mehr", kommentierte jüngst ÖDP-Generalsekretär Claudius Moseler. Der derzeit für die Freien Wähler im Europaparlament sitzende Arne Gericke sprach von einem diskriminierenden Schritt, der Millionen Wähler in Deutschland entmündigen solle.

Die Parteien argumentieren auch, dass die Gefahr einer Zersplitterung gering sei, weil sich die Abgeordneten kleiner Parteien sehr oft einer Fraktion anschlössen, die in etwa ihre politischen Vorstellungen vertrete. Derzeit seien beispielsweise fünf der sieben deutschen Einzelmandatsträger Mitglied einer der großen EU-Parlamentsfraktionen.

Der Büroleiter des Europaabgeordneten Sonneborn, Dustin Hoffmann, weist zudem darauf hin, dass die Sperrklausel so konzipiert wurde, dass sie lediglich Deutschland und mit Einschränkungen Spanien treffen soll. "Das ist Spezialgesetzgebung für Deutschland", kritisiert er. Unter dem Strich gebe es kein stichhaltiges Argument, das für die Reform spreche. "Sie machen es, weil sie es machen können."

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EU-Wahlrechtsänderung nicht rechtzeitig beschlossen: Bleibt "Die Partei" in Brüssel? . In: Legal Tribune Online, 28.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28821/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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